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Document 32005R0306
Commission Regulation (EC) No 306/2005 of 24 February 2005 amending Annex I to Regulation (EC) No 138/2004 of the European Parliament and of the Council on the economic accounts for agriculture in the CommunityText with EEA relevance
Verordnung (EG) Nr. 306/2005 der Kommission vom 24. Februar 2005 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der GemeinschaftText von Bedeutung für den EWR
Verordnung (EG) Nr. 306/2005 der Kommission vom 24. Februar 2005 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der GemeinschaftText von Bedeutung für den EWR
ABl. L 52 vom 25.2.2005, p. 9–10
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(BG, RO, HR)
ABl. L 275M vom 6.10.2006, p. 156–157
(MT)
In force
25.2.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 52/9 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 306/2005 DER KOMMISSION
vom 24. Februar 2005
zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Gemeinschaft
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Gemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Methodik für die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung in der Gemeinschaft (nachfolgend „LGR-Methodik“ genannt) festgelegt. Unter den Ziffern 3.056 und 3.064 dieses Anhangs sind Beispiele für Gütersubventionen bzw. sonstige Subventionen mit Angabe der entsprechenden Haushaltsposten aufgeführt. Einige dieser Angaben sind nicht mehr zutreffend, daher müssen die entsprechenden Absätze auf den neuesten Stand gebracht werden. |
(2) |
Es ist Aufgabe der Kommission, die LGR-Methodik zu aktualisieren. |
(3) |
Die Verordnung (EG) Nr. 138/2004 sollte daher entsprechend geändert werden. |
(4) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des durch den Beschluss 72/279/EWG (2) des Rates eingesetzten Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 wird entsprechend dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 24. Februar 2005
Für die Kommission
Joaquín ALMUNIA
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 33 vom 5.2.2004, S. 1.
(2) ABl. L 179 vom 7.8.1972, S. 1.
ANHANG
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 wird wie folgt geändert:
(1) |
Ziffer 3.056 erhält folgenden Wortlaut:
(1) An landwirtschaftliche Erzeuger gezahlte Subventionen für landwirtschaftliche Erzeugnisse umfassen alle Subventionen, die in Form von „deficiency payments“ an die Landwirte gezahlt werden (d. h. in Fällen, in denen der Staat den Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte die Differenz zwischen dem mittleren Marktpreis und dem Garantiepreis für landwirtschaftliche Erzeugnisse zahlt)." |
(2) |
Ziffer 3.064 erhält folgenden Wortlaut:
(2) Jedoch ist in den Fällen, in denen ein Zuschuss gleichzeitig zur Tilgung des aufgenommenen Kredits und zur Zinszahlung verwendet werden kann, ohne dass diese beiden Elemente getrennt nachweisbar sind, der gesamte Zuschuss als Investitionszuschuss zu buchen." |