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Document 32022D2285

    Beschluss (EU) 2022/2285 der Europäischen Zentralbank vom 8. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2021/2255 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2022 (EZB/2021/54) (EZB/2022/41)

    ECB/2022/41

    ABl. L 301 vom 22.11.2022, p. 212–213 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/2285/oj

    22.11.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 301/212


    BESCHLUSS (EU) 2022/2285 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

    vom 8. November 2022

    zur Änderung des Beschlusses (EU) 2021/2255 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2022 (EZB/2021/54) (EZB/2022/41)

    DAS DIREKTORIUM DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2,

    gestützt auf den Beschluss (EU) 2015/2332 der Europäischen Zentralbank vom 4. Dezember 2015 über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen (EZB/2015/43) (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 7,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zu genehmigen.

    (2)

    Auf der Grundlage von Schätzungen der Nachfrage nach Euro-Münzen im Jahr 2022, welche die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, der EZB vorgelegt haben, hat die EZB den Gesamtumfang der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen und nicht für den Umlauf bestimmten Euro-Sammlermünzen im Jahr 2022 mit Beschluss (EU) 2021/2255 der Europäischen Zentralbank (EZB/2021/54) (2) genehmigt.

    (3)

    Gemäß Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) müssen die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, die EZB benachrichtigen, wenn es wahrscheinlich ist, dass die tatsächliche Nachfrage nach Euro-Münzen den für das jeweilige Kalenderjahr genehmigten Umfang der Ausgabe von Münzen übersteigt, und einen Antrag auf Ad-hoc-Genehmigung eines zusätzlichen Umfangs der Ausgabe von Münzen im jeweiligen Kalenderjahr stellen, falls die erhöhte Münznachfrage fortbesteht.

    (4)

    Am 13. September 2022 beantragte die Banco de España im Namen Spaniens bei der EZB, den genehmigten Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen in Spanien im Jahr 2022 um 151,7 Mio. EUR zu erhöhen — d. h. eine Erhöhung von 189,8 Mio. EUR auf 341,5 Mio. EUR —, um einem deutlichen Anstieg der Nettoausgabe von Euro-Münzen in Spanien Rechnung zu tragen, der seit August 2021 zu beobachten war. Der Anstieg war auf eine signifikant höhere Bruttoausgabe (insbesondere von 1-EUR-Münzen) in Verbindung mit einem geringen Rückfluss von Euro-Münzen an die Banco de España zurückzuführen. Gleichzeitig wird im Jahr 2022 eine Sammlermünze mit einem Nennwert von 40 EUR ausgegeben, welche aufgrund des gestiegenen Silberpreises die ursprünglich vorgesehene Sammlermünze mit einem Wert von 30 EUR ersetzt. Infolgedessen muss der Umfang der Euro-Sammlermünzen von 30 Mio. EUR auf 40 Mio. EUR erhöht werden.

    (5)

    Am 30. September 2022 beantragte die Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique im Namen Belgiens bei der EZB, den genehmigten Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen in Belgien im Jahr 2022 um 5 Mio. EUR zu erhöhen — d. h. eine Erhöhung von 33 Mio. EUR auf 38 Mio. EUR. Der Grund für die Erhöhung sind die Veränderungen im nationalen Bargeldkreislauf, die zu einer erhöhten Nettoausgabe von Euro-Münzen geführt haben. Die erhöhte Nachfrage ist auf die sehr niedrige Zahl von Euro-Münzen, die an die Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique zurückgegeben wurden, und die nicht eingetretene Prognose der belgischen Behörden hinsichtlich eines Rückgangs der Bargeldnachfrage zurückzuführen.

    (6)

    Am 14. Oktober 2022 beantragte die Banca d’Italia im Namen Italiens bei der EZB, den genehmigten Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen in Italien im Jahr 2022 um 45 Mio. EUR zu erhöhen — d. h. eine Erhöhung von 169 Mio. EUR auf 214 Mio. EUR —, um einer erhöhten Nachfrage nach Euro-Münzen Rechnung zu tragen, die auf eine deutliche Konjunkturerholung, ein erhebliches Wachstum des Fremdenverkehrs und ein höheres Inflationsniveau zurückzuführen war.

    (7)

    Gemäß Artikel 3 Absatz 7 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) erlässt das Direktorium im Hinblick auf den Antrag auf Ad-hoc-Genehmigung einen Einzelbeschluss, wenn der Antrag keiner Änderung bedarf.

    (8)

    Der Beschluss (EU) 2021/2255 (EZB/2021/54) sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Änderung

    Die Tabelle in Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2021/2255 (EZB/2021/54) wird wie folgt geändert:

    1.

    Die Zeile betreffend Belgien erhält folgende Fassung:

    „Belgien

    37,00

    1,00

    38,00 “

    2.

    Die Zeile betreffend Spanien erhält folgende Fassung:

    „Spanien

    301,50

    40,00

    341,50 “

    3.

    Die Zeile betreffend Italien erhält folgende Fassung:

    „Italien

    211,26

    2,74

    214,00 “

    Artikel 2

    Wirksamwerden

    Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.

    Artikel 3

    Adressaten

    Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist.

    Geschehen zu Frankfurt am Main am 8. November 2022.

    Die Präsidentin der EZB

    Christine LAGARDE


    (1)  ABl. L 328 vom 12.12.2015, S. 123.

    (2)  Beschluss (EU) 2021/2255 der Europäischen Zentralbank vom 7. Dezember 2021 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2022 (EZB/2021/54) (ABl. L 454 vom 17.12.2021, S. 19).


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