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Document 52016AP0278

P8_TA(2016)0278 Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über Streitsachen des öffentlichen Dienstes der EU auf das Gericht der Europäischen Union ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2016 zu dem Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über die Rechtsstreitigkeiten zwischen der Union und ihren Bediensteten auf das Gericht der Europäischen Union (N8-0110/2015 — C8-0367/2015 — 2015/0906(COD)) P8_TC1-COD(2015)0906 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 9. Juni 2016 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU, Euratom) 2016/… des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über die Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Bediensteten auf das Gericht ▌

ABl. C 86 vom 6.3.2018, p. 217–218 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 86/217


P8_TA(2016)0278

Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über Streitsachen des öffentlichen Dienstes der EU auf das Gericht der Europäischen Union ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2016 zu dem Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über die Rechtsstreitigkeiten zwischen der Union und ihren Bediensteten auf das Gericht der Europäischen Union (N8-0110/2015 — C8-0367/2015 — 2015/0906(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2018/C 086/43)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Antrag des Gerichtshofs, der dem Europäischen Parlament und dem Rat unterbreitet wurde (N8-0110/2015),

gestützt auf Artikel 19 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union, Artikel 256 Absatz 1, Artikel 257 Absätze 1 und 2 und Artikel 281 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Artikel 106a Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C8-0367/2015),

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechtsausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

gestützt auf Artikel 294 Absätze 3 und 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 256 Absatz 1, Artikel 257 Absätze 1 und 2 und Artikel 281 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, und Artikel 106a Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung des Protokolls (Nr. 3) über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (1), insbesondere Erwägung 9,

unter Hinweis auf die Stellungnahme der Kommission (COM(2016)0081) (2),

unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 18. Mai 2016 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 59 und Artikel 39 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A8-0167/2016),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

weist darauf hin, dass es unter den Richtern am Gerichtshof der Europäischen Union ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern geben muss;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, dem Gerichtshof und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 341 vom 24.12.2015, S. 14.

(2)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


P8_TC1-COD(2015)0906

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 9. Juni 2016 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU, Euratom) 2016/… des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über die Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Bediensteten auf das Gericht ▌

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU, Euratom) 2016/1192.)


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