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Document 62021TN0161

Rechtssache T-161/21: Klage, eingereicht am 25. März 2021 — McCord/Kommission

ABl. C 252 vom 28.6.2021, p. 26–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 252/26


Klage, eingereicht am 25. März 2021 — McCord/Kommission

(Rechtssache T-161/21)

(2021/C 252/36)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Raymond Irvine McCord (Belfast, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. O’Hare)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

nach Art. 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die Entscheidung und/oder den Entwurf einer Verordnung der Europäischen Kommission zur Auslösung von Art. 16 des Nordirlandprotokolls zum Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. 2019, CI 384, S. 1 (im Folgenden: Austrittsabkommen) für nichtig zu erklären und

nach Art. 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die Entscheidung der Europäischen Kommission für nichtig zu erklären, keine erklärte Politik oder ausgewiesene Richtlinien zu haben, dass die Europäische Kommission eine Politik in Bezug auf die Bedingungen entwickelt und veröffentlicht, unter denen sie Art. 16 des Nordirlandprotokolls auslösen wird;

nach Art. 265 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festzustellen, dass die Europäische Kommission es unterlassen hat, in Bezug auf die Entwicklung und Veröffentlichung einer erklärten Politik oder ausgewiesener Richtlinien über die Bedingungen tätig zu werden, unter denen sie Art. 16 des Nordirlandprotokolls auslösen wird;

der Kommission die dem Kläger durch die Klage entstandenen Kosten einschließlich vorgerichtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger begründet seine Klage damit, dass die Entscheidung und/oder der Entwurf einer Verordnung der Europäischen Kommission, sich auf Art. 16 des Nordirlandprotokolls zum Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (1) zu berufen, unverhältnismäßig und rechtswidrig sei(en). Zudem müsse die Kommission ihre Politik in Bezug auf die Auslösung von Art. 16 des Nordirlandprotokolls zum Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft künftig veröffentlichen.


(1)  Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. 2019, CI 384, S. 1).


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