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Document 62016TB0512

    Rechtssache T-512/16: Beschluss des Gerichts vom 24. November 2016 — ED/EUIPO (Öffentlicher Dienst — Bediensteter auf Zeit — Telearbeit — Verlängerungsantrag — Ablehnung — Klage — Nachfolgende Zuerkennung der Dienstunfähigkeit — Erledigung)

    ABl. C 22 vom 23.1.2017, p. 36–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    23.1.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 22/36


    Beschluss des Gerichts vom 24. November 2016 — ED/EUIPO

    (Rechtssache T-512/16) (1)

    ((Öffentlicher Dienst - Bediensteter auf Zeit - Telearbeit - Verlängerungsantrag - Ablehnung - Klage - Nachfolgende Zuerkennung der Dienstunfähigkeit - Erledigung))

    (2017/C 022/50)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: ED (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)

    Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: A. Lukošiūtė, P. Saba und D. Botis)

    Gegenstand

    Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des EUIPO vom 15. Januar 2014, mit dem der Antrag der Klägerin vom 26. September 2013, ihr im Wesentlichen zu gestatten, die Telearbeit von Barcelona (Spanien) aus bis zu ihrer Genesung fortzusetzen, abgelehnt wurde

    Tenor

    1.

    Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

    2.

    ED trägt ein Drittel ihrer eigenen Kosten.

    3.

    Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) trägt seine eigenen Kosten und zwei Drittel der ED entstandenen Kosten.


    (1)  ABl. C 184 vom 16.6.2014 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-35/14 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).


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