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Document 32002D0162

2002/162/EG: Entscheidung der Kommission vom 22. Februar 2002 zur Änderung der Entscheidungen 2001/925/EG, 2002/33/EG und 2002/41/EG zur Verlängerung bestimmter Schutzmaßnahmen und detaillierter Bedingungen hinsichtlich der klassischen Schweinepest in Spanien (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 618)

ABl. L 53 vom 23.2.2002, p. 45–45 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/03/2002

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2002/162(1)/oj

32002D0162

2002/162/EG: Entscheidung der Kommission vom 22. Februar 2002 zur Änderung der Entscheidungen 2001/925/EG, 2002/33/EG und 2002/41/EG zur Verlängerung bestimmter Schutzmaßnahmen und detaillierter Bedingungen hinsichtlich der klassischen Schweinepest in Spanien (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 618)

Amtsblatt Nr. L 053 vom 23/02/2002 S. 0045 - 0045


Entscheidung der Kommission

vom 22. Februar 2002

zur Änderung der Entscheidungen 2001/925/EG, 2002/33/EG und 2002/41/EG zur Verlängerung bestimmter Schutzmaßnahmen und detaillierter Bedingungen hinsichtlich der klassischen Schweinepest in Spanien

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 618)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2002/162/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen im Hinblick auf den Binnenmarkt(1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 92/118/EWG(2), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 4,

gestützt auf die Richtlinie 2001/89/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest(3), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b) und Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe f),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In Katalonien (Spanien) ist es zu Ausbrüchen der klassischen Schweinepest gekommen.

(2) Spanien hat Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie 2001/89/EG getroffen.

(3) Aufgrund des Ausbruchs dieser Krankheit hat die Kommission folgende Entscheidungen erlassen: i) Entscheidung 2001/925/EG über bestimmte Maßnahmen zum Schutz gegen die klassische Schweinepest in Spanien(4), zuletzt geändert durch die Entscheidung 2002/31/EG(5); ii) Entscheidung 2002/33/EG über die Nutzung von zwei Schlachthöfen gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b) der Richtlinie 2001/89/EG des Rates durch Spanien(6) und iii) Entscheidung 2002/41/EG mit weiteren detaillierten Bedingungen für die Zulassung der Verbringung von Schweinen aus Betrieben in den im Zusammenhang mit der klassischen Schweinepest eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen in Spanien(7).

(4) In Anbetracht der Entwicklung der Lage in dem betreffenden Gebiet Spaniens ist es angebracht, die erlassenen Maßnahmen und Bedingungen zu verlängern und die Entscheidungen 2001/925/EG, 2002/33/EG und 2002/41/EG entsprechend zu ändern.

(5) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 8 der Entscheidung 2001/925/EG:

a) wird das Datum "20. Februar 2002" durch das Datum "20. März 2002" ersetzt,

b) wird das Datum "28. Februar 2002" durch das Datum "31. März 2002" ersetzt.

Artikel 2

In Artikel 2 der Entscheidung 2002/33/EG wird das Datum "28. Februar 2002" durch das Datum "31. März 2002" ersetzt.

Artikel 3

In Artikel 4 der Entscheidung 2002/41/EG wird das Datum "28. Februar 2002" durch das Datum "31. März 2002" ersetzt.

Artikel 4

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 22. Februar 2002

Für die Kommission

David Byrne

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 224 vom 18.8.1990, S. 29.

(2) ABl. L 62 vom 15.3.1993, S. 49.

(3) ABl. L 316 vom 1.12.2001, S. 5.

(4) ABl. L 339 vom 21.12.2001, S. 56.

(5) ABl. L 13 vom 16.1.2002, S. 31.

(6) ABl. L 13 vom 16.1.2002, S. 35.

(7) ABl. L 19 vom 22.1.2002, S. 47.

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