Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52023XC0804(03)

    Veröffentlichung einer genehmigten Standardänderung einer Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geschützten geografischen Angabe im Sektor Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gemäß Artikel 6b Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission 2023/C 275/15

    PUB/2023/646

    ABl. C 275 vom 4.8.2023, p. 36–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    4.8.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 275/36


    Veröffentlichung einer genehmigten Standardänderung einer Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geschützten geografischen Angabe im Sektor Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gemäß Artikel 6b Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission

    (2023/C 275/15)

    Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 6b Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission (1) veröffentlicht.

    MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GESCHÜTZTEN URSPRUNGSBEZEICHNUNG ODER EINER GESCHÜTZTEN GEOGRAFISCHEN ANGABE EINES MITGLIEDSTAATS

    (Verordnung (EU) Nr. 1151/2012)

    „Volailles de Licques“

    EU-Nr.: PGI-FR-0162-AM01 – 11.5.2023

    g. U. ( ) g. g. A. (X)

    1.   Name des Erzeugnisses

    „Volailles de Licques“

    2.   Mitgliedstaat, zu dem das geografische Gebiet gehört

    Frankreich

    3.   Behörde des Mitgliedstaats, die die Standardänderung mitteilt

    Ministerium für Landwirtschaft und Nahrungsmittelsouveränität

    4.   Beschreibung der genehmigten Änderung(en)

    1.   Zuständige Stelle des Mitgliedstaats

    Die Kontaktdaten des Institut national de la qualité et de l‘origine (INAO) als zuständige Behörde des Mitgliedstaats werden hinzugefügt.

    Die Änderung hat keine Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

    2.   Antragstellende Vereinigung

    Die Kontaktdaten von QUALICNOR werden angegeben, ebenso die Rechtsform.

    Die Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

    3.   Beschreibung des Erzeugnisses

    Mit der Änderung wird in Bezug auf die Erzeugnisse mit g. g. A. die Erzeugung folgender zusätzlicher Arten eingeführt:

    Poularde,

    Perlhuhn-Kapaun.

    Die antragstellende Vereinigung erzeugt diese beiden Arten seit vielen Jahren in dem Gebiet. Die Bekanntheit der Poularde reicht bis 1987 und die des Perlhuhn-Kapauns bis 2010 zurück.

    Die Rubrik wird um Konformitätskriterien und eine organoleptische Beschreibung für jede Art ergänzt.

    Die Tiefkühlung sowie die verschiedenen Verpackungsmöglichkeiten werden ergänzt. Die Verarbeitungsbetriebe können ihre Aufmachungen diversifizieren, um die Erwartungen der Verbraucher zu erfüllen, allerdings unter gleichzeitiger Sicherung der Qualität der Erzeugnisse.

    Die Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

    4.   Geografisches Gebiet

    Die Anpassung des Gebiets ist auf verwaltungstechnische Änderungen bei der Abgrenzung des Gebiets in der geltenden Produktspezifikation zurückzuführen, die infolge von Gemeindezusammenlegungen erforderlich waren.

    Diese Änderungen stellen das ursprüngliche geografische Gebiet nicht in Frage.

    Die Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

    5.   Angaben, aus denen hervorgeht, dass das Erzeugnis aus dem geografischen Gebiet stammt

    Die folgenden Punkte werden hinzugefügt:

    Kategorie der Wirtschaftsbeteiligten, die im geografischen Gebiet an der Erzeugung mitwirken,

    Identifizierungserklärung im Hinblick auf die Zulassung von Wirtschaftsbeteiligten vor Aufnahme der betreffenden Tätigkeit.

    Eine Tabelle zur Rückverfolgbarkeit in beide Richtungen wurde hinzugefügt.

    Die Änderung hat keine Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

    6.   Erzeugungsverfahren

    Unterrubrik 5.2 „Verwendete Rassen“

    Es werden Kriterien für die Auswahl von Rassen oder Kreuzungen von Rassen festgelegt.

    Alle Rassen sind langsam wachsend und für die Aufzucht im Freiland geeignet. Die verwendeten Rassen und Kreuzungen müssen unter den in der Produktspezifikation festgelegten Fütterungs- und Aufzuchtbedingungen das Erreichen des Mindestschlachtgewichts zum Zeitpunkt des Mindestschlachtalters ermöglichen. Darüber hinaus wurde eine tabellarische Zusammenfassung des Phänotyps für jede Art aufgenommen.

    Unterrubrik 5.3 „Haltungsform“

    Es werden besondere Vorschriften für die Aufzucht von Kapaunen und Perlhuhn-Kapaunen hinzugefügt. So erfolgt die Kastration bei Kapaunen spätestens nach 63 Tagen und bei Perlhuhn-Kapaunen spätestens nach 91 Tagen. Danach werden die Kapaune während der Mastzeit frühestens ab dem 125. Tag der Aufzucht und höchstens vier Wochen lang in Ställen gehalten. In den Stallungen wird ein Beleuchtungsplan eingeführt.

    Unterrubrik 5.4 „Ernährung“

    Der Getreideanteil am Gesamtgewicht des Futters wird von 75 % auf 70 % gesenkt.

    Es wird eine Liste der Rohstoffe hinzugefügt, aus denen das verabreichte Futter bestehen darf.

    Unterrubrik 5.5 „Stallungen und Ausläufe“

    In der bisher geltenden Produktspezifikation war keine Beschreibung der Ausläufe enthalten. Die Ausläufe sollten grundsätzlich mit Bäumen bepflanzt sein. Es werden Details zur Bepflanzung der Flächen angegeben (Baumarten und Anzahl der Bäume). Für jede Art wird eine Mindestauslauffläche pro Tier angegeben, wobei sich diese für Geflügel der Arten Poularde und Kapaun ab dem Zeitpunkt der Teilausstallung ändert. Eine zwischen den einzelnen Belegungen einzuhaltende hygienebedingte Leerzeit und die Verpflichtung zur Pflege der Ausläufe werden ergänzt.

    In Bezug auf Perlhühner werden mit der Einrichtung von Außenvolieren und dem Anbringen von Sitzstangen in den Ställen besondere Kriterien hinzugefügt.

    Darüber hinaus werden Kriterien für die Stallhaltung angegeben. Die Aufzucht in festen oder mobilen Stallungen, die jeweils im Rein-Raus-Verfahren belegt werden, ist die Regel für das gesamte Geflügel. Die maximale Größe je Stall beträgt 400 m2 für feste Ställe und 150 m2 für mobile Ställe. Zur Vervollständigung wird eine Tabelle mit der maximalen Besatzdichte pro Stall in die Rubrik aufgenommen.

    Unterrubrik 5.6 „Mindestdauer der hygienebedingten Leerzeit je Stall“

    Es wird eine Pflicht zur Reinigung und Desinfektion sowie zur Einhaltung einer hygienebedingten Leerzeit ergänzt, sobald das Geflügel den Betrieb verlassen hat.

    Unterrubrik 5.7 „Bedingungen für Ausstallung, Transport und Schlachtung“

    Es wird hinzugefügt, dass das Geflügel mindestens fünf Stunden vor der Ausstallung nicht gefüttert werden darf.

    Es wird eine maximale Transportdauer von drei Stunden ergänzt, ebenso wie eine 30-minütige Erholungszeit im Schlachthof.

    Die Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

    7.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

    Das Kapitel „Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet“ der geltenden Produktspezifikation wurde grundlegend überarbeitet. Es wird in drei Abschnitte untergliedert, um die Besonderheiten des geografischen Gebiets, die Besonderheiten des Erzeugnisses und den ursächlichen Zusammenhang separat darzustellen. Der Text ist kürzer gefasst, und viele Abbildungen und historische Verweise wurden gestrichen.

    Die Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

    8.   Kennzeichnung

    Der bisherige Absatz wird durch einen Satz ersetzt, in dem die vorgeschriebenen Elemente aufgeführt werden.

    Die Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

    9.   Kontrollstelle

    In dieser Rubrik werden die Kontaktdaten der in Frankreich zuständigen Kontrollbehörden angegeben: Institut national de l’origine et de la qualité (INAO) und Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes (Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherfragen und Betrugsbekämpfung, DGCCRF). Der Name und die Kontaktdaten der Zertifizierungsstelle sind auf der Website des INAO und in der Datenbank der Europäischen Kommission einsehbar.

    Die Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

    10.   Einzelstaatliche Vorschriften

    Die Rubrik wird in Form einer Tabelle mit den wichtigsten zu kontrollierenden Aspekten und der entsprechenden Bewertungsmethode dargestellt.

    Die Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

    EINZIGES DOKUMENT

    „Volailles de Licques“

    EU-Nr.: PGI-FR-0162-AM01 - 11.5.2023

    g. U. ( ) g. g. A. (X)

    1.   Name(n) [der g. U. oder der g. g. A.]

    „Volailles de Licques“

    2.   Mitgliedstaat oder Drittland

    Frankreich

    3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

    3.1.   Art des Erzeugnisses [gemäß Anhang XI]

    Klasse 1.1. Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

    3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

    Bei Geflügel mit der g. g. A. „Volailles de Licques“ handelt es sich um Vögel aus der Ordnung der Hühnervögel. Geflügel mit der g. g. A. „Volailles de Licques“ stammt von langsam wachsenden Rassen mit langer Aufzuchtzeit und einer Schlachtung an der Grenze zur Geschlechtsreife ab.

    Geflügel mit der g. g. A. „Volailles de Licques“ weist folgende Merkmale auf:

    Fleischfülle,

    fleischige, gut gemästete Schlachtkörper mit festem Fleisch,

    gut entwickelte Brustmuskeln und Schenkel.

    Geflügel mit der g. g. A. „Volailles de Licques“ umfasst die folgenden Tierarten:

    Huhn: Aufzuchtdauer von mindestens 81 Tagen. Das Mindestgewicht des Schlachtkörpers beträgt 1,30 kg für die Aufmachung „effilé“ und 0,95 kg für die küchenfertige Aufmachung ohne Innereien.

    Perlhuhn: Aufzuchtdauer von mindestens 94 Tagen. Das Mindestgewicht des Schlachtkörpers beträgt 1,10 kg für die Aufmachung „effilé“ und 0,85 kg für die küchenfertige Aufmachung ohne Innereien.

    Truthuhn/Pute: Aufzuchtdauer von mindestens 140 Tagen. Das Mindestgewicht des Schlachtkörpers beträgt 2,70 kg für die Aufmachung „effilé“ und 2,30 kg für die küchenfertige Aufmachung ohne Innereien.

    Kapaun: Aufzuchtdauer von mindestens 150 Tagen. Das Mindestgewicht des Schlachtkörpers beträgt 2,90 kg für die Aufmachung „effilé“ und 2,50 kg für die küchenfertige Aufmachung ohne Innereien.

    Poularde: Aufzuchtdauer von mindestens 120 Tagen. Das Mindestgewicht des Schlachtkörpers beträgt 1,95 kg für die Aufmachung „effilé“ und 1,65 kg für die küchenfertige Aufmachung ohne Innereien.

    Perlhuhn-Kapaun: Aufzuchtdauer von mindestens 150 Tagen. Das Mindestgewicht des Schlachtkörpers beträgt 1,80 kg für die Aufmachung „effilé“ und 1,40 kg für die küchenfertige Aufmachung ohne Innereien.

    Erzeugnisse mit der g. g. A. „Volailles de Licques“ werden als Schlachtkörper oder in Form von Teilstücken vermarktet, frisch oder tiefgefroren (ausgenommen Geflügel mit der Aufmachung „effilé“). Die Schlachtkörper müssen den Aufmachungskriterien der Handelsklasse A entsprechen. Die Teilstücke müssen den Kriterien für die Aufmachung der Handelsklasse A entsprechen und von Schlachtkörpern stammen, bei denen das Mindestgewicht für die küchenfertige Aufmachung eingehalten wurde. Geflügel mit der g. g. A. „Volailles de Licques“ wird unverpackt angeboten oder in Folie, vakuumverpackt oder unter Schutzatmosphäre verpackt vermarktet.

    Die Erzeugnisse können folgende Aufmachungen besitzen:

    küchenfertig,

    „effilé“,

    Teilstücke.

    3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

    Die während der Mastzeit verabreichte Futtermenge besteht nach einem als gewogenes Mittel berechneten Verbrauch zu mindestens 70 % aus Getreide und Getreideerzeugnissen.

    Der Anteil an Getreideerzeugnissen darf 15 % des Gesamtfuttergewichts nicht überschreiten.

    3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

    Aufzucht des Geflügels ab dem Zeitpunkt des Einsetzens der Jungtiere.

    3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

    3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

    Die Kennzeichnung weist den Namen „Volailles de Licques“ und das g. g. A.-Symbol der Europäischen Union im gleichen Sichtfeld auf.

    4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

    Das geografische Gebiet befindet sich vollständig im Departement Pas de Calais und umfasst die folgenden Verwaltungseinheiten:

    Verwaltungsbezirke zur Gänze: Boulogne-sur-Mer, Calais, Montreuil und Saint-Omer

    Sowie die folgenden Gemeinden zur Gänze: Anvin, Aubrometz, Auchy-au-Bois, Aumerval, Auxi-le-Château, Bailleul-lès-Pernes, Beauvoir-Wavans, Bergueneuse, Blessy, Boffles, Bonnières, Boubers-sur-Canche, Bourecq, Bouret-sur-Canche, Bours, Boyaval, Buire-au-Bois, Conchy-sur-Canche, Conteville-en-Ternois, Eps, Equirre, Erin, Estrée-Blanche, Fiefs, Fleury, Floringhem, Fontaine-l'Etalon, Fontaine-lès-Boulans, Fontaine-lès-Hermans, Fortel-en-Artois, Frévent, Gennes-Ivergny, Ham-en-Artois, Haravesnes, Hestrus, Heuchin, Huclier, Isbergues, Lambres, Le Ponchel, Liettres, Ligny-lès-Aire, Ligny-sur-Canche, Linghem, Lisbourg, Marest, Mazinghem, Monchel-sur-Canche, Monchy-Cayeux, Nédon, Nédonchel, Noeux-lès-Auxi, Norrent-Fontes, Pernes, Prédefin, Pressy, Quoeux-Haut-Maînil, Quernes, Rely, Rombly, Rougefay, Sachin, Sains-lès-Pernes, Saint-Hilaire-Cottes, Tangry, Teneur, Tilly-Capelle, Tollent, Vacquerie-le-Boucq, Valhuon, Vaulx, Villers-l'Hôpital, Westrehem, Willencourt, Witternesse.

    5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

    Der Zusammenhang mit dem Gebiet der g. g. A. „Volailles de Licques“ beruht auf den natürlichen und menschlichen Einflüssen im Gebiet um Licques, in dem Geflügel mit besonderen Merkmalen erzeugt wird, die im Laufe der Zeit zu einem hohen Ansehen geführt haben.

    Das geografische Gebiet nimmt einen großen Teil des Departements Pas-de-Calais in Nordfrankreich ein. Das Gebiet grenzt im Westen an den Ärmelkanal (von der Grenze zum Departement Somme bis zur Stadt Calais) und die Nordsee (von Calais bis zur Grenze zum Departement Nord) und geht nach Osten hin in landwirtschaftlich genutzte Flächen über.

    Das Klima ist ozeanisch geprägt. Die Temperaturschwankungen sind unter dem Einfluss der Seewinde und der regelmäßigen Niederschläge (600 bis 800 Millimeter pro Jahr) gering, die Winter sind mild und die Sommer gemäßigt. Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt bei etwa 11 °C.

    Dieses milde Klima und das Fehlen von Temperaturspitzen ermöglichen den regelmäßigen Auslauf des Geflügels ins Freie.

    Die Topografie reicht von etwa 0 bis 200 Höhenmetern und weist ein vielseitiges Relief auf, bei dem sich Hochebenen und Täler abwechseln. Die landwirtschaftlich genutzten und natürlichen Flächen sind vielfältig, sie weisen Flurheckenlandschaften und zahlreiche Wiesen auf, darüber hinaus ist ein großes Flusssystem vorhanden, das insbesondere aus den Flüssen Authie, Canche, Ternoise, Liane, Scarpe, Lys und Aa besteht.

    Das geografische Gebiet ist eine Region mit Mischkulturen und Viehzucht, mit reichen Traditionen der Geflügelzucht und des Getreideanbaus, die hier nach wie vor umfassend praktiziert werden. Diese Aktivitäten haben vielfältige Landschaften geformt, in denen Naturgebiete, landwirtschaftliche Flächen mit unterschiedlicher Nutzung und Waldflächen einander abwechseln.

    Es gibt zahlreiche mit Gras und Bäumen bewachsene Ausläufe, die dem Geflügel zur Verfügung gestellt werden.

    Geflügel mit der g. g. A. „Volailles de Licques“ stammt von langsam wachsenden Rassen mit langer Aufzuchtzeit und einer Schlachtung an der Grenze zur Geschlechtsreife ab. Die Tiere sind an ein Leben im Freien angepasst, sodass sie sich für die Nutzung frei zugänglicher Ausläufe auf baumbestandenen Wiesen eignen.

    Geflügel mit der g. g. A. „Volailles de Licques“ weist folgende Merkmale auf:

    Fleischfülle,

    fleischige, gut gemästete Schlachtkörper mit festem Fleisch,

    gut entwickelte Brustmuskeln und Schenkel.

    Das milde Klima und die geringe Höhe sind Parameter, aufgrund deren sich das geografische Gebiet besonders gut für die Geflügelzucht eignet, insbesondere für die Aufzucht in Grünausläufen. Der Einfluss des ozeanischen Klimas, der in den regelmäßigen Niederschlägen zum Ausdruck kommt, begünstigt ein regelmäßiges Wachstum des Grases und der mehrjährigen Pflanzen, die sich in den Ausläufen befinden. Die geringen Temperaturschwankungen und die milden Temperaturen sind vorteilhaft, wenn das Geflügel das ganze Jahr über in diesen Ausläufen gehalten wird. Auf diese Weise können die Tiere in den Ausläufen zusätzliche Nährstoffe finden. Darüber hinaus sind diese Bedingungen auch günstig für eine regelmäßige Getreideerzeugung, die historische Grundlage für Geflügelfutter.

    Das historisch gewachsene Fachwissen der Züchter, die sich an die Umgebung angepasst haben, erstreckt sich auf folgende Bereiche:

    die Verwendung langsam wachsender Rassen,

    der kontrollierte Auslauf des Geflügels ins Freie,

    die Ernährung auf Getreidebasis.

    Diese traditionellen Methoden, die noch heute Anwendung finden, bilden die Grundlage für das hohe Ansehen von Geflügelerzeugnissen mit der g. g. A. „Volailles de Licques“.

    Der Ursprung der Geflügelzucht in der Gegend von Licques steht in Zusammenhang mit der 1051 gegründeten Abtei von Licques, die im 13. Jahrhundert Prämonstratensermönchen überlassen wurde, welche Wälder rodeten und begannen, Geflügel, darunter Puten, zu züchten und Getreide anzubauen.

    Im 17. und 18. Jahrhundert bestand die Bevölkerung zu 90 % aus Kleinbauern, die für den Eigenbedarf produzierten. Mit Geflügel konnte man den Bedarf der Familie decken, es diente aber auch als Tauschmittel. In dem Werk La vie agricole sous l'Ancien Régime dans le Nord de la France von Albéric de Calonne heißt es: „Wenn man in einem Jahr in anderen Ländern die gleiche Anzahl an Kapaunen, Hühnern und Hähnchen töten würde, die man hier an einem Tag schlachtet, wäre zu befürchten, dass die Art ausstirbt“.

    Im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts entwickelte sich die Geflügelzucht in diesem Gebiet weiter, vor allem aufgrund der Verbesserung des Getreideanbaus (Weizen, Gerste), durch die sich die Fütterung, aber auch die Endmast des Geflügels optimieren ließ. Das Geflügel aus der Gegend von Licques („Volailles de Licques“) war über die Grenzen des Ursprungsgebiets hinaus bis nach England bekannt, wie Jean Tribondeau in seiner landwirtschaftlichen Monografie L'agriculture du Pas-de-Calais hervorhebt: „Die Truthahnzucht wird im Pays Boulonnais großgeschrieben, und es gibt auch einen regen Handel mit England.“

    Die Geflügelerzeugung behält jedoch weiterhin ihren traditionellen, bäuerlichen Charakter, der die historische Grundlage der Viehzucht in dem Gebiet bildet.

    Ab den 1950er-Jahren führten strukturelle Veränderungen im ländlichen Raum zu einem allmählichen Wandel in der Art der Aufzucht. Die Züchter von Geflügel aus der Gegend von Licques wollten die extensive Tierhaltung beibehalten. Ab 1965 schlossen sie sich im „Syndicat des éleveurs de Licques“ zusammen, um die traditionelle Geflügelerzeugung zu bewahren.

    Auch heute noch stellt die Erzeugung von Geflügel mit der g. g. A. „Volailles de Licques“ eine Quelle der Diversifizierung und eines Zusatzeinkommens für die Züchter dar.

    Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

    https://info.agriculture.gouv.fr/gedei/site/bo-agri/document_administratif-070fab1c-4223-4f7f-bacb-2218e19ecec7


    (1)  ABl. L 179 vom 19.6.2014, S. 17.


    Top