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Document 32006R0087
Commission Regulation (EC) No 87/2006 of 19 January 2006 opening a standing invitation to tender for the resale on the internal market of paddy rice held by the Greek intervention agency
Verordnung (EG) Nr. 87/2006 der Kommission vom 19. Januar 2006 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von Rohreis aus Beständen der griechischen Interventionsstelle
Verordnung (EG) Nr. 87/2006 der Kommission vom 19. Januar 2006 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von Rohreis aus Beständen der griechischen Interventionsstelle
ABl. L 15 vom 20.1.2006, p. 26–27
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 06/02/2009
20.1.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 15/26 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 87/2006 DER KOMMISSION
vom 19. Januar 2006
zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von Rohreis aus Beständen der griechischen Interventionsstelle
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1785/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis (1), insbesondere auf Artikel 7 Absätze 4 und 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 75/91 der Kommission (2) sind das Verfahren und die Bedingungen für die Abgabe von Rohreis durch die Interventionsstellen festgelegt worden. |
(2) |
Die derzeit von der griechischen Interventionsstelle gelagerte Menge Rohreis ist sehr umfangreich und die Lagerzeit sehr lang. Aus diesem Grunde sollte eine Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von rund 11 115 Tonnen Rohreis aus Beständen dieser Interventionsstelle eröffnet werden. |
(3) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die griechische Interventionsstelle führt zu den Bedingungen der Verordnung (EWG) Nr. 75/91 eine Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt der im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten Mengen Rohreis aus ihren Beständen durch.
Artikel 2
(1) Die Angebotsfrist für die erste Teilausschreibung läuft am 1. Februar 2006 aus.
(2) Die Angebotsfrist für die letzte Teilausschreibung läuft am 29. März 2006 aus.
(3) Die Angebote sind bei der griechischen Interventionsstelle zu hinterlegen:
OPEKEPE |
Acharnon Street 241 |
GR-104 46 Athen |
Telefon: (30) 210-212 48 46 und 212 47 88 |
Fax: (30) 210-212 47 91 |
Artikel 3
Abweichend von Artikel 19 der Verordnung (EWG) Nr. 75/91 teilt die griechische Interventionsstelle der Kommission spätestens am Dienstag der Woche nach Ablauf der Angebotsfrist die Menge und die Durchschnittspreise der jeweils verkauften Partien, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Gruppen, mit.
Artikel 4
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 19. Januar 2006
Für die Kommission
Mariann FISCHER BOEL
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 96.
(2) ABl. L 9 vom 12.1.1991, S. 15.
ANHANG
Gruppen |
1 |
2 |
3 |
Menge (ca.) |
3 658 t |
5 859 t |
1 598 t |
Erntejahre |
1999 |
2000 |
2002 |
Reissorten |
alle |
alle |
rund-, mittel- und langkörniger Reis A |