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Document 32017D2163
Council Decision (CFSP) 2017/2163 of 20 November 2017 amending Decision 2014/145/CFSP concerning restrictive measures in respect of actions undermining or threatening the territorial integrity, sovereignty and independence of Ukraine
Beschluss (GASP) 2017/2163 des Rates vom 20. November 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Beschluss (GASP) 2017/2163 des Rates vom 20. November 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
ABl. L 304 vom 21.11.2017, p. 51–52
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
21.11.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 304/51 |
BESCHLUSS (GASP) 2017/2163 DES RATES
vom 20. November 2017
zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
gestützt auf den Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP angenommen. |
(2) |
Nachdem die Russischen Föderation am 10. September 2017 in der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol Gouverneurswahlen durchgeführt hat, sollte nach Ansicht des Rates eine Person in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der restriktiven Maßnahmen unterliegenden Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden. |
(3) |
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP sollte entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführte Person wird in die Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 20. November 2017.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
M. REPS
(1) ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16.
ANHANG
Liste der Personen nach Artikel 1
|
Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„161. |
Dmitry Vladimirovich OVSYANNIKOV (Дмитрий Владимирович Овсянников) |
Geburtsdatum: 21.2.1977 Geburtsort: Omsk, UdSSR |
„Gouverneur von Sewastopol“. Ovsyannikov wurde in den Wahlen, die am 10. September 2017 von der Russischen Föderation in der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol durchgeführt wurden, zum „Gouverneur von Sewastopol“ gewählt. Präsident Putin hat ihn am 28. Juli 2016 zum amtierenden „Gouverneur von Sewastopol“ ernannt. In dieser Funktion hat er die weitere Integration der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation betrieben und ist in dieser Eigenschaft verantwortlich für die aktive Unterstützung und Umsetzung von Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Im Jahr 2017 gab er öffentliche Erklärungen ab, in denen er die rechtswidrige Annexion Sewastopols und der Krim befürwortete, sowie zum Jahrestag des rechtswidrigen „Krim-Referendums“. Er gedachte der Veteranen der sogenannten „Selbstverteidigungseinheiten“, die die Entsendung russischer Streitkräfte auf die Halbinsel Krim im Vorfeld ihrer rechtswidrigen Annexion durch die Russische Föderation erleichtert hatten, und forderte, dass Sewastopol die südliche Hauptstadt der Russischen Föderation werden solle. |
21.11.2017“ |