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Document 32018L2001R(04)

Berichtigung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Amtsblatt der Europäischen Union L 328 vom 21. Dezember 2018)

ABl. L 311 vom 25.9.2020, p. 11–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 311 vom 25.9.2020, p. 11–16 (FR, NL)
ABl. L 311 vom 25.9.2020, p. 11–19 (PL)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2018/2001/corrigendum/2020-09-25/oj

25.9.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 311/11


Berichtigung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

( Amtsblatt der Europäischen Union L 328 vom 21. Dezember 2018 )

1.

Seite 132 Artikel 29 Absatz 7 Buchstabe a

Anstatt:

„a)

Das Ursprungsland oder die Ursprungsorganisation der regionalen Wirtschaftsintegration der forstwirtschaftlichen Biomasse:

i)

ist Vertragspartei des Übereinkommens von Paris;

ii)

hat einen beabsichtigten nationalen Beitrag (NDC) zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) übermittelt, der Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen durch die Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Landnutzung abdeckt und gewährleistet, dass jede Änderung des Kohlenstoffbestands in Verbindung mit der Ernte von Biomasse auf die Verpflichtungen des Landes zur Reduzierung oder Begrenzung der Treibhausgasemissionen im Sinne des beabsichtigen nationalen Beitrags angerechnet wird; oder

iii)

es bestehen nationale oder subnationale Gesetze im Einklang mit Artikel 5 des Übereinkommens von Paris, die im Erntegebiet gelten, um die Kohlenstoffbestände und -senken zu erhalten und zu verbessern, und die für Nachweise sorgen, dass die für den LULUCF-Sektor gemeldeten Emissionen nicht höher ausfallen als der Emissionsabbau;“

muss es heißen:

„a)

Das Ursprungsland oder die Ursprungsorganisation der regionalen Wirtschaftsintegration der forstwirtschaftlichen Biomasse ist Vertragspartei des Übereinkommens von Paris und

i)

hat einen beabsichtigten nationalen Beitrag (NDC) zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) übermittelt, der Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen durch die Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Landnutzung abdeckt und gewährleistet, dass jede Änderung des Kohlenstoffbestands in Verbindung mit der Ernte von Biomasse auf die Verpflichtungen des Landes zur Reduzierung oder Begrenzung der Treibhausgasemissionen im Sinne des beabsichtigen nationalen Beitrags angerechnet wird; oder

ii)

hat nationale oder subnationale Gesetze im Einklang mit Artikel 5 des Übereinkommens von Paris, die im Erntegebiet gelten, um die Kohlenstoffbestände und -senken zu erhalten und zu verbessern, und sorgt für Nachweise, dass die für den LULUCF-Sektor gemeldeten Emissionen nicht höher ausfallen als der Emissionsabbau;“.

2.

Seite 135 Artikel 30 Absatz 5 Unterabsatz 2

Anstatt:

„(…) in Anhang IX der Verordnung (EU) 2018/1999 angeführten (…)“

muss es heißen:

„(…) in Anhang XI der Verordnung (EU) 2018/1999 angeführten (…)“.

3.

Seite 142 Anhang II Absatz 1 die Formel

Anstatt:

„(QN(norm))(CN[(/(i)(N 14))(Qi Ci)] 15)“

muss es heißen:

Image 1“.

4.

Seite 142 Anhang II Absatz 2 die Formel

Anstatt:

„(QN(norm))((CN CN 12)((/(i)(Nn))Qi (/(j)(Nn))(Cj Cj 12)))“

muss es heißen:

Image 2“.

5.

Seite 142 Anhang II Absatz 3 die Formel

Anstatt:

„(QN(norm))((CN CN 12)((/(i)(Nn))Qi (/(j)(Nn))(Cj Cj 12)))“

muss es heißen:

Image 3“.

6.

Seite 148 Anhang V Teil A Eintrag 7 auf jener Seite

Anstatt:

„Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken)

32 %

19 %“

muss es heißen:

„Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken)

33 %

20 %“

7.

Seite 149 Anhang V Teil B Einträge 2, 4, 6 und 8

Anstatt:

„Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

85 %

85 %

Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

85 %

85 %

Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

86 %

86 %

Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

86 %

86 %“

muss es heißen:

„Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

83 %

83 %

Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

83 %

83 %

Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

84 %

84 %

Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

84 %

84 %“

8.

Seite 156 Anhang V Teil D Einträge 10 und 16 auf jener Seite

Anstatt:

„Biodiesel aus Palmöl

26,2

26,2

Hydriertes Palmöl

27,4

27,4“

muss es heißen:

„Biodiesel aus Palmöl

26,0

26,0

Hydriertes Palmöl

27,3

27,3“

9.

Seite 162 Anhang V Teil D Eintrag 8 auf jener Seite

Anstatt:

„Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (**)

1,7

1,7“

muss es heißen:

„Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (**)

1,6

1,6“

10.

Seite 166 Anhang V Teil D Einträge 4, 5, 7, 11, 12, 18 und 19 auf jener Seite

Anstatt:

„Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken)

63,5

75,7

Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

46,3

51,6

Biodiesel aus tierischen Fetten (**)

15,3

20,8

Hydriertes Palmöl (offenes Abwasserbecken)

62,2

73,3

Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

44,1

48,0

Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

56,3

65,4

Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

38,4

57,2“

muss es heißen:

„Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken)

63,3

75,5

Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

46,1

51,4

Biodiesel aus tierischen Fetten (**)

15,2

20,7

Hydriertes Palmöl (offenes Abwasserbecken)

62,1

73,2

Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

44,0

47,9

Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)

56,4

65,5

Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

38,5

40,3“

11.

Seite 167 Anhang V Teil E Tabelle 1 auf jener Seite Einträge 4 und 5

Anstatt:

„Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

8,2

8,2

Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage

12,4

12,4“

muss es heißen:

„Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

3,3

3,3

Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage

8,2

8,2“

12.

Seite 169 Anhang V Teil E Tabelle 2 auf jener Seite Einträge 2, 4, 6 und 8

Anstatt:

„Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

10,3

10,3

Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

10,3

10,3

Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

10,4

10,4

Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

10,4

10,4“

muss es heißen:

„Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

12,2

12,2

Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

12,2

12,2

Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

12,1

12,1

Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

12,1

12,1“

13.

Seite 171 Anhang V Teil E Tabelle 2 auf jener Seite Einträge 2, 4, 6 und 8

Anstatt:

„Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

13,7

13,7

Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

13,7

13,7

Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

13,5

13,5

Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

13,5

13,5“

muss es heißen:

„Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage

15,6

15,6

Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage

15,6

15,6

Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage

15,2

15,2

Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage

15,2

15,2“

14.

Seite 180 Anhang VI Teil B Absatz 1 Buchstabe b Formel 1

Anstatt:

Image 4

muss es heißen:

Image 5“.

15.

Seite 180 Anhang VI Teil B Absatz 1 Buchstabe b Formel 2

Anstatt:

Image 6“,

muss es heißen:

Image 7“.

16.

Seite 186 Anhang VI Teil B Absatz 18 Unterabsatz 2

Anstatt:

„Im Falle von Biogas und Biomethan werden sämtliche Nebenprodukte, die nicht unter Nummer 7 fallen, für die Zwecke der Berechnung berücksichtigt. (…)“

muss es heißen:

„Im Falle von Biogas und Biomethan werden sämtliche Nebenprodukte für die Zwecke der Berechnung berücksichtigt. (…)“.


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