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Document 52016IP0263

Nichtlegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Union — des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits (05431/2015 — C8-0061/2015 — 2013/0441(NLE) — 2015/2234(INI))

ABl. C 86 vom 6.3.2018, p. 72–76 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 86/72


P8_TA(2016)0263

Rahmenabkommen EU/Philippinen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (Entschließung)

Nichtlegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Union — des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits (05431/2015 — C8-0061/2015 — 2013/0441(NLE) — 2015/2234(INI))

(2018/C 086/08)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (05431/2015),

unter Hinweis auf den Entwurf eines Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits (15616/2010),

unter Hinweis auf das vom Rat gemäß den Artikeln 207 und 209 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Verbindung mit dessen Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0061/2015),

unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 8 Juni 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses (1),

unter Hinweis auf die diplomatischen Beziehungen zwischen den Philippinen und der EU (damals Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)), die am 12. Mai 1964 mit der Ernennung des philippinischen Botschafters bei der EWG aufgenommen wurden,

unter Hinweis auf das Rahmenabkommen für Entwicklungszusammenarbeit zwischen der EG und den Philippinen, das am 1. Juni 1985 in Kraft getreten ist,

unter Hinweis auf das Mehrjahresrichtprogramm 2014-2020 der Europäischen Union für die Philippinen,

unter Hinweis auf die Verordnung (EWG) Nr. 1440/80 des Rates vom 30. Mai 1980 betreffend den Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedsländern des Verbandes Südostasiatischer Nationen — Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur und Thailand (2),

unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 18. Mai 2015 an Parlament und Rat mit dem Titel „EU und ASEAN: eine strategisch ausgerichtete Partnerschaft“,

unter Hinweis auf den 10. ASEM-Gipfel vom 16./17. Oktober 2014 in Mailand,

unter Hinweis auf das Interparlamentarische Treffen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Parlament der Philippinen vom Februar 2013,

unter Hinweis auf die 23. Tagung des Gemischten Kooperationsausschusses ASEAN-EU, die am 4. Februar 2016 in Jakarta stattfand,

unter Hinweis auf seine jüngsten Entschließungen zu den Philippinen, insbesondere die Entschließung vom 14 Juni 2012 zu Fällen der Straffreiheit in den Philippinen (3), die Entschließung vom 21. Januar 2010 zu den Philippinen (im Anschluss an das Massaker vom 23. November 2009 in Maguindanao) (4) und die Entschließung vom 12. März 2009 zu den Philippinen (betreffend die Feindseligkeiten zwischen den Regierungstruppen und der Moro National Liberation Front (MNLF)) (5),

unter Hinweis darauf, dass die Philippinen mit der Unterzeichnung der Erklärung von Bangkok am 8. August 1967 Gründungsmitglied der ASEAN geworden sind,

unter Hinweis auf das 27. Gipfeltreffen der ASEAN, das vom 18. bis 22. November 2015 in Kuala Lumpur (Malaysia) stattfand,

unter Hinweis auf den 14. Asien-Sicherheitsgipfel (Shangri-La-Dialog des IISS), der vom 29. bis 31. Mai 2015 in Singapur stattfand,

unter Hinweis auf die Berichte der VN-Sonderberichterstatterin für das Recht auf Nahrung, Hilal Elver, (29. Dezember 2015 — A/HRC/31/51/Add.1), der VN-Sonderberichterstatterin für Menschenhandel, Joy Ngosi Ezeilo, (19. April 2013 — A/HRC/23/48/Add.3) und des VN-Sonderberichterstatters für außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, Philip Alston, (29. April 2009 — A/HRC/11/2/Add.8),

unter Hinweis auf die zweite allgemeine regelmäßige Überprüfung durch den VN-Menschenrechtsrat von Mai 2012, von dessen 88 Empfehlungen die Philippinen 66 annahmen,

unter Hinweis auf den Aktionsplan Ernährung der Philippinen für 2011 bis 2016, das Programm für eine beschleunigte Linderung des Hungers, den Plan für eine umfassende Agrarreform aus dem Jahr 1988 und das Fischereigesetz von 1998,

gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsatz 2 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0143/2016),

A.

in der Erwägung, dass die Philippinen, was die internationalen und nationalen Menschenrechtsvorschriften betrifft, ein Vorbild für andere Länder in der Region sind, da sie acht der neun wichtigsten Menschenrechtsübereinkommen, mit Ausnahme des Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (CPPED), und 2011 das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert haben;

B.

in der Erwägung, dass sich die philippinische Regierung mit der Moro Islamic Liberation Front (MILF) im März 2014 auf eine Friedensvereinbarung für die Insel Mindanao geeinigt hat, die die Schaffung einer autonomen Region (Bangsamoro) im muslimischen Süden der Insel vorsieht, aber von anderen Milizen, die den Friedensprozess ablehnen, nicht mitgetragen wird; in der Erwägung, dass es dem philippinischen Kongress jedoch im Februar 2016 nicht gelungen ist, das Grundgesetz für Bangsamoro (BBL) zu verabschieden und somit die Friedensverhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen;

C.

in der Erwägung, dass die Philippinen im Kampf gegen die Milizen, die potenzielle Verbindungen zu regionalen (südostasiatischen) und internationalen Terrorgruppen wie Al-Qaida und ISIS unterhalten, von der US-Armee eine Ausbildung in der Niederschlagung von Aufständen, der Bekämpfung des Terrorismus und nachrichtendienstlichen Tätigkeiten erfahren haben;

D.

in der Erwägung, dass die Philippinen und die USA im April 2015 das Abkommen über eine verstärkte Verteidigungszusammenarbeit (EDCA) unterzeichnet haben;

E.

in der Erwägung, dass Japan und die Philippinen im Januar 2015 ein Memorandum über Zusammenarbeit und Austausch im Verteidigungsbereich unterzeichnet haben;

F.

in der Erwägung, dass in den chinesisch-philippinischen Beziehungen seit den Korruptionsvorwürfen des Jahres 2008 im Zusammenhang mit der chinesischen Entwicklungshilfe eine allmähliche Verschlechterung eingetreten ist, die sich aufgrund des immer selbstsicheren Auftretens Chinas im Zusammenhang mit seinen Gebietsansprüchen im Südchinesischen Meer noch verstärkt hat;

G.

in der Erwägung, dass die Philippinen vor dem internationalen Schiedsgericht des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) im Januar 2013 ein Schiedsverfahren eingeleitet haben, um ihre maritimen Ansprüche im Rahmen des UNCLOS und die Frage nach der Gültigkeit des chinesischen Anspruchs auf weite Gebiete des Südchinesischen Meeres im Sinne der Neun-Striche-Linie klären zu lassen;

H.

in der Erwägung, dass die Philippinen angekündigt haben, dass sie neue Marine- und Luftwaffenstützpunkte mit einem umfassenden Zugang zum Südchinesischen Meer eröffnen werden und diese Stützpunkte auch für amerikanische, japanische und vietnamesische Schiffe zugänglich machen werden;

I.

in der Erwägung, dass die EU den Philippinen im Dezember 2014 den APS+-Status eingeräumt hat und sie damit das erste ASEAN-Land sind, das derartige Handelspräferenzen genießt; in der Erwägung, dass dies den Philippinen die Möglichkeit gibt, 66 Prozent aller ihrer Produkte, darunter verarbeitetes Obst, Kokosnussöl, Schuhe, Fisch und Textilien, zollfrei in die EU zu exportieren;

J.

in der Erwägung, dass die Philippinen aus Tausenden von Inseln bestehen, was eine Herausforderung in Bezug auf die interne Konnektivität, die Infrastruktur und den Handel darstellt;

K.

in der Erwägung, dass die EU ein bedeutender ausländischer Investor auf den Philippinen und einer ihrer wichtigsten Handelspartner ist;

L.

in der Erwägung, dass die EU für die Philippinen der viertgrößte Handelspartner und der viertgrößte Exportmarkt ist und dass sie 11,56 % der gesamten philippinischen Exporte aufnimmt;

M.

in der Erwägung, dass die Philippinen kürzlich ihr Interesse an einem Beitritt zur Transpazifischen Partnerschaft bekundet haben und derzeit mit den USA über einen Beitritt zu diesem Abkommen beraten;

N.

in der Erwägung, dass die EU ihre Mittelzuweisungen für die Entwicklungszusammenarbeit mit den Philippinen für den Zeitraum 2014-2020 mehr als verdoppelt hat und auch beträchtliche humanitäre und Soforthilfe für die Opfer von Tropenstürmen bereitgestellt hat;

O.

in der Erwägung, dass die Philippinen das am drittstärksten durch den Klimawandel gefährdete Entwicklungsland sind, ein Umstand, der negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Meeresressourcen des Landes haben wird;

P.

in der Erwägung, dass die verheerenden Folgen des Taifuns Haiyan, bei dem 2013 schätzungsweise 6 000 Menschen ums Leben gekommen sind, sich weiterhin negativ auf die Wirtschaft auswirken und insbesondere die Ernährungsunsicherheit verschärft und UN-Schätzungen zufolge eine weitere Million Menschen in die Armut gestürzt haben;

1.

begrüßt den Abschluss des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit mit den Philippinen;

2.

ist der Ansicht, dass die EU den Philippinen auch weiterhin finanzielle Unterstützung und Hilfe beim Kapazitätsaufbau für die Bereiche Armutsbekämpfung, soziale Eingliederung, Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit und Förderung des Friedens, der Versöhnung, der Sicherheit und der Justizreform gewähren und das Land bei der Katastrophenvorsorge, durch Not- und Wiederaufbauhilfe und bei der Umsetzung effektiver politischer Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels unterstützen sollte;

3.

fordert die philippinische Regierung auf, sich weiterhin um Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption und der Förderung der Menschenrechte zu bemühen;

4.

beglückwünscht die Philippinen dazu, dass sie seit 2001 Teil der internationalen Koalition zur Bekämpfung des Terrorismus sind; äußert jedoch seine Besorgnis angesichts anhaltender Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen durch das philippinische Militär, insbesondere durch paramilitärische Einheiten, bei der Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Aufständen;

5.

weist darauf hin, dass der Gruppe Abu Sayyaf die schlimmsten auf den Philippinen verübten Terrorakte zur Last gelegt werden, insbesondere blutige Bombenattentate, unter anderem auf eine Fähre in Manila mit mehr als 100 Toten im Jahr 2004;

6.

betont, dass die Besorgnis wächst, dass der ISIS mit ihm verbündete Gruppierungen in Südostasien auf seine Seite ziehen wird, da er Propagandamaterial in den lokalen Sprachen verteilt und einige Extremisten in der Region ihm bereits Treue geschworen haben;

7.

begrüßt die von der philippinischen Regierung eingegangenen Verpflichtungen und betont, dass es wichtig ist, für Mindanao einen Friedensprozess zustande zu bringen, der so integrativ wie möglich ist; nimmt Kenntnis vom Beitrag der Internationalen Kontaktgruppe zu den Mindanao-Abkommen; bedauert zutiefst, dass das Friedensabkommen für Mindanao vom philippinischen Kongress nicht angenommen wurde; fordert die Fortführung der Friedensverhandlungen und die Annahme des BBL durch den Kongress;

8.

verurteilt das am 24. Dezember 2015 auf Mindanao von separatistischen Rebellen verübte Massaker an christlichen Bauern; begrüßt die Initiative der philippinischen NRO PeaceTech, christliche und muslimische Schüler über Skype miteinander in Kontakt zu bringen, um den Austausch zwischen den beiden Gemeinschaften zu fördern;

9.

fordert die philippinische Regierung auf, Kapazitäten für die systematische Erhebung von Daten über Menschenhandel aufzubauen, und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Regierung und insbesondere den behördenübergreifenden Rat zur Bekämpfung des Menschenhandels (Inter-Agency Council against Trafficking, IACAT) bei seinen Bemühungen zu unterstützen, die Hilfe und Unterstützung für die Opfer zu verstärken, effiziente Strafverfolgungsmaßnahmen einzuführen, die legalen Wege der Arbeitsmigration zu verbessern und eine faire Behandlung der philippinischen Migranten in Drittländern sicherzustellen;

10.

fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mit den Philippinen in einen Dialog zu treten mit dem Ziel, Gefährdungserkenntnisse auszutauschen, zusammenzuarbeiten und den Kapazitätsaufbau der Regierung im internationalen Kampf gegen Terrorismus und Extremismus unter Wahrung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen;

11.

stellt fest, dass die Philippinen strategisch gelegen sind, unweit wichtiger internationaler Schifffahrts- und Flugrouten im Südchinesischen Meer;

12.

äußert erneut seine große Sorge wegen der Spannungen im Südchinesischen Meer; hält es für bedauerlich, dass mehrere Parteien entgegen der Verhaltenserklärung von 2002 Land in den umstrittenen Gewässern beanspruchen; ist insbesondere besorgt über den massiven Umfang der derzeitigen Aktivitäten Chinas in diesem Gebiet, unter anderem den Aufbau von Militäreinrichtungen, Häfen und mindestens einer Landebahn; fordert alle Parteien in dem umstrittenen Gebiet auf, von einseitigen und provokativen Handlungen abzusehen und die Streitigkeiten friedlich auf der Grundlage des Völkerrechts, insbesondere des UNCLOS, im Wege unparteiischer internationaler Vermittlungs- und Schiedsverfahren beizulegen; fordert alle Parteien nachdrücklich auf, sowohl die Gerichtsbarkeit des UNCLOS als auch die des Schiedshofs anzuerkennen, und ruft dazu auf, jedwede endgültige Entscheidung des UNCLOS zu respektieren; unterstützt alle Maßnahmen, die dazu führen sollen, dass das Südchinesische Meer zu einem „Meer des Friedens und der Zusammenarbeit“ wird; unterstützt darüber hinaus alle Bemühungen, die die Parteien dazu bewegen sollen, sich auf einen Verhaltenskodex für die friedliche Nutzung der in Frage stehenden Meeresgebiete, einschließlich der Einrichtung sicherer Handelsrouten, zu einigen, und ermutigt zu vertrauensbildenden Maßnahmen; ist der Ansicht, dass sich die EU um eine bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit bemühen sollte, um einen wirksamen Beitrag zur Sicherheit in der Region zu leisten;

13.

begrüßt das im Mai 2014 zwischen den Philippinen und Indonesien geschlossene Abkommen, durch das die Frage der sich überschneidenden Seegrenzen in der Mindanao- und der Celebessee geklärt wurde;

14.

fordert die Philippinen als eines der Länder, denen von der EU der APS+-Status eingeräumt wurde, auf, die wirksame Umsetzung aller wesentlichen internationalen Übereinkommen zu Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten und im Zusammenhang mit der Umwelt und den Grundsätzen verantwortungsvoller Staatsführung gemäß der Aufstellung in Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 sicherzustellen; erkennt an, dass die Philippinen ihre Rechtsvorschriften in Bezug auf die Menschenrechte verschärft haben; fordert die Philippinen auf, sich weiterhin um Fortschritte bei der Förderung der Menschenrechte, auch was die Veröffentlichung des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte betrifft, und bei der Bekämpfung der Korruption zu bemühen; zeigt sich insbesondere besorgt über die Repressionen gegen Aktivisten, die sich friedlich für den Schutz des Landes ihrer Vorfahren vor den Folgen des Bergbaus und der Abholzung einsetzen; weist darauf hin, dass die Begünstigten nach dem APS+ nachweisen müssen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der Menschenrechts-, Arbeits-, Umweltschutz- und Governance-Standards nachkommen;

15.

nimmt Kenntnis von der Länderbewertung, denen die Philippinen im Rahmen der APS+-Regelung unterzogen wurden, vor allem was die Ratifizierung aller sieben im Zusammenhang mit der APS+-Regelung der EU relevanten Menschenrechtsübereinkommen betrifft; verweist auf die im Bereich der Umsetzung noch zu leistende Arbeit; würdigt die von der Regierung getroffenen Maßnahmen und die bisher erzielten Fortschritte;

16.

ruft die Philippinen auf, das Investitionsklima einschließlich der Rahmenbedingungen für ausländische Direktinvestitionen dadurch weiter zu verbessern, dass sie die Transparenz erhöhen, verstärkt für eine verantwortungsvolle Staatsführung sorgen, die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umsetzen und die Infrastruktur, gegebenenfalls durch öffentlich-private Partnerschaften, weiterentwickeln; ist besorgt über die Folgen, die der Klimawandel für die Philippinen mit sich bringen wird;

17.

fordert die Regierung auf, in neue Technologien und das Internet zu investieren, um den kulturellen Austausch und den Handel zwischen den Inseln des Archipels zu fördern;

18.

begrüßt die Einigung vom 22. Dezember 2015 über die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den Philippinen; hält es für angemessen, dass die Kommission und die philippinischen Behörden hohe Menschenrechts-, Arbeits- und Umweltschutzstandards sicherstellen; unterstreicht, dass ein solches Freihandelsabkommen die Grundlage für ein interregionales Handels- und Investitionsabkommen EU-ASEAN bilden sollte, über das gleichzeitig verhandelt werden könnte;

19.

nimmt zur Kenntnis, dass 800 000 Philippiner in der EU leben und dass philippinische Seeleute, die auf in der EU registrierten Schiffen arbeiten, jedes Jahr Heimatüberweisungen von 3 Mrd. EUR auf die Philippinen vornehmen; ist der Ansicht, dass die EU die direkten Kontakte zwischen Studenten, Akademikern und Wissenschaftlern und den kulturellen Austausch weiter auszubauen sollte;

20.

fordert angesichts der Tatsache, dass die Besatzung vieler unter Drittlandsflagge fahrender Schiffe, die in europäische Häfen einlaufen, zum größten Teil aus Philippinern besteht, und angesichts der harten und unmenschlichen Bedingungen, unter denen viele dieser Seeleute arbeiten müssen, die Mitgliedstaaten auf, diesen Schiffen die Einfahrt in europäische Häfen zu verweigern, wenn die Arbeitsbedingungen an Bord gegen die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Arbeitnehmerrechte und Grundsätze verstoßen; fordert des Weiteren die unter Drittlandsflagge fahrenden Schiffe nachdrücklich auf, ihren Besatzungen Arbeitsbedingungen im Einklang mit den internationalen Rechtsvorschriften und den Bestimmen der IAO und der IMO zu garantieren;

21.

fordert einen regelmäßigen Austausch zwischen dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und dem Parlament, damit das Parlament die Umsetzung des Rahmenabkommens und die Erreichung seiner Ziele verfolgen kann;

22.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik der Philippinen zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0262.

(2)  ABl. L 144 vom 10.6.1980, S. 1.

(3)  ABl. C 332 E vom 15.11.2013, S. 99.

(4)  ABl. C 305 E vom 11.11.2010, S. 11.

(5)  ABl. C 87 E vom 1.4.2010, S. 181.


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