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Document 32000D0501

    2000/501/EG: Entscheidung der Kommission vom 25. Juli 2000 zur Änderung der Entscheidung 97/778/EG und zur Aktualisierung des Verzeichnisses der für die Veterinärkontrollen zugelassenen Grenzkontrollstellen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2258) (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. L 200 vom 8.8.2000, p. 61–61 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/12/2001; Stillschweigend aufgehoben durch 32001D0881

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2000/501/oj

    32000D0501

    2000/501/EG: Entscheidung der Kommission vom 25. Juli 2000 zur Änderung der Entscheidung 97/778/EG und zur Aktualisierung des Verzeichnisses der für die Veterinärkontrollen zugelassenen Grenzkontrollstellen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2258) (Text von Bedeutung für den EWR)

    Amtsblatt Nr. L 200 vom 08/08/2000 S. 0061 - 0061


    Entscheidung der Kommission

    vom 25. Juli 2000

    zur Änderung der Entscheidung 97/778/EG und zur Aktualisierung des Verzeichnisses der für die Veterinärkontrollen zugelassenen Grenzkontrollstellen

    (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2258)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2000/501/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Richtlinie 97/78/EG des Rates vom 18. Dezember 1997 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnissen(1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,

    gestützt auf die Richtlinie 91/496/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren und zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG, 90/425/EWG und 90/675/EWG(2), zuletzt geändert durch die Richtlinie 96/43/EG(3), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 4,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Mit der Entscheidung 97/778/EG der Kommission(4), zuletzt geändert durch die Entscheidung 2000/126/EG(5), wurde das Verzeichnis der für die Veterinärkontrollen von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen aus Drittländern zugelassenen Grenzkontrollen festgelegt.

    (2) Auf Antrag der französischen Behörden und nach einer Kontrolle durch die Gemeinschaft soll eine Grenzkontrollstelle am Flughafen Vatry in das Verzeichnis aufgenommen werden.

    (3) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Im Anhang der Entscheidung 97/778/EWG wird folgende Stelle in das Verzeichnis der Grenzkontrollstellen in Frankreich aufgenommen:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

    Brüssel, den 25. Juli 2000

    Für die Kommission

    David Byrne

    Mitglied der Kommission

    (1) ABl. L 24 vom 30.1.1998, S. 9.

    (2) ABl. L 268 vom 24.9.1991, S. 56.

    (3) ABl. L 162 vom 1.7.1996, S. 1.

    (4) ABl. L 315 vom 19.11.1997, S. 15.

    (5) ABl. L 36 vom 11.2.2000, S. 30.

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