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Document 52018XG0607(02)

Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle junger Menschen beim Aufbau einer sicheren, von Zusammenhalt geprägten und harmonischen Gesellschaft in Europa

ST/9013/2018/INIT

ABl. C 195 vom 7.6.2018, p. 13–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.6.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 195/13


Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle junger Menschen beim Aufbau einer sicheren, von Zusammenhalt geprägten und harmonischen Gesellschaft in Europa

(2018/C 195/05)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

UNTER HINWEIS

1.

auf die als Anhang beigefügten politischen Hintergrundinformationen zu diesem Thema;

IN KENNTNIS

2.

der in der Resolution 2250 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen umrissenen Agenda für Jugend, Frieden und Sicherheit, in der der bedeutende und positive Beitrag junger Menschen bei der Aufrechterhaltung und Förderung von Frieden und Sicherheit anerkannt und die wichtige Rolle bekräftigt wird, die junge Menschen bei der Verhütung und Beilegung von Konflikten übernehmen können;

3.

der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030), die im September 2015 von den Vereinten Nationen angenommenen wurde, und der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG), in deren Mittelpunkt ein transformativer politischer Rahmen dafür geboten wird, die Armut zu beseitigen und nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Sie berücksichtigen in ausgewogener Weise die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension, einschließlich der zentralen Aspekte Governance und friedliche, harmonische und inklusive Gesellschaften, und tragen dabei dem grundlegenden Zusammenhang zwischen ihren Zielen und Vorgaben Rechnung;

4.

der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Resilienz der Gesellschaft auch durch eine Vertiefung der Arbeiten in den Bereichen Bildung, Kultur und Jugend zu fördern, um Pluralismus, Koexistenz und Respekt zu stärken;

5.

des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik, der besagt, dass junge Menschen Akteure im Bereich der Entwicklung und des Wandels sind und somit — auch durch ihre Innovationsfähigkeit — wesentlich zur Verwirklichung der Agenda 2030 beitragen, und in dem erklärt wird, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten außerdem darauf hinwirken werden, die Rechte junger Menschen zu stärken und sie verstärkt zur aktiven Mitgestaltung öffentlicher Angelegenheiten zu befähigen, indem insbesondere über Jugendorganisationen ihre Teilhabe an der lokalen Wirtschaft und den lokalen Gemeinschaften und ihre Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung auf lokaler Ebene gefördert wird;

6.

des Weißbuchs zur Zukunft Europas (1), in dem die wesentliche Rolle der „europäischen Werte“ hervorgehoben wird;

7.

der europäischen regionalen Anhörung zum Thema „Jugend, Frieden und Sicherheit“, die vom 25. bis 27. September 2017 in Brüssel, Belgien, stattfand und vom Europäischen Auswärtigen Dienst in Partnerschaft mit dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen, dem Büro zur Unterstützung der Friedenskonsolidierung der Vereinten Nationen und wichtigen Akteuren der Zivilgesellschaft durchgeführt wurde;

AUFGRUND FOLGENDER ÜBERLEGUNGEN:

8.

Die Zahl junger Menschen steigt weltweit: Heute gibt es 1,8 Milliarden Kinder und junge Menschen (im Alter von 15 bis 24 Jahren) auf der Welt, und bis [2025] werden es 72 Millionen mehr sein.

9.

Die Zahl junger Menschen in der Europäischen Union liegt gegenwärtig bei 88,9 Millionen (2016).

10.

„Teilhabe“ und „Jugend in der Welt“ wurden neben anderen Themen als zwei der prioritären Aktionsgebiete in den erneuerten Rahmen im Bereich der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) aufgenommen.

11.

Die in der Resolution 2250 (2015) des VN-Sicherheitsrates beschriebene Agenda „Jugend, Frieden und Sicherheit“ (2) ist sowohl auf globaler als auch auf europäischer Ebene von Belang. Europa ist einer der sichersten Teile der Welt. Dennoch stellen strukturelle Probleme wie Klimawandel, Naturkatastrophen, Menschenhandel, begrenzte Beschäftigungsmöglichkeiten und Ausgrenzung, von denen junge Menschen in der Europäische Union betroffen sind, in Verbindung mit der steigenden Gefahr einer gewaltbereiten Radikalisierung die Vorstellung von Europa als sicherem und friedlichem Kontinent in Frage.

12.

Junge Menschen müssen als wesentliche Akteure beim Aufbau von Demokratie, bei der Schaffung friedlicher Narrative, bei der Herstellung des sozialen Zusammenhalts und der Förderung europäischer Werte anerkannt werden. Es ist wichtig, junge Menschen und die Akteure im Bereich Jugend als entscheidende Verbündete beim Aufbau der Widerstandsfähigkeit einzubeziehen und anzuerkennen, um diese Probleme anzugehen, den Frieden zu erhalten und Gewalt zu verhindern sowie auf eine inklusive und friedliche Gesellschaft hinzuarbeiten. In diesem Zusammenhang kann die Jugendarbeit eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, das Potenzial junger Menschen, einen positiven Beitrag zum Aufbau einer sicheren, von Zusammenhalt geprägten und friedlichen Gesellschaft zu leisten, hervorzuheben;

UNTER HERVORHEBUNG FOLGENDER TATSACHEN:

13.

Heute leben weltweit über 600 Millionen junge Menschen in fragilen Verhältnissen und Konfliktgebieten (3). Junge Menschen sind mit am stärksten von vielschichtigen und häufig miteinander zusammenhängenden Gewaltformen betroffen — von kleineren Gewalttätigkeiten bis zum organisierten Verbrechen und durch gewalttätige Extremisten verübte Terroranschläge, die ihre Gemeinschaften heimsuchen —, und sie leiden enorm und langfristig unter den menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Es ist daher von größter Bedeutung, politische Maßnahmen und Programme zu entwerfen und durchzuführen, die jungen Menschen Möglichkeiten zur Entwicklung von Widerstandsfähigkeit bieten und ihre Einbeziehung in die Gesellschaft fördern.

14.

Viele europäische Länder sind in letzter Zeit mit hoher Jugendarbeitslosigkeit und Problemen im Zusammenhang mit sozialer Ausgrenzung konfrontiert. In der Folge suchen sich Gruppen junger Menschen immer häufiger Ventile wie negative Ausdrucksformen des Populismus, Propaganda, Hetze und Fremdenhass, die zu gewalttätigem Extremismus führen und unsere multikulturelle Identität als Europäer schädigen können. Es ist daher entscheidend, dass junge Menschen darin unterstützt werden, neue Möglichkeiten wahrzunehmen, wie beispielsweise neue Technologien und die Digitalisierung, und neuen Herausforderungen zu begegnen, wie Falschmeldungen (Fake News) und die Globalisierung.

15.

Es ist entscheidend, sich bewusst zu machen, dass Jugend, Frieden und Sicherheit nicht nur eine weltweite, sondern auch eine europäische Agenda ist. Junge Menschen haben im Allgemeinen ein ganzheitliches Verständnis von Friedenswahrung und spielen daher eine entscheidende Rolle beim Umgang mit den sie betreffenden unterschiedlichen Formen von Gewalt, Diskriminierung und Ungerechtigkeit — einschließlich häuslicher Gewalt, geschlechtsspezifischer Gewalt, Propaganda, aller Formen von Mobbing, Früh- und Zwangsheirat, Diskriminierung aus ethnischen Gründen und Respektlosigkeit — durch unterschiedliche Werkzeuge wie den interkulturellen Dialog durch Mobilität, Jugendarbeit, Freiwilligenarbeit sowie nichtformales und informelles Lernen.

16.

Junge Menschen sind wertvolle Innovatoren und Triebfedern des Wandels; ihre Beiträge sollten tatkräftig gefördert und eingefordert und als wesentlich beim Aufbau einer friedlichen Gesellschaft und bei der Förderung einer demokratischen Staatsführung betrachtet werden. Die Teilnahme junger Menschen fördert darüber hinaus gesellschaftliches Engagement und eine aktive Bürgerschaft. Zudem spielt die Erziehung zu demokratischer Staatsbürgerschaft — einschließlich einer digitaler Bürgerschaft zusammen mit Menschenrechtserziehung und der Erziehung zu Frieden und kritischem Denken — eine entscheidende Rolle in ihrer Entwicklung. In diesem Zusammenhang kann die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Europarat einen wertvollen Beitrag leisten;

UNTER HERVORHEBUNG FOLGENDER ASPEKTE:

17.

Die Jugendmobilität ist eine entscheidende Voraussetzung für den Austausch von Ideen, die Verbreitung von Innovationen, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und für sozialpolitische Fragen, den Aufbau starker Beziehungen zwischen den Menschen, die Unterstützung der persönlichen Entwicklung, für den Erwerb von persönlichen und bereichsübergreifenden Kompetenzen sowie für die Förderung interkultureller Kompetenzen und die Bekämpfung von Vorurteilen und von Diskriminierung. Sie sollte daher gefördert werden, um eine inklusive, von Zusammenhalt geprägte und sichere Gesellschaft für alle zu erreichen.

18.

Jugendarbeit und nichtformales und informelles Lernen spielen eine wesentliche Rolle bei der Bekämpfung von Ausgrenzung und Radikalisierung bei jungen Menschen. Darüber hinaus hilft die Jugendarbeit bei der Bekämpfung von Ausgrenzung und Radikalisierung junger Menschen und versetzt junge Menschen in die Lage, die Menschenrechte und die demokratischen Werte im Alltag besser zu verstehen.

19.

Es ist von größter Bedeutung, die internationale Zusammenarbeit aller Beteiligten einschließlich junger Menschen, Jugendbetreuern, und Jugendorganisationen aus der Europäischen Union und darüber hinaus auszubauen und zu fördern, da dies ein Beitrag zur Vertrauensbildung ist und die künftigen Beziehungen innerhalb und außerhalb Europas prägen wird —

HEBT DIE FOLGENDEN MASSNAHMENBEREICHE HERVOR:

A.   Sektorenübergreifende Zusammenarbeit auf der Grundlage innovativer Kommunikationsformen, des Austauschs bewährter Verfahren und eines effizienten Dialogs

20.

Die Agenda für Jugend, Frieden und Sicherheit betrifft die innen- wie auch die außenpolitischen Maßnahmen der EU zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung, Frieden und Sicherheit sowie der Menschenrechte. Die Optimierung von Synergien und Gewährleistung der Kohärenz der politischen Reaktion auf Herausforderungen, die sowohl die Innen- als auch die Außenpolitik der Union betreffen, kann nur durch die gemeinsamen Bemühungen vieler verschiedener Akteure erreicht werden.

IN DIESEM ZUSAMMENHANG ERSUCHT DER RAT DIE MITGLIEDSTAATEN, DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION UND DEN EUROPÄISCHEN AUSWÄRTIGEN DIENST, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN

21.

die sektorenübergreifende Zusammenarbeit auf der Grundlage innovativer Kommunikationsformen, des Austauschs bewährter Verfahren und eines effizienten Dialogs zwischen dem Bereich der Jugend und den verschiedenen Politikfeldern und den einschlägigen Behörden zu fördern, damit diese in Betracht ziehen, junge Menschen, Jugendorganisationen und Organisationen, die für die Jugend arbeiten, als wertvolle Partner zur Stärkung der sozialen und staatlichen Widerstandskraft und beim Aufbau einer solidarischen Gesellschaft einzubeziehen;

22.

Fachwissen zu mobilisieren, Innovation zu fördern und Partnerschaften von mehreren Akteuren zwischen den EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft, den jungen Menschen und den Akteuren im Jugendbereich und darüber hinaus zu vertiefen, indem die Rolle der jungen Menschen bei der Friedenswahrung gestärkt wird;

Dialog, Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren mit Bezug zur Agenda für Jugend, Frieden, Sicherheit zwischen den Akteuren zu fördern, indem das Kapitel für weltweite Zusammenarbeit des Erasmus+-Programms und weitere Mechanismen für den Austausch bewährter Verfahren gestärkt werden. Hierdurch sollten auch junge Menschen mobilisiert werden und Verbindungen zwischen den staatlichen Entscheidungsträgern, den Jugendorganisationen und den Organisationen für die Jugend geschaffen werden, die daran arbeiten, den Frieden zu wahren und eine solidarische und harmonische Gesellschaft zu erhalten.

B.   Streben nach einer solidarischen und harmonischen Gesellschaft: Aufbau auf dem evidenzbasierten Ansatz

23.

In einer Zeit, in der Europa versucht, Hasspropaganda zu bekämpfen und alle Formen der Gewalt zu verringern, ist es wichtig, einen friedlichen Diskurs zu entwickeln, der gemeinsame Werte der EU, nämlich Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte (4) fördert.

IN DIESEM ZUSAMMENHANG ERSUCHT DER RAT DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION UND DEN EUROPÄISCHEN AUSWÄRTIGEN DIENST, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN

24.

bewährte Verfahren in Bezug auf die Rolle junger Menschen bei Friedenswahrung und Gewaltprävention als Quelle für die Wissensgenerierung und als wertvolles Instrument zur Änderung eines negativen Bilds von jungen Menschen zu fördern, zu überprüfen und herauszustellen. Qualitative Ergebnisse und belegte Beispiele in Bezug auf die Beiträge junger Menschen zur Wahrung von Frieden und Solidarität sollten in Europa erfasst und systematisch zusammengetragen werden, auch in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des Jugend-Wikis.

C.   Gewährleistung einer aktiven und substanziellen Beteiligung der Jugend am Aufbau friedlicher und inklusiver Gesellschaften

25.

Die (durch den Aufbau von Kapazitäten unterstützte) aktive und gleichberechtigte Beteiligung junger Menschen, besonders derjenigen mit geringeren Chancen, auf allen Ebenen des gesellschaftlichen und politischen Lebens ist eine wesentliche Voraussetzung für den Aufbau friedlicher und von Zusammenhalt und Gleichberechtigung geprägter Gesellschaften. Es ist darüber hinaus wichtig, Armut und soziale Ausgrenzung, die zur Marginalisierung junger Menschen führen, zu beseitigen.

26.

Es wird zusehends anerkannt, dass junge Menschen Akteure des Wandels bei der Konfliktverhütung, der Förderung der Inklusion und der sozialen Gerechtigkeit und der Wahrung des Friedens sind. Die Förderung von Frieden und Stabilität erfordert eine globale Partnerschaft zwischen allen Akteuren, jungen Menschen und Organisationen für die Jugend, die diesbezüglich eine bedeutende Rolle spielen. Auch der Jugendarbeit kommt eine wichtige Rolle bei Friedenskonsolidierung und Solidaritätsförderung zu.

IN DIESEM ZUSAMMENHANG ERSUCHT DER RAT DIE MITGLIEDSTAATEN, DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION UND DEN EUROPÄISCHEN AUSWÄRTIGEN DIENST, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN

27.

mehr Möglichkeiten für eine substanzielle Beteiligung junger Menschen bei der Wahrung und Förderung von Frieden und Sicherheit auf allen Ebenen zu schaffen, und zwar möglichst durch partizipative Mechanismen;

28.

den jungen Menschen, Jugendorganisationen und anderen Akteuren einen erleichterten Zugang zu Daten und Erkenntnissen aus den jüngsten Studien und Forschungsergebnissen in Bezug auf die Beteiligung der Jugend am demokratischen Leben in Europa zu bieten;

29.

die aktive Teilhabe junger Menschen — einschließlich junger Menschen mit geringeren Chancen — an der Gesellschaft, die grenzüberschreitende Mobilität und persönliche Kontakte zwischen den Menschen zu fördern und damit den Austausch von Ideen und die Verbreitung von Innovationen mittels laufender und künftiger Programme zu erleichtern.

IN DIESEM ZUSAMMENHANG ERSUCHT DER RAT DEN EUROPÄISCHEN AUSWÄRTIGEN DIENST,

30.

die Arbeiten am Engagement der EU bei der Agenda für Jugend, Frieden und Sicherheit sowie an wichtigen interregionalen Engagements (5) in Partnerschaft mit den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen — auch an der schrittweisen Formgebung für eine strategische Partnerschaft zwischen EU und VN über die Jugend bei der Friedenskonsolidierung — voranzubringen.

D.   Fortführung und Förderung des interkulturellen Dialogs zwischen den Jugendlichen in Europa und darüber hinaus

31.

Der interkulturelle Dialog hat vielfältige Funktionen und kann als Beitrag zu Frieden und Sicherheit in der EU und den Nachbarländern gewürdigt werden. Die Teilnahme am interkulturellen Dialog bietet jungen Menschen vielerlei Gelegenheiten zur Übernahme einer führenden Rolle, zur Beförderung von Aussöhnungsprozessen und zum Abbau von Vorurteilen, Missverständnissen und Diskriminierungen zwischen verschiedenen Gruppen sowie zur Bekämpfung von Hasspropaganda und gewaltbereitem Extremismus unter Verwendung eines auf die Menschenrechte gestützten Ansatzes.

IN DIESEM ZUSAMMENHANG ERSUCHT DER RAT DIE MITGLIEDSTAATEN, DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION UND DEN EUROPÄISCHEN AUSWÄRTIGEN DIENST, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN

32.

die internationale Jugendzusammenarbeit, den Dialog und das gegenseitige Verständnis zwischen jungen Menschen, Jugendbetreuern sowie Jugendorganisationen und Organisationen für die Jugend (6) aus der EU und darüber hinaus als wichtiges Instrument zur Förderung der europäischen Bürgerschaft und der Demokratisierung zu unterstützen.

E.   Aufbau von Resilienz und Anregung zu kritischem Denken durch nichtformales und informelles Lernen sowie durch das Peer-to-Peer-Konzept

33.

Die Sensibilität junger Menschen und ihr Verständnis für die gemeinsamen Werte der EU (7) wie Achtung der Demokratie, Gleichheit, Menschenrechte, Solidarität, Bürgerschaft und Vielfalt sollte, ebenso wie ihre Medien- und Informationskompetenz, unterstützt werden. Dies trägt zu kritischem Denken sowie zum Bewusstsein und zur Kenntnis im Hinblick darauf bei, wie Informationen verzerrt sein und von gewaltbereiten Extremistengruppen ausgenutzt werden können, um ihre Propaganda zu verbreiten.

34.

Wie im Rahmen der Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung vereinbart und eingeführt, sind politische Bildung und Menschenrechtsbildung eng miteinander verknüpft und unterstützen sich gegenseitig (8). Diese nichtformale Bildungs- und Ausbildungsmethode ist ein Instrument, das in erster Linie auf die Förderung der demokratischen Rechte und Verantwortlichkeiten und auf aktive Teilhabe in Bezug auf die bürgerschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichen und kulturellen Bereiche der Gesellschaft ausgerichtet ist.

IN DIESEM ZUSAMMENHANG ERSUCHT DER RAT DIE MITGLIEDSTAATEN, DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION UND DEN EUROPÄISCHEN AUSWÄRTIGEN DIENST, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN

35.

die Förderung und den Ausbau — wann immer dies von Belang ist — des Konzepts der „politischen Bildung und Menschenrechtsbildung“, das in formalen und nichtformalen Lernumgebungen und nach dem Peer-to-Peer-Konzept unter Beachtung der Subsidiarität und der Bildungsfreiheit umgesetzt werden könnte, in Betracht zu ziehen;

36.

die Zusammenarbeit mit dem Europarat im Rahmen des Partnerschaftsabkommens weiter zu verstärken.

(1)  Dok. 6952/17.

(2)  Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, UNDP Youth Strategy 2014-2017: Empowered Youth, Sustainable Future (New York, 2014).

(3)  Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung.

(4)  Siehe Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union.

(5)  Der die Jugend betreffende Teilbereich des 5. AU-EU-Gipfeltreffens und die Initiative „Young Mediterranean Voice“.

(6)  Als „Jugendorganisationen“ werden Organisationen der Zivilgesellschaft bezeichnet, deren Koordinierungsgremium sich vor allem aus jungen Menschen zusammensetzt. Als „Organisationen für die Jugend“ werden Organisationen der Zivilgesellschaft bezeichnet, die Dienstleistungen für junge Menschen erbringen, deren Koordinierungsgremium jedoch nicht nur aus jungen Menschen bestehen.

(7)  Siehe Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union.

(8)  Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung (verabschiedet im Rahmen der Empfehlung CM/Rec(2010)7 des Ministerkomitees des Europarates).


ANHANG

Bei der Annahme dieser Schlussfolgerungen VERWEIST der Rat insbesondere auf Folgendes:

1.

die Globale Strategie für die Außen-und Sicherheitspolitik der EU, mit besonderer Hervorhebung der Resilienz;

2.

den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik/Schlussfolgerungen des Rates zur nachhaltigen Entwicklung (2016);

3.

den umfassenden Ansatz der EU für Geschlechtergleichstellung, Frieden und Sicherheit;

4.

die überarbeiteten Leitlinien für die Strategie der EU zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus (9640/16 und 14276/17);

5.

die Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle der Jugendarbeit als Unterstützung für junge Menschen bei der Entwicklung wesentlicher Lebenskompetenzen, die ihnen einen erfolgreichen Übergang ins Erwachsenenleben, zur aktiven Bürgerschaft und ins Arbeitsleben ermöglichen (9624/17);

6.

die Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle des Jugendsektors bei einem integrierten und bereichsübergreifenden Ansatz zur Prävention und Bekämpfung der in Gewaltbereitschaft mündenden Radikalisierung junger Menschen (9640/16);

7.

den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2015-2019 (2015);

8.

die informelle Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 12. Februar 2015, auf der die Mitglieder des Europäischen Rates einen umfassenden Ansatz forderten, einschließlich Initiativen in Bezug auf — unter anderem — gesellschaftliche Integration, die von großer Bedeutung für die Prävention von in Gewaltbereitschaft mündender Radikalisierung sind;

9.

die von den EU-Bildungsministern auf ihrem informellen Treffen vom 17. März 2015 in Paris angenommene Erklärung, in der Leitlinien für die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene vorgegeben werden. Dabei wurde hervorgehoben, wie wichtig die Bemühungen zur Prävention und Bekämpfung von Ausgrenzung, Intoleranz, Rassismus und Radikalisierung, zur Förderung des Bürgersinns junger Menschen und zur Gewährleistung von Chancengleichheit für alle sind;

10.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Juni 2015 zur erneuerten Strategie der inneren Sicherheit, in denen den spezifischen Fragen des Ausstiegs, der Resozialisierung oder der Deradikalisierung/Bekämpfung der Radikalisierung Priorität für Maßnahmen in den kommenden Jahren eingeräumt wird (Dok. 9416/15);

11.

den EU-Arbeitsplan für die Jugend 2016-2018, in dem der Schwerpunkt auf eine verbesserte soziale Inklusion aller jungen Menschen unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden europäischen Werte und auf die Rolle der Jugendarbeit sowohl im nichtdigitalen als auch im digitalen Bereich gelegt wird;

12.

den gemeinsamen EU-Jugendbericht 2015 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018), in dem betont wird, dass junge Menschen die Möglichkeit haben sollten, in inklusiven und pluralistischen Gesellschaften aufzuwachsen, deren Pfeiler die demokratischen europäischen Werte sind. In dem gemeinsamen EU-Jugendbericht wird ferner verdeutlicht, dass mehr junge Menschen aller gesellschaftlichen Schichten zur Mitwirkung befähigt werden müssen, insbesondere diejenigen, die von Ausgrenzung bedroht sind;

13.

die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und dem Europarat im Rahmen des Partnerschaftsabkommens;

14.

die Europäische Sicherheitsagenda vom 28. April 2015, in der die Kommission die Teilhabe junger Menschen als Schlüsselfaktor bei der Prävention von Radikalisierung durch die Verbreitung europäischer Werte und die Förderung der sozialen Inklusion bezeichnet und in der auch auf das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung (RAN) hingewiesen wird, eine EU-weite Dachorganisation, die den Austausch von Erfahrungen und Vorgehensweisen ermöglicht und die Früherkennung der Radikalisierung und die Entwicklung von präventiven Strategien und Deradikalisierungsprogrammen auf lokaler Ebene erleichtert;

15.

die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2015 zur Prävention der Radikalisierung und Anwerbung europäischer Bürgerinnen und Bürger durch terroristische Organisationen;

16.

die Resolution 2250 (2015) des VN-Sicherheitsrates über Jugendliche, Frieden und Sicherheit;

17.

den auf der 125. Tagung des Ministerkomitees verabschiedeten Aktionsplan des Ministerkomitees des Europarates (Brüssel, 19. Mai 2015, CM(2015) 74 final) zur Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus und zu Terrorismus führender Radikalisierung und den Aktionsplan der Vereinten Nationen zur Verhütung von gewaltbereitem Extremismus;

18.

die von der Interinstitutionellen Arbeitsgruppe der VN zu Jugendlichen und Friedenskonsolidierung herausgegebenen „Leitlinien für die Mitwirkung junger Menschen bei der Friedenskonsolidierung“.


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