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Document 32005D0058

2005/58/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. Januar 2005 zur Änderung der Entscheidung 2003/135/EG hinsichtlich der Beendung der Tilgungs- und Impfpläne in den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und des Tilgungsplans im Bundesland Saarland (Deutschland) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 119)Text von Bedeutung für den EWR

ABl. L 24 vom 27.1.2005, p. 45–45 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 27/03/2013; Aufgehoben durch 32013D0164

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2005/58(1)/oj

27.1.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 24/45


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 26. Januar 2005

zur Änderung der Entscheidung 2003/135/EG hinsichtlich der Beendung der Tilgungs- und Impfpläne in den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und des Tilgungsplans im Bundesland Saarland (Deutschland)

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 119)

(Nur der deutsche und der französische Text sind verbindlich)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2005/58/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2001/89/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest (1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Kommission hat die Entscheidung 2003/135/EG vom 27. Februar 2003 zur Genehmigung der Pläne zur Tilgung der klassischen Schweinepest und Notimpfung gegen die klassische Schweinepest in der Schwarzwildpopulation in den deutschen Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland (2) als Teil einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest erlassen.

(2)

Die Kommission hat die Entscheidung 2004/146/EG vom 12. Februar 2004 zur Änderung der Entscheidung 2003/135/EG hinsichtlich der Ausweitung der Tilgungs- und Impfungspläne in Rheinland-Pfalz und der Beendigung der Impfungspläne im Bundesland Saarland erlassen.

(3)

Die deutschen Behörden haben die Kommission über die neueste Entwicklung der Seuche in der Schwarzwildpopulation in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland in Kenntnis gesetzt. Diese Informationen zeigen, dass die klassische Schweinepest in der Schwarzwildpopulation erfolgreich getilgt wurde und die genehmigten Tilgungs- und Impfpläne in diesen Bundesländern nicht mehr angewandt werden müssen.

(4)

Die Entscheidung 2003/135/EG ist daher entsprechend zu ändern.

(5)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 2003/135/EG wird wie folgt geändert:

a)

Unter Nummer 1

werden die Absätze (A), (B) und (D) gestrichen;

wird der Text „(C) Rheinland-Pfalz“ durch „Rheinland-Pfalz“ ersetzt.

b)

Unter Nummer 2

werden die Absätze (A) und (B) gestrichen;

wird der Text „(C) Rheinland-Pfalz“ durch „Rheinland-Pfalz“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland und an die Französische Republik gerichtet.

Brüssel, den 26. Januar 2005

Für die Kommission

Markos KYPRIANOU

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 316 vom 1.12.2001, S. 5. Richtlinie geändert durch die Beitrittsakte von 2003.

(2)  ABl. L 53 vom 28.2.2003, S. 47. Entscheidung geändert durch die Entscheidung 2004/146/EG (ABl. L 49 vom 19.2.2004, S. 42).


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