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Document 52023XG0804(02)

    Mitteilung an die natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2012/642/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2023/1592 des Rates, und der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1591 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine unterliegen 2023/C 275/09

    ST/11887/2023/REV/2

    ABl. C 275 vom 4.8.2023, p. 21–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    4.8.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 275/21


    Mitteilung an die natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2012/642/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2023/1592 des Rates, und der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1591 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine unterliegen

    (2023/C 275/09)

    Den im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP des Rates (1), geändert durch den Beschluss (GASP) 2023/1592 des Rates (2), und in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1591 des Rates (4), über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen wird Folgendes mitgeteilt:

    Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass diese Personen, Organisationen und Einrichtungen in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen aufzunehmen sind, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2012/642/GASP und der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine unterliegen. Die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen, Organisationen und Einrichtungen sind in den jeweiligen Einträgen in den genannten Anhängen aufgeführt.

    Diese Personen, Organisationen und Einrichtungen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaats/der jeweiligen Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 765/2006) beantragen können, dass ihnen die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 3 der Verordnung).

    Die betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen können vor dem 30. November 2023 beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

    Rat der Europäischen Union

    Generalsekretariat

    RELEX.1

    Rue de la Loi 175/Wetstraat 175

    1048 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIЁ

    E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

    Die betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


    (1)  ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1.

    (2)  ABl. L 195 I vom 3.8.2023, S. 31.

    (3)  ABl. L 134 vom 20.5.2006, S. 1.

    (4)  ABl. L 195 I vom 3.8.2023, S. 1.


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