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Document 32023D0600
Commission Implementing Decision (EU) 2023/600 of 13 March 2023 amending Implementing Decision (EU) 2019/1956 as regards harmonised standards for room heaters, aquarium luminaires, circuit-breakers and tumble dryers (Text with EEA relevance)
Durchführungsbeschluss (EU) 2023/600 der Kommission vom 13. März 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 hinsichtlich harmonisierter Normen für Raumheizgeräte, Aquarienleuchten, Schutzschalter und Trommeltrockner (Text von Bedeutung für den EWR)
Durchführungsbeschluss (EU) 2023/600 der Kommission vom 13. März 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 hinsichtlich harmonisierter Normen für Raumheizgeräte, Aquarienleuchten, Schutzschalter und Trommeltrockner (Text von Bedeutung für den EWR)
C/2023/1599
ABl. L 79 vom 17.3.2023, p. 171–175
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 12/12/2023; Stillschweigend aufgehoben durch 32023D2723
17.3.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 79/171 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2023/600 DER KOMMISSION
vom 13. März 2023
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 hinsichtlich harmonisierter Normen für Raumheizgeräte, Aquarienleuchten, Schutzschalter und Trommeltrockner
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 12 der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (2) wird bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den Sicherheitszielen nach Artikel 3 der Richtlinie und Anhang I der Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind. |
(2) |
Mit Schreiben M/511 vom 8. November 2012 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), die erste vollständige Liste der Titel harmonisierter Normen vorzulegen und harmonisierte Normen für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU auszuarbeiten, zu überarbeiten und zu vervollständigen (im Folgenden „Auftrag“). Die Sicherheitsziele nach Artikel 3 der Richtlinie 2014/35/EU und Anhang I dieser Richtlinie haben sich seit dem Auftrag an das CEN, das Cenelec und das ETSI nicht geändert. |
(3) |
Auf der Grundlage des Auftrags überarbeiteten das CEN und das Cenelec die harmonisierte Norm EN 60335-2-11:2010, geändert durch EN 60335-2-11:2010/A1:2015 und EN 60335-2-11:2010/A11:2012, für Trommeltrockner, deren Fundstellen in der Mitteilung der Kommission 2018/C 326/02 (3) veröffentlicht wurden. Dies führte zur Annahme der harmonisierten Norm EN IEC 60335-2-11:2022 und von deren Änderung EN IEC 60335-2-11:2022/A11:2022. |
(4) |
Auf der Grundlage des Auftrags änderten das CEN und das Cenelec die folgenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1956 der Kommission (4) veröffentlicht wurden: EN 60335-2-30:2009, geändert durch EN 60335-2-30:2009/A11:2012, EN 60335-2-30:2009/A1:2020 und EN 60335-2-30:2009/A12:2020 und berichtigt durch EN 60335-2-30:2009/AC:2010 und EN 60335-2-30:2009/AC:2014, für Raumheizgeräte, sowie EN 62423:2012, geändert durch EN 62423:2012/A11:2021, für Schutzschalter. Dies führte zur Annahme der folgenden Änderungen: EN 60335-2-30:2009/A2:2022 und EN 60335-2-30:2009/A13:2002 sowie EN 62423:2012/A12:2022. |
(5) |
Auf der Grundlage des Auftrags änderten das CEN und das Cenelec auch die harmonisierte Norm EN 60598-2-11:2013 für Aquarienleuchten, deren Fundstelle in der Mitteilung 2018/C 326/02 veröffentlicht wurde. Dies führte zur Annahme der geänderten harmonisierten Norm EN 60598-2-11:2013/A1:2022. |
(6) |
Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN und dem Cenelec geprüft, ob diese harmonisierten Normen und die Änderungen dem Auftrag entsprechen. |
(7) |
Die folgenden harmonisierten Normen entsprechen den Sicherheitszielen, die sie abdecken sollen und die in der Richtlinie 2014/35/EU festgelegt sind: EN IEC 60335-2-11:2022, geändert durch EN IEC 60335-2-11:2022/A11:2022; EN 60335-2-30:2009, geändert durch EN 60335-2-30:2009/A11:2012, EN 60335-2-30:2009/A1:2020, EN 60335-2-30:2009/A12:2020, EN 60335-2-30:2009/A2:2022 und EN 60335-2-30:2009/A13:2022 sowie berichtigt durch EN 60335-2-30:2009/AC:2010 und EN 60335-2-30:2009/AC:2014; EN 62423:2012, geändert durch EN 62423:2012/A11:2021 und EN 62423:2012/A12:2022, sowie EN 60598-2-11:2013, geändert durch EN 60598-2-11:2013/A1:2022. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser Normen und der einschlägigen Änderungen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. |
(8) |
In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 sind die Fundstellen der harmonisierten Normen aufgeführt, bei denen die Vermutung der Konformität mit der Richtlinie 2014/35/EU gilt. Um sicherzustellen, dass die Fundstellen der harmonisierten Normen, die zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU erstellt wurden, in einem einzigen Rechtsakt aufgeführt sind, sollten die Fundstellen dieser Normen und der einschlägigen Änderungen in diesen Anhang aufgenommen werden. |
(9) |
Daher müssen die Fundstellen der harmonisierten Normen EN 60335-2-30:2009 und EN 62423:2012 sowie die Fundstellen etwaiger Änderungen oder Berichtigungen dieser Normen aus der Reihe L des Amtsblatts der Europäischen Union gestrichen werden, da diese überarbeitet oder geändert wurden. Diese Fundstellen sollten daher aus Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 gestrichen werden. |
(10) |
Daher müssen die Fundstellen der harmonisierten Normen EN 60335-2-11:2010 und EN 60598-2-11:2013 sowie die Fundstellen etwaiger Änderungen oder Berichtigungen dieser Normen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, gestrichen werden, da diese überarbeitet wurden. In Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 sind die Fundstellen der harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU aufgeführt, die aus dem Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, gestrichen werden. Daher ist es angezeigt, die genannten Fundstellen in diesen Anhang aufzunehmen. |
(11) |
Damit die Hersteller genügend Zeit haben, ihre die unter die harmonisierte Norm EN 60335-2-11:2010, geändert durch EN 60335-2-11:2010/A1:2015 und EN 60335-2-11:2010/A11:2012; EN 60335-2-30:2009, geändert durch EN 60335-2-30:2009/A1:2020, EN 60335-2-30:2009/A11:2012 und EN 60335-2-30:2009/A12:2020 sowie berichtigt durch EN 60335-2-30:2009/AC:2010 und EN 60335-2-30:2009/AC:2014, EN 62423:2012, geändert durch EN 62423:2012/A11:2021, sowie EN 60598-2-11:2013 fallenden elektrischen Betriebsmittel anzupassen, muss die Streichung der Fundstellen dieser harmonisierten Normen verschoben werden. |
(12) |
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1956 sollte daher entsprechend geändert werden. |
(13) |
Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Vermutung der Konformität mit den entsprechenden grundlegenden Anforderungen, einschließlich der Sicherheitsziele, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstellen dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1956 wird wie folgt geändert:
1. |
Anhang I wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert. |
2. |
Anhang II wird gemäß Anhang II des vorliegenden Beschlusses geändert. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Anhang I Nummer 1 gilt ab dem 17. September 2024.
Brüssel, den 13. März 2023
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12.
(2) Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 357).
(3) Mitteilung der Kommission (2018/C 326/02) im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (ABl. C 326 vom 14.9.2018, S. 4).
(4) Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1956 der Kommission vom 26. November 2019 über die harmonisierten Normen für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen und zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 306 vom 27.11.2019, S. 26).
ANHANG I
Anhang I wird wie folgt geändert:
1. |
Die Zeilen 78 und 92 werden gestrichen. |
2. |
Die folgenden Zeilen werden in fortlaufender Folge eingefügt:
|
3. |
Folgende Zeilen werden angefügt:
|
ANHANG II
In Anhang II werden folgende Zeilen angefügt:
Nr. |
Fundstelle der Norm |
Datum der Streichung |
„120. |
EN 60335-2-11:2010 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke — Teil 2-11: Besondere Anforderungen für Trommeltrockner EN 60335-2-11:2010/A11:2012 EN 60335-2-11:2010/A1:2015 |
17.9.2024 |
121. |
EN 60598-2-11:2013 Leuchten — Teil 2-11: Besondere Anforderungen — Aquarienleuchten |
17.9.2024“ |