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Document 31995F1127(01)

    Rechtsakt des Rates vom 26. Juli 1995 über die Fertigstellung des Übereinkommens aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol- Übereinkommen)

    ABl. C 316 vom 27.11.1995, p. 1–32 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

    Legal status of the document In force

    31995F1127(01)

    Rechtsakt des Rates vom 26. Juli 1995 über die Fertigstellung des Übereinkommens aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol- Übereinkommen)

    Amtsblatt Nr. C 316 vom 27/11/1995 S. 0001 - 0001


    RECHTSAKT DES RATES vom 26. Juli 1995 über die Fertigstellung des Übereinkommens aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) (95/C 316/01)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    GESTÜTZT auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c),

    IN DER ERWAEGUNG, daß die Mitgliedstaaten zur Erreichung der Ziele der Union die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts als Folge von gemeinsamem Interesse betrachten -

    BESCHLIESST, daß das Übereinkommen in der im Anhang enthaltenen Fassung fertiggestellt ist, das heute von den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Union unterzeichnet wird;

    EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten, das Übereinkommen gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften anzunehmen.

    Geschehen zu Brüssel am 26. Juli 1995.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. A. BELLOCH JULBE

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