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Document 62016TA0172

    Rechtssache T-172/16: Urteil des Gerichts vom 26. Januar 2018 — Centro Clinico e Diagnostico G.B. Morgagni/Kommission (Staatliche Beihilfen — Ermäßigte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen in den von den Naturkatastrophen in Italien betroffenen Gebieten — Beschluss, der die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und deren Rückforderung anordnet — Nichtigkeitsklage — Potenzieller Empfänger, der über ein wohlerworbenes Recht verfügt — Unmittelbare und individuelle Betroffenheit — Zulässigkeit — Gleichbehandlung — Vertrauensschutz)

    ABl. C 94 vom 12.3.2018, p. 19–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.3.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 94/19


    Urteil des Gerichts vom 26. Januar 2018 — Centro Clinico e Diagnostico G.B. Morgagni/Kommission

    (Rechtssache T-172/16) (1)

    ((Staatliche Beihilfen - Ermäßigte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen in den von den Naturkatastrophen in Italien betroffenen Gebieten - Beschluss, der die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und deren Rückforderung anordnet - Nichtigkeitsklage - Potenzieller Empfänger, der über ein wohlerworbenes Recht verfügt - Unmittelbare und individuelle Betroffenheit - Zulässigkeit - Gleichbehandlung - Vertrauensschutz))

    (2018/C 094/24)

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Parteien

    Klägerin: Centro Clinico e Diagnostico G.B. Morgagni Srl (Catane, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Castorina)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Stancanelli und V. Bottka)

    Gegenstand

    Antrag auf „unionsrechtskonforme Auslegung“ des Beschlusses (EU) 2016/195 der Kommission vom 14. August 2015 über die Maßnahmen SA.33083 (12/C) (ex 12/NN) (die Italien durchgeführt hat, über ermäßigte Steuern und Versicherungsbeiträge im Zusammenhang mit Naturkatastrophen [alle Wirtschaftszweige außer Landwirtschaft]) und SA.35083 (12/C) (ex 12/NN) (die Italien durchgeführt hat, über ermäßigte Steuern und Versicherungsbeiträge im Zusammenhang mit dem Erdbeben von 2009 in den Abruzzen [alle Wirtschaftszweige außer Landwirtschaft]) und hilfsweise Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung dieses Beschlusses

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Die Centro Clinico e Diagnostico G. B. Morgagni Srl trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 211 vom 13.6.2016.


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