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Document 62015FN0126

    Rechtssache F-126/15: Klage, eingereicht am 25. September 2015 — ZZ u. a./Gerichtshof

    ABl. C 414 vom 14.12.2015, p. 42–43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.12.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 414/42


    Klage, eingereicht am 25. September 2015 — ZZ u. a./Gerichtshof

    (Rechtssache F-126/15)

    (2015/C 414/53)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)

    Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Entschädigung der Kläger für den materiellen Schaden, der ihnen durch den Verlust ihrer im nationalen System erworbenen Ruhegehaltsansprüche durch deren Übertragung auf das Versorgungssystem der Europäischen Union entstanden ist

    Anträge

    Die Kläger beantragen,

    den Gerichtshof zu verurteilen, die in der Klageschrift genannten Beträge in die jeweiligen Fonds oder Versicherungen auf den Namen der Kläger einzuzahlen;

    hilfsweise, den Gerichtshof zu verurteilen, an ZZ 61  121,08 Euro, an [einen anderen Kläger] 1 29  440,98 Euro, an [einen anderen Kläger] 76  324,29 Euro und an [einen anderen Kläger] 99  565,13 Euro jeweils zuzüglich Zinsen zu einem Jahreszinssatz von 3,1 % ab dem Datum der Übertragung ihrer Ruhegehaltsansprüche auf das Versorgungssystem der EU zu zahlen;

    weiter hilfsweise, festzustellen, dass der Gerichtshof bei der Übertragung der Ruhegehaltsansprüche der Kläger einen Fehler gemacht hat;

    dem Gerichtshof die Kosten aufzuerlegen.


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