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Document 52021XG1203(02)

Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2012/642/GASP des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Belarus unterliegen 2021/C 486/05

OJ C 486, 3.12.2021, p. 23–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

3.12.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 486/23


Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2012/642/GASP des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Belarus unterliegen

(2021/C 486/05)

Die betroffenen Personen werden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) auf Folgendes hingewiesen:

Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitung sind der Beschluss 2012/642/GASP des Rates (2), durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/2125 des Rates (3), und die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates (4), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/2124 des Rates (5).

Der für diese Verarbeitung Verantwortliche ist der Rat der Europäischen Union, vertreten durch den Generaldirektor der Generaldirektion RELEX (Außenbeziehungen) des Generalsekretariats des Rates, und die mit der Verarbeitung betraute Stelle ist das Referat RELEX.1.C, das unter folgender Anschrift kontaktiert werden kann:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1.C

Rue de la Loi 175/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIЁ

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu.

Die Datenschutzbeauftragte des Generalsekretariats des Rates kann folgendermaßen kontaktiert werden:

Die Datenschutzbeauftragte

data.protection@consilium.europa.eu

Ziel der Verarbeitung ist die Erstellung und Aktualisierung der Liste der Personen, die gemäß dem Beschluss 2012/642/GASP, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/2125, und der Verordnung (EG) Nr. 765/2006, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/2124, restriktiven Maßnahmen unterliegen.

Die betroffenen Personen sind die natürlichen Personen, die die Kriterien für die Aufnahme in die Liste gemäß dem Beschluss 2012/642/GASP und der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 erfüllen.

Die zu erhebenden personenbezogenen Daten umfassen die zur korrekten Identifizierung der betroffenen Person erforderlichen Daten sowie die Begründung und andere diesbezügliche Daten.

Die zu erhebenden personenbezogenen Daten können soweit erforderlich mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und der Europäischen Kommission ausgetauscht werden.

Unbeschadet der in Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Einschränkungen wird den Rechten der betroffenen Personen wie dem Auskunftsrecht sowie dem Recht auf Berichtigung oder Widerspruch gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 entsprochen.

Die personenbezogenen Daten werden für 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der Entfernung der betroffenen Person von der Liste der Personen, die den restriktiven Maßnahmen unterliegen, oder ab dem Ende der Gültigkeitsdauer der Maßnahme oder für die Dauer von bereits begonnenen Gerichtsverfahren gespeichert.

Unbeschadet gerichtlicher, verwaltungsrechtlicher oder außergerichtlicher Rechtsbehelfe können betroffene Personen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (edps@edps.europa.eu) einlegen.


(1)  ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.

(2)  ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1.

(3)  ABl. L 430 I vom 2.12.2021, S. 16.

(4)  ABl. L 134 vom 20.5.2006, S. 1.

(5)  ABl. L 430 I vom 2.12.2021, S. 1.


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