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Document 62019TN0252
Case T-252/19: Action brought on 15 April 2019 — Pech v Council
Rechtssache T-252/19: Klage, eingereicht am 15. April 2019 — Pech/Rat
Rechtssache T-252/19: Klage, eingereicht am 15. April 2019 — Pech/Rat
ABl. C 213 vom 24.6.2019, p. 60–61
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
24.6.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 213/60 |
Klage, eingereicht am 15. April 2019 — Pech/Rat
(Rechtssache T-252/19)
(2019/C 213/59)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Laurent Pech (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Brouwer und T. McGrath)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den in dem an ihn gerichteten Schreiben vom 12. Februar 2019 enthaltenen Beschluss des Rates, vollständigen Zugang zu dem Dokument ST 13593 2018 INIT (Rechtsgutachten des Juristischen Diensts der Rates vom 25. Oktober 2018) nach Art. 4 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 1049/2001 (1) zu verweigern, für nichtig zu erklären; |
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hilfsweise, den Rat zu verpflichten, gemäß Art. 4 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1049/2001 erweiterten teilweisen Zugang zu dem Dokument ST 13593 2018 INIT zu gewähren; |
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den Rat zur Tragung der Kosten des Klägers, einschließlich der Kosten eventueller Streithelfer, zu verurteilen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger macht drei Klagegründe geltend:
1. |
Mit dem ersten Klagegrund werden ein Rechtsfehler und eine fehlerhafte Anwendung von Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 gerügt.
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2. |
Mit dem zweiten Klagegrund werden ein Rechtsfehler und eine fehlerhafte Anwendung von Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 1049/2001 gerügt.
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3. |
Mit dem dritten Klagegrund wird hilfsweise gerügt, dass der Rat, sollten die herangezogenen Ausnahmen einschlägig sein, gegen Art. 4 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1049/2001 verstoßen habe, da er seine Pflicht, den (gebührenden und gebotenen) teilweisen Zugang zu gewähren, den er nach dieser Vorschrift hätte gewähren müssen, offensichtlich nicht erfüllt habe, als er den Zugang zu dem gesamten die rechtliche Bewertung enthaltenden Teil verweigert habe. |
(1) Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001, L 145, S. 43).