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Document 62017TN0263
Case T-263/17: Action brought on 3 May 2017 — SD v EIGE
Rechtssache T-263/17: Klage, eingereicht am 3. Mai 2017 — SD/EIGE
Rechtssache T-263/17: Klage, eingereicht am 3. Mai 2017 — SD/EIGE
ABl. C 239 vom 24.7.2017, p. 48–49
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
24.7.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 239/48 |
Klage, eingereicht am 3. Mai 2017 — SD/EIGE
(Rechtssache T-263/17)
(2017/C 239/61)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: SD (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)
Beklagter: Europäisches Institut für Gleichstellungfragen (EIGE)
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die implizite Entscheidung des EIGE vom 26. August 2016, mit der sein Antrag vom 26. April 2016 auf eine zweite Verlängerung seines Arbeitsvertrages abgelehnt wurde, aufzuheben; |
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soweit erforderlich, auch die ihm am 23. Januar 2017 bekanntgegebene Entscheidung des EIGE vom 20. Januar 2017, mit der seine am 3. Oktober 2016 eingelegte Beschwerde gegen die implizite Entscheidung des EIGE zurückgewiesen wurde, aufzuheben; |
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ihn für den erlittenen materiellen und immateriellen Schaden zu entschädigen; |
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ihm alle im Rahmen der vorliegenden Klage entstandenen Kosten zu erstatten. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger drei Klagegründe geltend.
1. |
Verstoß gegen die Begründungspflicht und demzufolge gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung.
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2. |
Verstoß gegen Art. 8 der Beschäftigungsbedingungen der sonstigen Bediensteten der EU und gegen die Entscheidung Nr. 82 des EIGE vom 28. Juli 2014 über das auf Zeit- und Vertragsbedienstete anwendbare Vertragsverlängerungs-/Nichtverlängerungsverfahren (im Folgenden: Entscheidung Nr. 82).
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3. |
Verfahrensunregelmäßigkeiten einschließlich eines Verstoßes gegen die in der Entscheidung Nr. 82 aufgestellten internen Verfahrensregeln, Verstoß gegen die Verteidigungsrechte, das Recht auf Anhörung, den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung und die Fürsorgepflicht.
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