This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52014XX0204(06)
Executive summary of the Opinion of the European Data Protection Supervisor on the proposal for a directive of the European Parliament and of the Council to approximate the laws of the Member States relating to trade marks (recast) and the proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council amending Regulation (EC) No 207/2009 on the Community trade mark
Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Neufassung) und zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke
Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Neufassung) und zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke
ABl. C 32 vom 4.2.2014, p. 23–24
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. C 32 vom 4.2.2014, p. 17–17
(HR)
4.2.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 32/23 |
Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Neufassung) und zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke
(Der vollständige Text dieser Stellungnahme ist in englischer, französischer und deutscher Sprache auf der Internetpräsenz des EDSB unter http://www.edps.europa.eu erhältlich)
2014/C 32/11
1. Einleitung
1.1 Konsultation des EDSB
1. |
Am 27. März 2013 nahm die Kommission zwei Rechtsetzungsvorschläge im Bereich der Marken an: einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Neufassung) (1) und einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (2) (im Folgenden gemeinsam bezeichnet als „die Vorschläge“). Diese Vorschläge wurden am selben Tag dem EDSB übermittelt. |
2. |
Der EDSB stellt fest, dass das wesentliche Ziel dieser Vorschläge die weitere Harmonisierung aller Aspekte des materiellrechtlichen Markenrechts sowie der Verfahrensvorschriften innerhalb der EU ist. Obgleich die Vorschläge auf den ersten Blick keine wesentlichen Folgen für den Datenschutz zu haben scheinen, stellt der EDSB fest, dass beide Instrumente einige Verarbeitungen vorsehen, die Auswirkungen auf das Recht des Einzelnen auf Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz haben können. Der EDSB bedauert es deshalb, dass er vor der Annahme dieser Vorschläge nicht informell konsultiert wurde. |
3. |
Gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 möchte der EDSB nachfolgend einige spezifische Fragen unterstreichen, die von den Vorschlägen aus der Sicht des Datenschutzes aufgeworfen werden. Der EDSB empfiehlt, dass in der Präambel auf die Konsultation des EDSB verwiesen wird. |
1.2 Allgemeiner Hintergrund
4. |
Die vorgeschlagene Richtlinie zielt auf eine weitere Harmonisierung der materiellrechtlichen EU-Bestimmungen im Bereich der Marken ab, einschließlich einer Abklärung der durch die Eintragung einer Marke verliehenen Rechte und der auf Gemeinschaftsmarken anwendbaren Vorschriften sowie einiger Verfahrensaspekte in Bezug auf die Eintragung, Gebühren sowie Widerspruchs-, Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren. Sie enthält auch Bestimmungen zur Erleichterung der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Markenämtern der Mitgliedstaaten und mit der Agentur der Europäischen Union für Marken, Muster und Modelle (Artikel 52 und 53). |
5. |
Die vorgeschlagene Verordnung ändert den derzeitigen Rechtsrahmen der Gemeinschaftsmarke, der in der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 festgelegt wurde. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt („HABM“) wird in „Agentur der Europäischen Union für Marken, Muster und Modelle“ („Agentur“) umbenannt. Die vorgeschlagene Verordnung klärt materiellrechtliche und Verfahrensvorschriften, die für die europäische Marke gelten. Sie sieht vor, dass die Agentur ein Register und eine elektronische Datenbank führt (Artikel 87). Sie klärt auch die Rolle und Aufgaben der Agentur, insbesondere in Bezug auf ihre Zusammenarbeit mit den Zentralbehörden der Mitgliedstaaten (Artikel 123) |
3. Schlussfolgerungen
27. |
Obgleich der Zweck dieser Vorschläge in der Harmonisierung der materiellrechtlichen Markenvorschriften sowie der Verfahrensnormen in der EU besteht und diese auf den ersten Blick keine wesentlichen Auswirkungen auf den Datenschutz zu haben scheinen, sehen sie die Einrichtung einiger Verarbeitungen vor, die Auswirkungen auf die Rechte natürlicher Personen auf den Schutz ihrer Privatsphäre und den Datenschutz haben können. |
28. |
Der EDSB unterstreicht, dass die Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralbehörden der Mitgliedstaaten für den gewerblichen Rechtsschutz und die Agentur in Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgen muss, insbesondere unter Einhaltung der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG und der Verordnung (EG) Nr. 45/2001. |
29. |
Was die vorgeschlagene Richtlinie angeht, empfiehlt der EDSB:
|
30. |
Was die vorgeschlagene Verordnung angeht, empfiehlt der EDSB,
|
Geschehen zu Brüssel am 11. Juli 2013.
Giovanni BUTTARELLI
Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter
(1) COM(2013) 162 final.
(2) COM(2013) 161 final.