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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

EINLEITUNG

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), das Ergebnis des Vertrags von Lissabon, geht auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV oder EG-Vertrag) zurück, wie er durch den Vertrag von Maastricht vorgesehen war. Der EG-Vertrag selbst basierte auf dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV), der am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet wurde. Die Schaffung der Europäischen Union durch den Vertrag von Maastricht (7. Februar 1992) war ein weiterer Schritt auf dem Weg zur politischen Einigung Europas.

Die Europäische Union ersetzte die Europäischen Gemeinschaften jedoch nicht, sondern ordnete sie in eine aus „drei Säulen“ bestehende übergeordnete Struktur ein:

Jeder neue Vertrag geht mit einer Neunummerierung der Artikel einher. Der am 13.12.2007 unterzeichnete Vertrag von Lissabon, der am 1.12.2009 in Kraft trat, führte wiederum zur Umbenennung des EGV in den AEUV, der die drei Säulen zu einer reformierten EU zusammenlegte, sowie zu einer erneuten Neunummerierung.

Der AEUV ist neben dem Vertrag über die Europäischen Union (EUV) einer der beiden vorrangigen Verträge der EU. Er bildet die ausführliche Grundlage des EU-Rechts und legt die Grundsätze und Ziele der EU sowie die Handlungsmöglichkeiten in ihren Politikbereichen fest. Zudem werden darin Einzelheiten zur Organisation und Arbeitsweise der EU-Organe dargelegt.

WAS IST DER ZWECK DES VERTRAGS?

Wie bereits in der damaligen Präambel erklärt wird, bestand das Ziel des EGV darin, „die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen“. Diese Formulierung ist sowohl in der Präambel des aktuellen AEUV als auch des EUV immer noch enthalten. Diese Verträge erweiterten die europäische Integration tatsächlich um eine eher politisch und demokratisch ausgerichtete Dimension, die über die ursprüngliche wirtschaftliche Zielsetzung (eines gemeinsamen Marktes) hinausging.

WICHTIGE ECKPUNKTE DES KONSOLIDIERTEN VERTRAGS

WANN TRITT DER VERTRAG IN KRAFT?

Der am 13. Dezember 2007 von 27 EU-Ländern (Kroatien trat erst 2013 bei) unterzeichnete AEUV trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vom 13. Dezember 2007 – konsolidierte Fassung (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 47-360)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (nicht im Amtsblatt veröffentlicht)

Nachfolgende Änderungen des Vertrags wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Vertrag von Maastricht vom 7. Februar 1992 (ABl. C 191 vom 29.7.1992, S. 1-112)

Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 (ABl. C 306 vom 17.12.2007, S. 1-271)

Letzte Aktualisierung: 15.12.2017

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