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Document 32005R0374
Council Regulation (EC) No 374/2005 of 28 February 2005 amending Regulation (EC) No 2007/2000 introducing exceptional trade measures for countries and territories participating in or linked to the European Union’s stabilisation and association process
Verordnung (EG) Nr. 374/2005 des Rates vom 28. Februar 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 zur Einführung besonderer Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der Europäischen Union teilnehmenden oder damit verbundenen Länder und Gebiete
Verordnung (EG) Nr. 374/2005 des Rates vom 28. Februar 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 zur Einführung besonderer Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der Europäischen Union teilnehmenden oder damit verbundenen Länder und Gebiete
ABl. L 59 vom 5.3.2005, p. 1–2
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(BG, RO)
ABl. L 352M vom 31.12.2008, p. 110–111
(MT)
No longer in force, Date of end of validity: 03/01/2010; Stillschweigend aufgehoben durch 32000R2007
5.3.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 59/1 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 374/2005 DES RATES
vom 28. Februar 2005
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 zur Einführung besonderer Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der Europäischen Union teilnehmenden oder damit verbundenen Länder und Gebiete
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 (1) hat die Gemeinschaft den zollfreien Zugang von Einfuhren aus den betreffenden Ländern für die meisten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, einschließlich Zucker, ausgeweitet. |
(2) |
Bei Zucker hat der zollfreie Zugang von unbegrenzten Mengen den Ländern des westlichen Balkans Anreize für eine Erzeugung in einer Höhe geboten, die in Anbetracht der voraussichtlichen Entwicklungen nicht tragbar ist. |
(3) |
Die Änderung der Einfuhrregelung für die einzelnen Länder des westlichen Balkans wird — unter Achtung der gegenwärtigen Handelszugeständnisse — deren Zuckersektor auf die notwendigen Anpassungen für eine Tätigkeit unter realistischen und wirtschaftlich nachhaltigen Rahmenbedingungen vorbereiten. |
(4) |
Die Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 sollte geändert werden, um klarzustellen, dass für die präferenziellen gemeinschaftlichen Weineinfuhren im Rahmen der autonomen Maßnahmen lediglich Zollkontingente eingeräumt werden, nicht aber ein unbegrenzter und zollfreier Zugang — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
|
2. |
In Artikel 4 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Für Einfuhren von Zuckererzeugnissen der Positionen 1701 und 1702 der Kombinierten Nomenklatur mit Ursprung in Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro, einschließlich des Kosovo, gelten die folgenden zollfreien jährlichen Zollkontingente:
|
3. |
Artikel 6 wird wie folgt geändert:
|
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 28. Februar 2005.
Im Namen des Rates
Der Präsident
F. BODEN
(1) ABl. L 240 vom 23.9.2000, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 607/2003 (ABl. L 86 vom 3.4.2003, S. 18).
(2) ABl. L 178 vom 30.6.2001, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 39/2004 der Kommission (ABl. L 6 vom 10.1.2004, S. 16).