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Document 52010XG1203(04)

    Schlussfolgerungen des Rates vom 18. November 2010 zur Rolle des Sports als Grundlage und Antrieb für aktive soziale Eingliederung

    ABl. C 326 vom 3.12.2010, p. 5–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    3.12.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 326/5


    Schlussfolgerungen des Rates vom 18. November 2010 zur Rolle des Sports als Grundlage und Antrieb für aktive soziale Eingliederung

    2010/C 326/04

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    1.   UNTER HINWEIS AUF

    den politischen Hintergrund dieses Themas, der den in der Anlage aufgeführten Texten zu entnehmen ist, insbesondere auf

    die Erklärung in der Anlage zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7. bis 9. Dezember 2000, der zufolge Sport eine menschliche Tätigkeit mit grundlegenden sozialen, erzieherischen und kulturellen Werten und wichtig für die soziale Eingliederung und die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben, für Toleranz und Akzeptanz der Verschiedenheiten sowie für die Beachtung der Regeln ist (1);

    den Beschluss Nr. 291/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Februar 2003 zur Einrichtung des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport 2004 (2);

    den Beschluss Nr. 1098/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010) (3);

    2.   IN WÜRDIGUNG DER TATSACHEN,

    dass der Sport infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon (4) am 1. Dezember 2009 ein Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union geworden ist und somit die europäische Dimension im Sport weiter entwickelt werden muss, wobei insbesondere die soziale und erzieherische Funktion des Sports zu berücksichtigen ist;

    dass die Europäische Kommission beabsichtigt, ihre Mitteilung zum Vertrag von Lissabon und Sport bis Ende 2010 anzunehmen ;

    3.   IST SICH BEWUSST, DASS

    1.

    gemeinsame Prioritäten wie Steigerung der Beschäftigung, soziale Eingliederung, Gleichstellung der Geschlechter, gleichberechtigter Zugang zu Einrichtungen und Dienstleistungen, Solidarität zwischen den Generationen und der interkulturelle Dialog in der gesamten Europäischen Union auch im Sport stärker gefördert werden müssen;

    2.

    der Sport im Leben vieler EU-Bürger einen wichtigen Platz einnimmt und eine große gesellschaftliche Rolle spielt, denn es gibt insofern ein gewaltiges Potenzial für die soziale Eingliederung im und durch den Sport, als die Teilnahme an sportlichen oder körperlichen Aktivitäten auf vielfältige Weise zur Eingliederung in die Gesellschaft beiträgt; dabei bedeutet Eingliederung im Sport eine Kombination aus Breitensport, gleichberechtigtem Zugang zum Sport, Chancengleichheit im Sport und verschiedenen nachfrageorientierten Sportmöglichkeiten und -einrichtungen, soziale Eingliederung durch den Sport wiederum Teilhabe an der Gesellschaft, Gemeinschaftsentwicklung und einen stärkeren sozialen Zusammenhalt;

    3.

    die Sportbewegung einen wichtigen Beitrag zu Fragen von öffentlichem Interesse wie der sozialen Eingliederung leisten kann; dass in diesem Zusammenhang Berufs- und Amateursportler sowie Sportvereine Rollenmodelle für die Gesellschaft, insbesondere für junge Menschen darstellen und andere Sportorganisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit Sport befassen, ebenfalls zur sozialen Eingliederung im und durch den Sport beitragen;

    4.

    der Zugang zum und die Teilnahme am Sport mit seinen unterschiedlichen Aspekten für die Entwicklung der Persönlichkeit, das Identitäts- und Zugehörigkeitsgefühl eines Menschen, das körperliche und geistige Wohlbefinden, die Befähigung zu selbstbestimmtem Handeln, die sozialen Kompetenzen und Netze, die interkulturelle Kommunikation und die Beschäftigungsfähigkeit von Bedeutung sind;

    5.

    die Europäische Konferenz zum Thema „Lokale Sportbeteiligung: soziale Eingliederung und Bekämpfung der Armut“ (13.-14. Oktober 2010 in Löwen, Belgien) gezeigt hat, dass der Sport eine wichtige Rolle bei der sozialen Eingliederung benachteiligter Gruppen, insbesondere auf lokaler Ebene, spielt;

    4.   ERMITTELT IM HINBLICK AUF DIE FÖRDERUNG DER SOZIALEN EINGLIEDERUNG IM SPORT UND DURCH DEN SPORT UNTER GEBÜHRENDER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS DIE FOLGENDEN GEMEINSAMEN PRIORITÄTEN:

    4.1.

    Unterstützung des Breitensport-Prinzips, das sich auf die Chancengleichheit stützt, indem

    1.

    die Teilnahme am Sport insgesamt erhöht wird und Anregung zu körperlicher Betätigung für möglichst viele Bürger, einschließlich junger Menschen, geboten wird;

    2.

    der sozialen Eingliederung — im Sport — von Menschen, die sich derzeit nicht körperlich betätigen, insbesondere sozial benachteiligten Gruppen, besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird;

    3.

    bedacht wird, dass der Zugang zum Breitensport wichtig ist, einschließlich der Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Sporteinrichtungen, -infrastrukturen und -anlagen für möglichst viele Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, und dass es wichtig ist, dass Menschen mit Behinderungen in gleichem Maße wie andere an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können;

    4.

    die Geschlechtergleichstellung im Sport gefördert wird, insbesondere was den Zugang zum Sport und die Vertretung in den Entscheidungsgremien betrifft, und auch aktive Maßnahmen zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen einbezogen werden;

    4.2.

    Bessere Nutzung des Potenzials des Sports als Beitrag zur Gemeinschaftsbildung, zum sozialen Zusammenhalt und zum integrativen Wachstum durch

    1.

    Konzentration auf die Nutzung des Sports zur Förderung der Eingliederung benachteiligter Gruppen in die Gesellschaft, damit Gemeinschaften mit einem stärkeren Zusammenhalt entstehen;

    2.

    Anerkennung und Steigerung des Erwerbs von Fähigkeiten und Kompetenzen wie Disziplin, Teamarbeit und Ausdauer durch informelles Lernen im Sport, einschließlich Freiwilligentätigkeit, als Möglichkeit zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit;

    3.

    Anerkennung des wirtschaftlichen, beschäftigungsfördernden und pädagogischen Potenzials des Sports als Beitrag zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum, das für eine nachhaltige Zukunft erforderlich ist;

    4.3.

    Unterstützung des grenzüberschreitenden Austauschs über Strategien und Methoden, um das Potenzial des Sports für die soziale Eingliederung auf nationaler und europäischer Ebene besser zu nutzen, indem

    1.

    der Aufbau von Netzen zwischen den Mitgliedstaaten und lokalen und regionalen Behörden angeregt und ihre Beteiligung insbesondere hinsichtlich des Austauschs von Kenntnissen und bewährten Verfahren sichergestellt wird;

    2.

    die Erforschung und Analyse des Zusammenhangs zwischen Sport und sozialer Eingliederung unterstützt und somit ein analytischer Rahmen geschaffen wird, der auf praxisgestützten Erkenntnissen beruht, wobei der sozialen Eingliederung benachteiligter Gruppen durch den Sport besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist;

    3.

    die derzeitigen Maßnahmen verfolgt und evaluiert werden, um die Beschlussfassung zu unterstützen und künftige Maßnahmen zu verbessern, wobei die Ansichten der interessierten Kreise zu berücksichtigen sind;

    5.   ERSUCHT DAHER IN DIESEM ZUSAMMENHANG DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UNTER WAHRUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS UND UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES SPEZIFISCHEN CHARAKTERS DES SPORTS,

    1.

    die Zusammenarbeit im Bereich des Sports ausgehend vom Breitensport-Prinzip auf der Grundlage des gleichberechtigten Zugangs und der Chancengleichheit, insbesondere für körperlich nicht aktive Menschen, zu fördern und auf diese Weise der Priorität der sozialen Eingliederung im und durch den Sport Genüge zu leisten;

    2.

    Maßnahmen zu fördern, die eine enge Verknüpfung zwischen Sport und Sektoren, die sich mit der Problematik der sozialen Eingliederung befassen, bewirken, und das Interesse am Sport bei körperlich nicht aktiven Menschen zu steigern;

    3.

    die sportliche Betätigung von Menschen aus benachteiligten Milieus zu ermutigen und zu fördern und zugleich ihre soziale Eingliederung durch den Sport sicherzustellen, indem sie in neue soziale Netze eingebunden und mit neuen Fähigkeiten ausgestattet werden;

    4.

    den interkulturellen Dialog durch die Einbeziehung von Menschen mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund in die Gesellschaft durch den Sport zu fördern;

    5.

    Maßnahmen zur sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen im und durch den Sport zu fördern, einschließlich verbesserter Infrastrukturen und besserer Zugänglichkeit der Sporteinrichtungen und -anlagen sowie Forschung über spezialisierte Sportgeräte, und dem Sport Vorrang einzuräumen;

    6.

    Maßnahmen zur durchgängigen Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen bei sportbezogenen Tätigkeiten zu fördern, insbesondere den gleichberechtigten Zugang von Männern und Frauen zu Entscheidungspositionen, und sich mit dem Sport im Zusammenhang mit den Geschlechterrollen gemäß der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 (5) zu befassen;

    7.

    in und zwischen den einzelnen EU-Organen und in den Mitgliedstaaten Kanäle für die Kommunikation und die Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen politischen Bereichen und Abteilungen zu schaffen, wobei dem positiven Beitrag des Sports zur sozialen Eingliederung besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist, und den Sport in die einschlägigen Aktionspläne, etwa Aktionspläne für soziale Eingliederung oder für Armutsbekämpfung, einzubeziehen;

    8.

    die Anerkennung informellen Lernens durch Sport als Ergänzung der formalen Bildung durch den Erwerb konstruktiver Fähigkeiten und Kompetenzen, die für die Beschäftigungsfähigkeit erforderlich sind, im Zusammenhang mit einem nachhaltigen und integrativen Wachstum zu ermutigen;

    9.

    die Menschen stärker für die Bedeutung der Freiwilligentätigkeit im Sport sowohl als Instrument für die soziale Eingliederung als auch als Mittel zum Erwerb von Fähigkeiten als Beitrag zur Beschäftigungsfähigkeit und zum Zusammenhalt zu sensibilisieren und diese Bedeutung zu unterstreichen, insbesondere im Rahmen des Europäischen Jahrs der Freiwilligentätigkeit (2011);

    10.

    Instrumente für das Voneinander-Lernen, überdisziplinäre Forschung, die auf einen analytischen, auf Nachweise gestützten Rahmen abzielt, und den Austausch von Kenntnissen und bewährten Verfahren zu fördern und zu unterstützen, beispielsweise durch hochrangige Seminare und Sachverständigentreffen über Fragen des Sports und der sozialen Eingliederung, und sicherzustellen, dass die Ergebnisse effizient verbreitet und in die Praxis umgesetzt werden;

    11.

    den Beitrag des Sports zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu maximieren, insbesondere durch die Leitinitiativen dieser Strategie, einschließlich der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut;

    12.

    in Zusammenarbeit mit sämtlichen interessierten Kreisen dazu zu ermutigen, mit gutem Beispiel im Bereich der sozialen Eingliederung voranzugehen, indem der Sport mit Projekten der sozialen Eingliederung verknüpft wird, wobei lokalen Organisationen, die in engem Kontakt mit den Bürgern stehen, besondere Beachtung zu schenken ist;

    13.

    in Zusammenarbeit mit sämtlichen interessierten Kreisen die effiziente Nutzung der in der EU — einschließlich im Rahmen der möglichen künftigen Sportprogramme — verfügbaren Mittel zu fördern, um die soziale Eingliederung im und durch den Sport voranzutreiben;

    6.   FORDERT DIE KOMMISSION AUF,

    1.

    die Problematik der sozialen Eingliederung im und durch den Sport als eine Priorität für die Zusammenarbeit im Bereich des Sports einzubeziehen, vor allem im Rahmen der demnächst zu veröffentlichenden Mitteilung der Europäischen Kommission über den Vertrag von Lissabon und den Sport;

    2.

    sicherzustellen, dass die soziale Eingliederung im und durch den Sport in möglichen künftigen Vorschlägen für EU-Sportprogramme als eine der Prioritäten behandelt wird, und die Möglichkeit der Nutzung der bestehenden Fonds wie des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie von Programmen wie Jugend in Aktion und Lebenslanges Lernen zur Unterstützung von Tätigkeiten im Bereich des Sports zu prüfen;

    3.

    die Wirksamkeit von Tätigkeiten auf EU-Ebene, die durch vorbereitende Maßnahmen im Bereich der sozialen Eingliederung unterstützt werden, zu bewerten.


    (1)  Dok. SN 400/00.

    (2)  ABl. L 43 vom 18.2.2003, S. 1.

    (3)  ABl. L 298 vom 7.11.2008, S. 20.

    (4)  Artikel 6 und 165 AEUV.

    (5)  KOM(2010) 491 endg.


    ANLAGE

    Politischer Hintergrund

    1.

    Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Nizza vom 7.-9. Dezember 2000, Anlage IV, Erklärung über die besonderen Merkmale des Sports und seine gesellschaftliche Funktion in Europa (1).

    2.

    Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates vom 13.-14. März 2008 (2).

    3.

    Beschluss Nr. 1098/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010) (3).

    4.

    Erklärung des Europäischen Rates vom 11.-12. Dezember 2008 zum Sport, Teil der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates — Anlage 5 (4).

    5.

    Entscheidung 2010/37/EG des Rates vom 27. November 2009 über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft (2011) (5).

    6.

    Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010 (6).

    7.

    Weißbuch Sport der Kommission vom 11. Juli 2007 (7).

    8.

    Mitteilung der Europäischen Kommission zum Vertrag von Lissabon und Sport (wird im November 2010 veröffentlicht).


    (1)  Dok. SN 400/00 ADD1 REV1 + ADD1 REV2 (de, it, en, el, pt).

    (2)  Dok. 7652/08, S. 9 (Schlussfolgerungen des Vorsitzes).

    (3)  ABl. L 298 vom 7.11.2008, S. 20.

    (4)  Dok. 17271/08 Anlage 5, S. 21.

    (5)  ABl. L 17 vom 22.1.2010, S. 43.

    (6)  Dok. EUCO 13/10.

    (7)  KOM(2007) 391 endg., S. 4.


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