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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 32007E0338

    Gemeinsamer Standpunkt 2007/338/GASP des Rates vom 14. Mai 2007 zur Verlängerung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegen Usbekistan

    ABl. L 128 vom 16.5.2007, S. 50–52 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Rechtlicher Status des Dokuments In Kraft

    ELI: http://data.europa.eu/eli/compos/2007/338/oj

    16.5.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 128/50


    GEMEINSAMER STANDPUNKT 2007/338/GASP DES RATES

    vom 14. Mai 2007

    zur Verlängerung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegen Usbekistan

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 14. November 2005 als Reaktion auf die übermäßige, unverhältnismäßige und unterschiedslose Gewaltanwendung durch die usbekischen Sicherheitskräfte bei den Ereignissen in Andijan im Mai 2005 den Gemeinsamen Standpunkt 2005/792/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Usbekistan (1) angenommen. Bestimmte restriktive Maßnahmen sind mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2006/787/GASP vom 13. November 2006 (2) verlängert worden.

    (2)

    Aufgrund einer Bewertung der Lage in Usbekistan hat der Rat beschlossen, die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen betreffend die Einreise bestimmter Personen um einen Zeitraum von 6 Monaten zu verlängern. Während dieses Zeitraums wird der Rat die Maßnahmen im Lichte etwaiger deutlicher Veränderungen gegenüber der gegenwärtigen Lage überprüfen, insbesondere hinsichtlich der in Erwägungsgrund 7 des Gemeinsamen Standpunkts 2005/792/GASP genannten Elemente —

    HAT FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT ANGENOMMEN:

    Artikel 1

    Die in Artikel 3 des Gemeinsamen Standpunkts 2005/792/GASP genannten Maßnahmen werden um einen Zeitraum von 6 Monaten verlängert. Sie gelten für die im Anhang des vorliegenden Gemeinsamen Standpunkts aufgeführten Personen, die für die unterschiedslose und unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt in Andijan sowie für die Behinderung einer unabhängigen Untersuchung unmittelbar verantwortlich sind.

    Artikel 2

    Dieser Gemeinsame Standpunkt wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.

    Artikel 3

    Dieser Gemeinsame Standpunkt wird am Tag seiner Annahme wirksam.

    Artikel 4

    Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Brüssel am 14. Mai 2007.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    F.-W. STEINMEIER


    (1)  ABl. L 299 vom 16.11.2005, S. 72.

    (2)  ABl. L 318 vom 17.11.2006, S. 43.


    ANHANG

    Verzeichnis der in Artikel 1 genannten Personen

    1.

    Name, Vorname: Almatow, Sakirdschan

    Geschlecht: Männlich

    Titel, Dienststellung: Ehemaliger Innenminister

    Anschrift: Taschkent, Usbekistan

    Geburtsdatum:

    10. Oktober 1949

    Geburtsort: Taschkent, Usbekistan

    Reisepass-Nr./Personalausweis-Nr.: Passnummer DA 0002600 (Diplomatenpass)

    Staatsangehörigkeit: Usbekisch.

    2.

    Name, Vorname: Mulladschonow, Tochir Ochunowitsch

    Alias: Andere Schreibweise des Namens: Mulladschanow

    Geschlecht: Männlich

    Titel, Dienststellung: Ehemaliger Erster Stellvertretender Innenminister

    Anschrift: Taschkent, Usbekistan

    Geburtsdatum:

    10. Oktober 1950

    Geburtsort: Ferghana, Usbekistan

    Reisepass-Nr./Personalausweis-Nr.: Passnummer DA 0003586 (Diplomatenpass), gültig bis 5. November 2009

    Staatsangehörigkeit: Usbekisch.

    3.

    Name, Vorname: Mirsajew, Ruslan

    Geschlecht: Männlich

    Titel, Dienststellung: Verteidigungsminister, ehemaliger Staatsberater im Nationalen Sicherheitsrat.

    4.

    Name, Vorname: Ergaschew, Pawel Islamowitsch

    Geschlecht: Männlich

    Titel, Dienststellung: Oberst, Kommandeur der „Center“-Militärbrigade.

    5.

    Name, Vorname: Mamo, Wladimir Adolfowitsch

    Geschlecht: Männlich

    Titel, Dienststellung: Generalmajor, Stellvertretender Kommandeur, Sondereinsatzbrigade des Verteidigungsministeriums.

    6.

    Name, Vorname: Pak, Gregori

    Männlich: male

    Titel, Dienststellung: Oberst, Kommandeur der Schnelleinsatzbrigade des Innenministeriums (Einheit 7332).

    7.

    Name, Vorname: Tadschijew, Waleri

    Geschlecht: Männlich

    Titel, Dienststellung: Oberst, Kommandeur der autonomen Einheit für Sondereinsätze (Einheit 7351).

    8.

    Name, Vorname: Inojatow, Rustam Raulowitsch

    Geschlecht: Männlich

    Titel, Dienststellung: Leiter des Staatssicherheitsdienstes (SNB)

    Anschrift: Taschkent, Usbekistan

    Geburtsdatum:

    22. Juni 1944

    Geburtsort: Scherabad, Usbekistan

    Reisepass-Nr./Personalausweis-Nr.: Passnummer DA 0003171 (Diplomatenpass); ferner Diplomatenpass mit Passnummer 0001892 (war bis 15. September 2004 gültig)

    Staatsangehörigkeit: Usbekisch.


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