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Document 32002R2299

Verordnung (EG) Nr. 2299/2002 der Kommission vom 20. Dezember 2002 zur Eröffnung einer Ausschreibung von Weinalkohol für neue industrielle Verwendungen Nr. 44/2002 EG

ABl. L 348 vom 21.12.2002, p. 72–73 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 24/06/2006

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/2299/oj

32002R2299

Verordnung (EG) Nr. 2299/2002 der Kommission vom 20. Dezember 2002 zur Eröffnung einer Ausschreibung von Weinalkohol für neue industrielle Verwendungen Nr. 44/2002 EG

Amtsblatt Nr. L 348 vom 21/12/2002 S. 0072 - 0073


Verordnung (EG) Nr. 2299/2002 der Kommission

vom 20. Dezember 2002

zur Eröffnung einer Ausschreibung von Weinalkohol für neue industrielle Verwendungen Nr. 44/2002 EG

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2585/2001(2),

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1623/2000 der Kommission vom 25. Juli 2000 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein bezüglich der Marktmechanismen(3), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1795/2002(4), insbesondere auf Artikel 80,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1623/2000 wurden unter anderem die Durchführungsbestimmungen zum Absatz der Alkoholbestände festgelegt, die infolge der in den Artikeln 27, 28 und 30 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 genannten Destillationen gebildet wurden und sich im Besitz der Interventionsstellen befinden.

(2) Es sind Ausschreibungen von Weinalkohol zu neuen industriellen Verwendungen durchzuführen, um die gemeinschaftlichen Weinalkoholbestände zu verringern und die Durchführung von Kleinprojekten in der Gemeinschaft bzw. die Verarbeitung zu Ausfuhrwaren für industrielle Zwecke zu ermöglichen. Der von den Mitgliedstaaten gelagerte Weinalkohol besteht aus Mengen, die aus den Destillationen gemäß den Artikeln 35, 36 und 39 der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 des Rates vom 16. März 1987 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein(5), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1677/1999(6), und den Artikeln 27 und 28 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 stammen.

(3) Seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2799/98 des Rates vom 15. Dezember 1998 über die agromonetäre Regelung nach Einführung des Euro(7) müssen die Angebotspreise und Sicherheiten in Euro ausgedrückt und die Zahlungen in Euro getätigt werden.

(4) Es ist angebracht, Mindestangebotspreise festzusetzen, die je nach Art der Endverwendung differenziert sind.

(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Wein -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Es wird ein Verkauf durch die Ausschreibung Nr. 44/2002 EG von Weinalkohol zu neuen industriellen Verwendungen durchgeführt. Der Alkohol stammt aus den Destillationen gemäß den Artikeln 35 und 39 der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 und gemäß Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 und befindet sich im Besitz der französischen Interventionsstelle.

Die zum Verkauf gebotenen Menge beläuft sich auf 100000 Hektoliter Alkohol von 100 % vol. Die Nummern der Behältnisse, die Lagerorte und die in jedem Behältnis enthaltene Menge Alkohol von 100 % vol sind im Anhang aufgeführt.

Artikel 2

Der Verkauf wird nach den Bestimmungen der Artikel 79, 81, 82, 83, 84, 85, 95, 96, 97, 100 und 101 der Verordnung (EG) Nr. 1623/2000 sowie des Artikels 2 der Verordnung (EG) Nr. 2799/98 durchgeführt.

Artikel 3

Die Angebote sind bei der betreffenden Interventionsstelle, in deren Besitz sich der Alkohol befindet, zu hinterlegen: Onivins-Libourne, Délégation nationale, 17, avenue de la Ballastière, boîte postale 231, F-33505 Libourne Cedex (Tel. (33-5) 57 55 20 00; Telex 57 20 25; Fax (33-5) 57 55 20 59), oder durch Einschreiben an diese Stelle zu senden.

Die Angebote sind in versiegeltem Umschlag mit der Aufschrift "Angebot für die Ausschreibung zu neuen industriellen Verwendungen Nr. 44/2002 EG" einzureichen. Der versiegelte Umschlag ist in einen an die betreffende Interventionsstelle adressierten Umschlag einzulegen.

Die Angebote müssen bei der betreffenden Interventionsstelle spätestens am 13. Januar 2003, 12.00 Uhr Brüsseler Zeit, eingehen.

Jedem Angebot ist der Nachweis über die Stellung einer Teilnahmesicherheit in Höhe von 4 EUR je Hektoliter Alkohol von 100 % vol bei der betreffenden Interventionsstelle beizufügen.

Artikel 4

Die Mindestpreise, auf die sich die Angebote beziehen können, betragen 8 EUR je Hektoliter Alkohol von 100 % vol zur Herstellung von Backhefe, 26 EUR je Hektoliter Alkohol von 100 % vol zur Herstellung von chemischen Erzeugnissen des Typs Amine und Chloral zur Ausfuhr, 35 EUR je Hektoliter Alkohol von 100 % vol zur Herstellung von Eau de Cologne zur Ausfuhr und 10 EUR je Hektoliter Alkohol von 100 % vol zu anderen industriellen Verwendungen.

Artikel 5

Die Probenahme ist in Artikel 98 der Verordnung (EG) Nr. 1623/2000 geregelt. Der Preis der Proben beträgt 10 EUR je Liter.

Die Interventionsstelle übermittelt alle zweckdienlichen Angaben über die Merkmale des zum Verkauf angebotenen Alkohols.

Artikel 6

Die Sicherheit für die ordnungsgemäße Durchführung beläuft sich auf 30 EUR je Hektoliter Alkohol von 100 % vol.

Artikel 7

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. Dezember 2002

Für die Kommission

Franz Fischler

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 179 vom 14.7.1999, S. 1.

(2) ABl. L 345 vom 29.12.2001, S. 10.

(3) ABl. L 194 vom 31.7.2000, S. 45.

(4) ABl. L 123 vom 9.5.2002, S. 17.

(5) ABl. L 84 vom 27.3.1987, S. 1.

(6) ABl. L 199 vom 30.7.1999, S. 8.

(7) ABl. L 349 vom 24.12.1998, S. 1.

ANHANG

AUSSCHREIBUNG VON ALKOHOL ZU NEUEN INDUSTRIELLEN VERWENDUNGEN Nr. 44/2002 EG

Lagerort, Menge und Merkmale des zum Verkauf angebotenen Alkohols

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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