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Document JOL_2004_037_R_0016_01

2004/127/EG: Beschluss des Rates vom 22. Dezember 2003 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Tunesien - Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Tunesien

ABl. L 37 vom 10.2.2004, p. 16–23 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

32004D0127

2004/127/EG: Beschluss des Rates vom 22. Dezember 2003 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Tunesien

Amtsblatt Nr. L 037 vom 10/02/2004 S. 0016 - 0016


Beschluss des Rates

vom 22. Dezember 2003

über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Tunesien

(2004/127/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 170 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 und Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft mit der Republik Tunesien ein Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ausgehandelt.

(2) Dieses Abkommen wurde im Namen der Gemeinschaft am 26. Juni 2003 in Thessaloniki vorbehaltlich des Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.

(3) Das Abkommen sollte genehmigt werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Tunesien wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Gemeinschaft die Notifizierung gemäß Artikel 7 des Abkommens(2) vor.

Geschehen zu Brüssel am 22. Dezember 2003.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. Matteoli

(1) Stellungnahme vom 4. Dezember 2003 (noch nicht im amtsblatt veröffentlicht).

(2) Der Tag des Inkrafttretens des Abkommens wird vom Generalsekretariat des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

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