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Document 22006X0426(01)

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Protokolls zum Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder Island oder Norwegen gestellten Asylantrags

    ABl. L 112 vom 26.4.2006, p. 12–12 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
    ABl. L 270M vom 29.9.2006, p. 413–413 (MT)

    26.4.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 112/12


    Mitteilung über das Inkrafttreten des Protokolls zum Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder Island oder Norwegen gestellten Asylantrags

    Das oben genannte Protokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island und dem Königreich Norwegen, das der Rat am 21. Februar 2006 geschlossen hat, wird am 1. Mai 2006 in Kraft treten, da der Abschluss der Verfahren gemäß Artikel 5 des Protokolls am 27. März 2006 notifiziert worden ist.


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