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Document 31985D0208

85/208/EWG: Beschluß der Kommission vom 25. März 1985 zur Änderung des Beschlusses 80/686/EWG zur Einsetzung eines beratenden Ausschusses auf dem Gebiet der Überwachung und Verringerung der Ölverschmutzung des Meeres

ABl. L 89 vom 29.3.1985, p. 64–64 (DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (ES, PT, FI, SV, CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1985/208/oj

31985D0208

85/208/EWG: Beschluß der Kommission vom 25. März 1985 zur Änderung des Beschlusses 80/686/EWG zur Einsetzung eines beratenden Ausschusses auf dem Gebiet der Überwachung und Verringerung der Ölverschmutzung des Meeres

Amtsblatt Nr. L 089 vom 29/03/1985 S. 0064 - 0064
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 6 S. 0220
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 5 S. 0140
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 6 S. 0220
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 5 S. 0140


*****

BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 25. März 1985

zur Änderung des Beschlusses 80/686/EWG zur Einsetzung eines beratenden Ausschusses auf dem Gebiet der Überwachung und Verringerung der Ölverschmutzung des Meeres

(85/208/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Rat hat den Beschluß 81/420/EWG vom 19. Mai 1981 über den Abschluß des Protokolls über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verschmutzung des Mittelmeers durch Öl und andere Schadstoffe in Notfällen (1) und den Beschluß 84/358/EWG vom 28. Juni 1984 über den Abschluß des Übereinkommens zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verschmutzung der Nordsee durch Öl und andere Schadstoffe (2), gefasst. Das Europäische Parlament und der Wirtschafts- und Sozialausschuß haben wiederholt den Wunsch geäussert, daß die Tätigkeit der Kommission auf dem Gebiet der Überwachung und Verringerung der Ölverschmutzung des Meeres auch auf andere gefährliche Stoffe ausser Öl ausgedehnt werden möge.

Daher ist der Beschluß 80/686/EWG der Kommission (3) zu ändern, damit die Kompetenzen des Beratenden Ausschusses auch auf die anderen gefährlichen Stoffe ausgedehnt werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Im Titel, in Artikel 1 sowie in Artikel 2 Absatz 1 und 2 des Beschlusses 80/686/EWG werden die Worte »Ölverschmutzung des Meeres" ersetzt durch »Meeresverschmutzung durch Öl und andere gefährliche Stoffe."

Artikel 2

Dieser Beschluß gilt ab 25. März 1985.

Brüssel, den 25. März 1985

Für die Kommission

Stanley CLINTON DAVIS

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 162 vom 19. 6. 1981, S. 4.

(2) ABl. Nr. L 188 vom 16. 7. 1984, S. 7.

(3) ABl. Nr. L 188 vom 22. 7. 1980, S. 11.

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