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Document 32005D0836

2005/836/GASP: Beschluss EUPOL COPPS/1/2005 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 16. November 2005 betreffend die Ernennung des Missionsleiters/Polizeichefs der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)

ABl. L 352M vom 31.12.2008, p. 365–365 (MT)
ABl. L 312 vom 29.11.2005, p. 57–57 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2006

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2005/836/oj

29.11.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 312/57


BESCHLUSS EUPOL COPPS/1/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 16. November 2005

betreffend die Ernennung des Missionsleiters/Polizeichefs der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)

(2005/836/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2005/797/GASP des Rates vom 14. November 2005 zur Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (1), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 11 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2005/797/GASP ermächtigt der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, die geeigneten Beschlüsse nach Artikel 25 des Vertrags zu fassen; dies umfasst auch den Beschluss zur Ernennung eines Missionsleiters/Polizeichefs auf Vorschlag des Generalsekretärs/Hohen Vertreters.

(2)

Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat die Ernennung von Herrn Jonathan McIvor vorgeschlagen —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Herr Jonathan McIvor wird zum Leiter der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) ab dem Tag der Einleitung der Mission ernannt. Bis dahin fungiert er als Leiter des Planungsteams.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Er gilt bis zum 31. Dezember 2006.

Geschehen zu Brüssel am 16. November 2005.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Präsident

J. KING


(1)  ABl. L 300 vom 17.11.2005, S. 65.


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