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Document 62016TN0748

Rechtssache T-748/16: Klage, eingereicht am 22. Oktober 2016 — QH/Parlament

ABl. C 22 vom 23.1.2017, p. 38–39 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.1.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 22/38


Klage, eingereicht am 22. Oktober 2016 — QH/Parlament

(Rechtssache T-748/16)

(2017/C 022/53)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: QH (Woluwé-Saint-Pierre, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Lhoëst und S. Michiels)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 26. Januar 2016, mit der sein Antrag auf Beistand abgelehnt wurde, und infolgedessen die Entscheidung vom 12. Juli 2016, mit der seine Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben und ihm Ersatz für den ihm entstandenen Schaden zuzusprechen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger macht fünf Klagegründe geltend.

1.

Interessenkonflikt, Verletzung der Verteidigungsrechte, Verstoß gegen den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens, Verstoß gegen den Grundsatz der Waffengleichheit und Verstoß gegen Art. 41 Abs. 2 und Art. 42 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

2.

Offensichtlicher Beurteilungsfehler bei der Benennung der mit der Untersuchung betrauten Person, mangelnde Unabhängigkeit und Unparteilichkeit dieser Person und Überschreitung der Grenzen des Untersuchungsauftrags durch diese Person.

3.

Verstoß gegen die Pflicht, eine Entscheidung, mit der eine Verwaltungsuntersuchung abgeschlossen wird, zu begründen.

4.

Verstoß gegen das Recht auf eine gute Verwaltung und die Fürsorgepflicht.

5.

Offensichtlicher Beurteilungsfehler in Bezug auf die Gründe des Mobbings.


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