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Document 52017XG1011(02)

Mitteilung der Regierung der Republik Polen betreffend Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Gebiet „Lelików“

ABl. C 340 vom 11.10.2017, p. 12–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.10.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 340/12


Mitteilung der Regierung der Republik Polen betreffend Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Gebiet „Lelików“

(2017/C 340/05)

Das Verfahren betrifft die Erteilung einer Konzession zur Prospektion oder Exploration der in den Gemeinden Cieszków und Milicz in der Woiwodschaft Dolnośląskie gelegenen Erdgaslagerstätte „Lelików“:

Name

Bezugssystem PL-1992

X

Y

Lelików

413 340,09

387 890,42

414 099,85

390 405,72

412 230,65

391 534,72

411 773,93

390 022,65

411 841,09

388 795,82

Die Anträge müssen das vorstehend bezeichnete Gebiet abdecken.

Die Konzessionsanträge müssen bis spätestens 12.00 Uhr MEZ/MESZ des letzten Tages der 91-Tage-Frist, gerechnet ab dem Tag, der auf das Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Union folgt, am Sitz des Umweltministeriums eingehen.

Die eingegangenen Anträge werden anhand folgender Kriterien geprüft:

a)

vorgeschlagene Technologie für die Durchführung der Arbeiten (40 %);

b)

technische und finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers (50 %);

c)

vorgeschlagene Höhe des Entgelts für die Erteilung der Schürfrechte (10 %).

Die Mindestentgelthöhe für die Erteilung von Schürfrechten für das Gebiet „Lelików“ ist wie folgt:

1.

bei einer Prospektion der Erdgasvorkommen:

während des Basiszeitraums von drei Jahren: 10 000,00 PLN pro Jahr,

für das vierte und fünfte Jahr der Laufzeit des Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 10 000,00 PLN pro Jahr,

für das sechste Jahr und die Folgejahre der Laufzeit des Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 10 000,00 PLN pro Jahr,

2.

bei einer Exploration der Erdgasvorkommen:

während des Basiszeitraums von drei Jahren: 20 000,00 PLN pro Jahr,

für das vierte und fünfte Jahr der Laufzeit des Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 20 000,00 PLN pro Jahr,

für das sechste Jahr und die Folgejahre der Laufzeit des Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 20 000,00 PLN pro Jahr,

3.

bei einer Prospektion und Exploration der Erdgasvorkommen:

während des Basiszeitraums von fünf Jahren: 30 000,00 PLN pro Jahr,

für das sechste, siebente und achte Jahr der Laufzeit des Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 30 000,00 PLN pro Jahr,

für das neunte Jahr und die Folgejahre der Laufzeit des Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 30 000,00 PLN pro Jahr,

Die Bewertung der Anträge wird innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Frist für die Antragseinreichung abgeschlossen. Die Antragsteller werden schriftlich über das Ergebnis informiert.

Die Anträge sind in polnischer Sprache einzureichen.

Die für die Konzessionserteilung zuständige Stelle erteilt dem Gewinner des Verfahrens zur Antragsbewertung nach Berücksichtigung der Stellungnahme der zuständigen Behörden die Genehmigung zur Prospektion oder Exploration von Erdgaslagerstätten und schließt mit ihm einen Vertrag über die Schürfrechte.

Das betreffende Unternehmen muss zur Durchführung seiner auf die Prospektion oder Exploration von Kohlenwasserstoffen zielenden Aktivitäten sowohl über Schürfrechte als auch über eine Konzession verfügen.

Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Ministerstwo Środowiska [Umweltministerium]

Departament Geologii i Koncesji Geologicznych [Abteilung Geologie und geologische Konzessionen]

ul. Wawelska 52/54

00-922 Warszawa

POLEN

Weitere Informationen:

Internetseite des Umweltministeriums: www.mos.gov.pl/en (in englischer Sprache)

Departament Geologii i Koncesji Geologicznych [Abteilung Geologie und geologische Konzessionen]

Ministerstwo Środowiska [Umweltministerium]

ul. Wawelska 52/54

00-922 Warszawa

POLEN

Tel. +48 223692449

Fax +48 223692460

E-Mail: dgikg@mos.gov.pl


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