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Öffentlich-private Partnerschaften im Rahmen von Horizont Europa

Öffentlich-private Partnerschaften im Rahmen von Horizont Europa

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EU) 2021/2085 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Die Verordnung:

Die Verordnung (EU) 2023/1782 zur Änderung beruht auf dem Gemeinsamen Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien und ersetzt dieses durch das Gemeinsame Unternehmen für Chips. Die Verordnung wurde gleichzeitig mit Verordnung (EU) 2023/1781 (bekannt als Chip-Gesetz) angenommen, mit der die Halbleiterbranche in der Europäischen Union (EU) gestärkt wird.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Allgemeine Ziele

Die neun gemeinsamen Unternehmen verfolgen gemeinsam folgende Ziele:

  • Stärkung und Integration der wissenschaftlichen, innovatorischen und technologischen Kapazitäten und Zusammenarbeit;
  • Unterstützung von Erkenntnissen und Fähigkeiten;
  • Bewältigung globaler Herausforderungen;
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Nachhaltigkeit;
  • Beitrag zu einem gestärkten Europäischen Forschungsraum;
  • Sicherung einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten globalen Führungsrolle und der Resilienz in Schlüsseltechnologien und -industrien im Einklang mit der Industriestrategie und der Strategie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), dem europäischen Grünen Deal, dem Aufbauplan für Europa und anderen einschlägigen politischen Strategien;
  • Verbesserung der Übernahme innovativer Lösungen zur Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Klima, Umwelt, Gesundheit und anderer globaler Herausforderungen;
  • Beitrag zu den strategischen Prioritäten und zum Wirtschaftswachstum der EU;
  • Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und der Klimaneutralität bis 2050 gemäß dem Pariser Übereinkommen.

Die folgenden gemeinsamen Unternehmen werden für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2031 als Einrichtungen der EU gegründet und aus dem mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 finanziert.

Das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa, mit folgenden Zielen:

  • Beschleunigung der Entwicklung innovativer biobasierter Lösungen;
  • Beschleunigung der Markteinführung der bestehenden Lösungen;
  • Gewährleistung einer hohen Leistung biobasierter Industriesysteme.

Das Gemeinsame Unternehmen für saubere Luftfahrt, mit folgenden Zielen:

  • Beitrag zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks der Luftfahrt mittels Beschleunigung der Entwicklung klimaneutraler Luftfahrttechnologien;
  • Sicherstellung, dass luftfahrtbezogene Forschungs- und Innovationstätigkeiten zur Wettbewerbsfähigkeit der EU-Luftfahrtindustrie beitragen;
  • Förderung der Forschungs- und Innovationskapazitäten in der EU-Luftfahrt.

Das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff, mit folgenden Zielen:

  • Beitrag zur Umsetzung der Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen mithilfe der Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa aus dem Jahr 2020;
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wertschöpfungskette für sauberen Wasserstoff in der EU, um die Markteinführung innovativer sauberer Lösungen zu beschleunigen;
  • Förderung von Forschung und Innovation im Bereich sauberer Wasserstoff.

Das Gemeinsame Unternehmen für Europas Eisenbahnen, mit folgenden Zielen:

  • Beitrag zur Verwirklichung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums;
  • Sicherstellung eines raschen Übergangs zu einem attraktiveren, benutzerfreundlichen, wettbewerbsfähigen, erschwinglichen, wartungsfreundlichen, effizienten, integrierten und nachhaltigen europäischen Eisenbahnsystem,
  • Förderung der Entwicklung eines starken und weltweit wettbewerbsfähigen europäischen Schienenverkehrssektors.

Das Gemeinsame Unternehmen „Global Health EDCTP3“, mit folgenden Zielen:

  • Beitrag zur Verringerung der sozioökonomischen Belastung durch Infektionskrankheiten in afrikanischen Ländern südlich der Sahara durch Förderung neuer oder verbesserter Gesundheitstechnologien;
  • Stärkung der Vorsorge und Reaktion auf Infektionskrankheiten zur Verbesserung der Gesundheitssicherheit in afrikanischen Ländern südlich der Sahara und weltweit.

Das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“, mit folgenden Zielen:

  • Beitrag zur Schaffung eines Ökosystems für Forschung und Innovation im Gesundheitswesen, mit dem die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in Innovationen erleichtert wird;
  • Entwicklung sicherer, kostenwirksamer Innovationen, mit denen auf den strategischen, nicht gedeckten Bedarf im Bereich der öffentlichen Gesundheit eingegangen wird;
  • Förderung von Innovationen für eine weltweit wettbewerbsfähige und wirksame europäische Gesundheitsindustrie, Industriestrategie für Europa und Arzneimittelstrategie für Europa.

Das Gemeinsame Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3), mit folgenden Zielen:

  • Stärkung und Integration der Forschungs- und Innovationskapazitäten der EU im Flugverkehrsmanagement, sodass es widerstandsfähiger und skalierbarer wird;
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des bemannten und unbemannten Luftverkehrs durch Innovation;
  • Entwicklung und Beschleunigung der Markteinführung innovativer Lösungen, um den einheitlichen europäischen Luftraum als den effizientesten und umweltfreundlichsten Luftraum in der Welt zu etablieren.

Das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste, mit folgenden Zielen:

  • Förderung der technologischen Führungsrolle Europas in künftigen intelligenten Netzen und Diensten;
  • Verwirklichung der strategischen Abstimmung mit der Telekommunikationsbranche sowie dem Internet der Dinge, der Cloud sowie Komponenten und Geräten;
  • Förderung der technologischen und wissenschaftlichen Führungsrolle Europas bei der Gestaltung und dem Umgang mit 6G*-Systemen bis 2030;
  • Stärkung des Ausbaus digitaler Infrastrukturen und der Annahme digitaler Lösungen auf den europäischen Märkten;
  • Unterstützung der Abstimmung künftiger intelligenter Netze und Dienste mit den politischen Zielen, darunter der europäische Grüne Deal, Sicherheit, Ethik und Datenschutz, sowie ein nachhaltiges Internet, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht.

Das Gemeinsame Unternehmen für Chips, mit folgenden Zielen:

  • Aufbau fortschrittlicher Entwurfsleistungsfähigkeiten für integrierte Halbleitertechnologien;
  • Ausbau bestehender und kommender neuer fortschrittlicher Pilotanlagen in ganz Europa, um die Entwicklung und den Einsatz modernster Halbleitertechnologien und Halbleitertechnologien der nächsten Generation zu ermöglichen;
  • Aufbau von Kapazitäten für fortgeschrittene Technologie und Ingenieurswesen für eine schnellere Innovationsentwicklung modernste Quantenchips und dafür geeigneter Halbleitertechnologien;
  • Aufbau eines Netzwerks an Kompetenzzentren in der gesamten EU, indem bestehende Einrichtungen ausgebaut oder neue aufgebaut werden;
  • Aktivitäten über den „Chips-Fonds“, um den Zugang zu Fremdfinanzierung und Eigenkapital zu erleichtern, auch durch klare Richtlinien, insbesondere für Start-ups, Scale-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KM) und kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung entlang der Wertschöpfungskette für Halbleiter, durch eine Mischfinanzierungsfazilität im Rahmen des Fonds InvestEU (siehe Zusammenfassung) und über den Europäischen Innovationsrat.

Überwachung und Evaluierung

Die Gemeinsamen Unternehmen werden fortlaufend überwacht und regelmäßig überprüft, um die größtmögliche Wirkung, wissenschaftliche Exzellenz sowie eine möglichst wirksame und effiziente Ressourcennutzung zu gewährleisten. Die Ergebnisse fließen wieder in das Programm Horizont Europa ein.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 30. November 2021 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

6G. Die nächste Generation der Mobilfunksysteme und -dienstleistungen, die aktuell entwickelt werden und bis 2030 verfügbar sein sollen. Das System bietet eine schnellere Kommunikationsgeschwindigkeit, den Betrieb in Ultrahochfunkfrequenzen und die Nutzung von Technologien wie künstlicher Intelligenz.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 (ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17-119).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2021/2085 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2023/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Chip-Gesetz) (ABl. L 229 vom 18.9.2023, S. 1-53).

Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1-68).

Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S. 13-43).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final vom 11.12.2019).

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1-222).

Siehe konsolidierte Fassung.

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel XIX – Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt – Artikel 187 (ex-Artikel 171 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 131).

Letzte Aktualisierung: 13.12.2023

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