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Document 32001H0191
Council Recommendation of 12 February 2001 with a view to ending the inconsistency with the broad guidelines of the economic policies in Ireland
Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2001 mit dem Ziel, in Irland die mangelnde Übereinstimmung mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik zu beenden
Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2001 mit dem Ziel, in Irland die mangelnde Übereinstimmung mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik zu beenden
ABl. L 69 vom 10.3.2001, p. 22–23
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2001 mit dem Ziel, in Irland die mangelnde Übereinstimmung mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik zu beenden
Amtsblatt Nr. L 069 vom 10/03/2001 S. 0022 - 0023
Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2001 mit dem Ziel, in Irland die mangelnde Übereinstimmung mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik zu beenden (2001/191/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 99 Absatz 4, auf Empfehlung der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat der irischen Regierung am 19. Juni 2000 in seiner Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft(1) empfohlen, bereits im Jahr 2000 bereit zu sein, die Haushaltspolitik einzusetzen, um angesichts der Überhitzungserscheinungen wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten, sowie den Haushalt 2001 auf dieses Ziel auszurichten. (2) Am 6. Dezember 2000 hat Irland die Fortschreibung 2000 seines Stabilitätsprogramms vorgelegt, die für den Programmzeitraum bis 2003 Ziele im Haushaltsbereich beinhaltet und in Verbindung mit dem Haushaltsplan 2001 gelesen werden sollte, der am selben Tag vorgelegt wurde. (3) In seiner Stellungnahme vom 12. Februar 2001 zur Fortschreibung 2000 des irischen Stabilitätsprogramms gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(2), vertritt der Rat die Ansicht, dass Irlands haushaltspolitische Pläne für 2001 nicht mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik in Bezug auf die Haushaltspolitik übereinstimmen. (4) Die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken im Euro-Gebiet kann nur reibungslos erfolgen, wenn die gemäß Artikel 99 Absatz 4 verfügbaren Instrumente rechtzeitig angewandt werden. (5) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Helsinki am 10. und 11. Dezember 1999 hervorgehoben, dass die bestehenden Verfahren und Regelungen, auf deren Grundlage die wirtschaftspolitische Koordinierung durch den Rat erfolgt, wirksam angewandt werden sollten und die Umsetzung der Politik eingehend zu überwachen ist. In diesem Zusammenhang ist Folgendes zu berücksichtigen: a) Die irische Wirtschaft hat in den vergangenen Jahren ausgezeichnete Resultate verzeichnet und ist auch im Jahr 2000 mit einer für 2000 zu erwartenden realen BIP-Zunahme von etwas mehr als 10 % sehr schnell gewachsen. Als Folge davon sind die Haushaltsprojektionen in der Fortschreibung 1999 des Stabilitätsprogramms bei weitem übertroffen worden. Die Schuldenquote wird voraussichtlich bis zum Jahr 2003 auf 24 % des BIP sinken. Vor dem Hintergrund einer positiven Produktionslücke nahmen die inflationären Spannungen im Laufe des Jahres 2000 zu. Die am harmonisierten Verbraucherpreisindex gemessene Inflation lag im Jahr 2000 bei durchschnittlich 5,3 %. Während die rasche Zunahme der Inflation im Laufe des Jahres 2000 zum Teil auf außenwirtschaftliche und vorübergehende Faktoren zurückzuführen ist, die nach und nach aus dem Verbraucherpreisindex herausfallen dürften, hat auch die so genannte "hausgemachte" Inflation zugenommen, die nach wie vor Anlass zur Sorge gibt. b) Am 6. Dezember 2000 wurde der irische Haushaltsplan 2001 vorgestellt. Die wichtigsten Maßnahmen sind: ein Maßnahmenpaket im Bereich der direkten Steuern (bestehend aus Steuersenkungen und einer Erhöhung der Steuerfreibeträge), dessen Kosten sich für das gesamte Jahr auf rund 1,5 % des BIP belaufen; Senkung der indirekten Steuern mit jährlichen Kosten von 0,4 % des BIP; eine 18 %ige Erhöhung der beschlossenen laufenden Ausgaben gegenüber dem prognostizierten Ergebnis von 2000 (von der rund 40 % auf Lohn- und Gehaltsausgaben entfallen) und eine Ausweitung der beschlossenen Investitionsausgaben um 29 %. In der Fortschreibung 2000 des irischen Stabilitätsprogramms ist für 2001 ein Rückgang des gesamtstaatlichen Haushaltsüberschusses von 4,7 % des BIP um 0,4 Prozentpunkte prognostiziert, was eine Verschlechterung der bereinigten Haushaltsposition bedeutet. c) Der Haushalt für 2001 wird die Nachfrage in Irland weiter stark ankurbeln, und seine möglichen Angebotseffekte dürften kurzfristig gering sein. Daher wird er die Überhitzungserscheinungen und den inflationären Druck noch verstärken und die positive Produktionslücke vergrößern, die nach der Fortschreibung 2000 im Jahr 2001 mit 5,4 % des Trend-BIP einen Hoechstwert erreichen wird. d) Die in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2000 für den Arbeitsmarkt empfohlene Strategie, das Arbeitskräftepotential durch Erleichterungen bei den direkten Steuern zu vergrößern, könnte inzwischen weniger wirksam geworden sein als früher, da sie im Kontext einer expansiven Haushaltspolitik verfolgt wurde, und es ist durchaus möglich, dass weitere Versuche zur Förderung einer moderaten Lohnentwicklung mit Hilfe von Erleichterungen, die bei den direkten Steuern ansetzen, durch die angespannte Arbeitsmarktlage behindert werden. Hinzu kommt, dass Senkungen bei den indirekten Steuern einen einmaligen Effekt auf das Preisniveau haben und, auch wenn sie die Inflationsrate wahrscheinlich nicht nachhaltig beeinflussen, die Nachfrage in jedem Fall weiter anregen werden. Unter den Bedingungen des gegenwärtigen Kurses der einheitlichen Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet ist der geplante Beitrag der Fiskalpolitik zum makroökonomischen Policy-mix unangemessen. e) Der irische Haushaltsplan 2001 ist expansiv und prozyklisch und daher nicht mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2000 des Rates vereinbar, in denen es heißt, dass die irische Regierung bereits im Jahr 2000 bereit sein sollte, die Haushaltspolitik einzusetzen, um angesichts der Überhitzungserscheinungen wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten, und dass sie den Haushalt 2001 auf dieses Ziel ausrichten sollte. Die Kommission schätzt, dass restriktive Maßnahmen in Höhe von mindestens 0,5 % des BIP nötig sind, um den expansiven Charakter des Haushaltsplans 2001 auszugleichen - EMPFIEHLT: 1. Um die mangelnde Übereinstimmung mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik infolge des Haushaltsplans 2001 zu beseitigen, sollten während des laufenden Haushaltsjahres von der irischen Regierung haushaltspolitische Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Unter den in der Fortschreibung 2000 des Stabilitätsprogramms enthaltenen makroökonomischen Annahmen dürfte damit sichergestellt sein, dass sich der bereinigte Haushaltsüberschuss gegenüber 2000 nicht verringert. 2. Die Kommission wird aufgefordert, 2001 einen Bericht über die Wirtschafts- und Haushaltsentwicklungen in Irland zu erstellen. Der Rat wird diese Entwicklungen genau verfolgen und insbesondere beurteilen, ob sie mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik übereinstimmen. Diese Empfehlung ist an die Republik Irland gerichtet. Geschehen zu Brüssel am 12. Februar 2001. Im Namen des Rates Der Präsident B. Ringholm (1) ABl. L 210 vom 21.8.2000, S. 1. (2) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.