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Document 52011IP0471

Lage in Ägypten und Syrien, insbesondere der Christen in diesen Ländern Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Oktober 2011 zur Lage in Ägypten und Syrien, insbesondere in Bezug auf die christlichen Gemeinschaften

ABl. C 131E vom 8.5.2013, p. 108–113 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.5.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 131/108


Donnerstag, 27. Oktober 2011
Lage in Ägypten und Syrien, insbesondere der Christen in diesen Ländern

P7_TA(2011)0471

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Oktober 2011 zur Lage in Ägypten und Syrien, insbesondere in Bezug auf die christlichen Gemeinschaften

2013/C 131 E/12

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Ägypten und Syrien, insbesondere die Entschließungen vom 15. September 2011 zur Lage in Syrien (1), vom 7. Juli 2011 zur Lage in Syrien, Jemen und Bahrain im Zusammenhang mit der Lage in der Arabischen Welt und in Nordafrika (2) und vom 17. Februar 2011 zur Lage in Ägypten (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Januar 2011 zur Lage der Christen im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit (4),

in Kenntnis der Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) zu Syrien vom 8. Oktober 2011 und zu Ägypten vom 10. Oktober 2011,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 20. Februar 2011,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 10. Oktober 2011 sowie der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2011 zu Syrien,

unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948,

unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, zu dessen Vertragsparteien Ägypten und Syrien gehören,

unter Hinweis auf den Beschluss 2011/522/GASP des Rates vom 2. September 2011 zur Änderung des Beschlusses 2011/273/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (5), den Beschluss 2011/523/EU des Rates vom 2. September 2011 zur teilweisen Aussetzung des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien (6), die Verordnung (EU) Nr. 878/2011 des Rates vom 2. September 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (7) und die Verordnung (EU) Nr. 1011/2011 des Rates vom 13. Oktober 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (8),

gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass Religions-, Glaubens-, Gewissens- und Gedankenfreiheit grundlegende und allgemein gültige Werte und wesentliche Elemente einer Demokratie sind; in der Erwägung, dass die Europäische Union ihr Eintreten für Religions-, Glaubens-, Gewissens-, und Gedankenfreiheit wiederholt deutlich gemacht und betont hat, dass es Aufgabe der Regierungen ist, diese Freiheiten überall in der Welt zu garantieren;

Ägypten

B.

in der Erwägung, dass Ägypten eine kritische Phase des Übergangs zur Demokratie durchmacht und in diesem Prozess mit erheblichen Herausforderungen und Schwierigkeiten konfrontiert ist; in der Erwägung, dass wirtschaftliche Entwicklung und ein höherer Lebensstandard der Bevölkerung für die langfristige politische und gesellschaftliche Stabilität im Land wesentlich sind;

C.

in der Erwägung, dass bei einem friedlichen Protestmarsch koptischer Christen in Kairo am 9. Oktober 2011, der im Bezirk Shubra in Nord-Kairo begann und vor dem Gebäude des staatlichen Fernsehens in Maspero endete und bei dem gegen einen Angriff auf eine koptische Kirche in der Provinz Assuan protestiert wurde, Diskriminierungen aufgrund der Religion wirksam bekämpft werden sollten und die Annahme eines einheitlichen Gesetzes über den Bau von Gotteshäusern, die wirksame Kriminalisierung von Diskriminierungen aufgrund der Religion und der Wiederaufbau der zerstörten Kirche gefordert wurden, mindestens 25 ägyptische Bürger getötet und mehr als 350 verletzt wurden;

D.

in der Erwägung, dass die Reaktion der ägyptischen staatlichen Stellen auf diese tragischen Vorkommnisse darin bestand, dass sie eine Inspektion des Maspero-Viertels durch die Staatsanwaltschaft veranlasst haben, eine Untersuchung unter der Zuständigkeit der Militärjustizbehörden durchführen sowie eine mit Mitgliedern der Justiz besetzte Untersuchungskommission eingesetzt haben, um die für die Aufrufe zur Gewalt und die gewaltsamen Aktionen Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, die unverzügliche Prüfung des Entwurfs eines Erlasses mit Blick auf die Legalisierung des Status der ohne ordnungsgemäße Genehmigung errichteten Kirchen veranlasst haben, auf Aufforderung der Oberhäupter verschiedener Religionsgemeinschaften eine gesellschaftliche Debatte über den Entwurf eines einheitlichen Gesetzes über den Bau von Gotteshäusern im Hinblick auf dessen Annahme eingeleitet und beschlossen haben, das Strafrecht dahingehend abzuändern, dass Diskriminierungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich bekämpft werden;

E.

in der Erwägung, dass seit März 2011 angeblich Zehntausende Kopten Ägypten verlassen haben;

F.

in der Erwägung, dass Zivilisten auf der Grundlage der Notstandsgesetze verhaftet und von Militärgerichten verurteilt werden, die gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen und den Angeklagten das Berufungsrecht verwehren; in der Erwägung, dass Meldungen von Menschenrechtsorganisationen zufolge seit März 2011 über 12 000 Zivilisten von solchen Sondergerichten verurteilt wurden;

G.

in der Erwägung, dass Maikel Nabil Sanad am 28. März 2011 in seiner Wohnung in Kairo von der Militärpolizei verhaftet wurde, weil er im Internet seine Meinung geäußert und die Rolle des ägyptischen Militärs während und nach der Revolution des Volkes kritisiert hatte; in der Erwägung, dass er am 10. April 2011 nach einem unfairen Schnellverfahren vor einem Militärgericht, bei dem weder sein Rechtsanwalt noch seine Familie und Freunde anwesend sein konnten, wegen „Beleidigung des Militärs“ zu drei Jahren Haft verurteilt wurde;

H.

in der Erwägung, dass die gegen NRO, insbesondere Menschenrechtsorganisationen, ausgesprochenen Drohungen infolge einer umfassenden Verleumdungskampagne der staatlichen Presse dazu dienten, diesen Organisationen die Legitimation zu nehmen und sie in den Augen der Öffentlichkeit als Kräfte zu stigmatisieren, die gegen die Interessen Ägyptens handeln;

I.

in der Erwägung, dass das ägyptische staatliche Fernsehen zu noch mehr Gewalt angestiftet hat, als es die Menschen aufforderte, „die Armee zu schützen“;

J.

in der Erwägung, dass der Übergangszeitraum seit der Revolution des 25. Januar 2011 in Ägypten durch eine Tendenz zur Marginalisierung von Frauen gekennzeichnet war, die vom Verfassungsausschuss ausgeschlossen wurden, sowie in der Erwägung, dass im Zuge der Überprüfung der Gesetze über politische Rechte die Frauenquote abgeschafft wurde;

K.

in großer Sorge angesichts der Entführung koptischer Mädchen, die gezwungen wurden, zum Islam zu konvertieren;

Syrien

L.

in der Erwägung, dass seit Beginn des gewalttätigen Vorgehens gegen friedliche Demonstranten in Syrien im März 2011 systematische Tötungen, Gewalt und Folter in dramatischem Ausmaß eskaliert sind und die syrische Armee und die syrischen Sicherheitskräfte weiterhin mit gezielten Tötungen, Folter und Massenverhaftungen reagieren; in der Erwägung, dass nach Schätzungen der Vereinten Nationen mehr als 3 000 Menschen das Leben verloren haben, weit mehr Menschen verletzt und Tausende verhaftet wurden; in der Erwägung, dass sich für viele Syrier die Menschenrechtslage aufgrund von Gewalt und Vertreibungen verschlechtert hat;

M.

in der Erwägung, dass immer noch keinem internationalen Journalisten oder Beobachter die Einreise in das Land gestattet wurde; in der Erwägung, dass die in Syrien weitverbreiteten Menschenrechtsverletzungen und die – sowohl gezielten als auch willkürlichen – systematischen Angriffe auf friedliche Demonstranten und einfache Bürger in Syrien nur durch Berichte syrischer Menschenrechtsaktivisten und mit Mobiltelefonen aufgenommene Bilder dokumentiert sind;

N.

in der Erwägung, dass im Rahmen der aktuellen Vorfälle in Syrien Maßnahmen verzeichnet werden, die darauf abzielen, Konflikte zwischen Volksgruppen und Konfessionen zu schüren und sektiererische Spannungen zu verschärfen; in der Erwägung, dass Berichte vorliegen, denen zufolge der Anteil der christlichen Bevölkerung in Syrien von 10 auf 8 % gesunken sein soll; in der Erwägung, dass Tausende irakischer Christen nach Syrien flüchteten, um der gezielten Gewalt in Irak zu entkommen; in der Erwägung, dass viele Christen in Syrien fürchten, Opfer sektiererischer Gewalt im Land zu werden; in der Erwägung, dass die christlichen Gemeinschaften bei der Demokratisierung des Landes eine wichtige Rolle spielen müssen;

O.

in der Erwägung, dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 10. Oktober 2011 die Bemühungen der politischen Opposition in Syrien um Schaffung einer gemeinsamen Plattform begrüßte, die Staatengemeinschaft aufforderte, diese Anstrengungen ebenfalls zu begrüßen, und die Einsetzung des Syrischen Nationalrats (SNC) als positiven Schritt in die richtige Richtung bezeichnete; in der Erwägung, dass in Syrien auch ein Nationaler Ausschuss für den demokratischen Wandel eingerichtet wurde;

Ägypten

1.

bekundet seine Solidarität mit dem ägyptischen Volk in dieser kritischen und schwierigen Zeit des Übergangs zur Demokratie im Land und unterstützt weiterhin dessen demokratische Bestrebungen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, weiterhin die Bemühungen zu unterstützen, die auf schnellere demokratische, wirtschaftliche und soziale Reformen in Ägypten abzielen;

2.

verurteilt nachdrücklich die Tötung von Demonstranten in Ägypten; spricht den Familien aller Opfer sein tiefes Mitgefühl aus; fordert die staatlichen Stellen auf sicherzustellen, dass die Sicherheitskräfte nicht in unverhältnismäßigem Ausmaß Gewalt anwenden; betont, dass alle Bürger das Recht haben, frei und friedlich unter gebührendem Schutz der Strafverfolgungsbehörden zu demonstrieren; fordert die ägyptischen Regierungsstellen auf, die 28 in Maspero festgenommen Christen sowie alle anderen festgenommenen Personen freizulassen;

3.

begrüßt die Bemühungen der ägyptischen Regierungsstellen, die Personen zu ermitteln, die zu den gegen christliche Gemeinschaften gerichteten Angriffen aufgerufen haben, sowie jene, die daran beteiligt waren; betont, dass unbedingt ein unabhängiges ziviles Gericht die Vorfälle von Maspero in unabhängiger, eingehender und transparenter Weise untersuchen muss, sodass alle Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen werden können; betont, dass dabei die Rolle der Medien umfassend berücksichtigt werden muss; nimmt die Ankündigungen der Regierung hinsichtlich der unverzüglichen Prüfung des Entwurfs eines Erlasses mit Blick auf die Legalisierung des Status der ohne ordnungsgemäße Genehmigung errichteten Gebetsstätten sowie hinsichtlich der Stärkung der Rechtsinstrumente zur Bekämpfung der Diskriminierung im öffentlichen und privaten Bereich zur Kenntnis; betont allerdings, dass es in der Verantwortung der ägyptischen Regierung und Behörden liegt, die Sicherheit aller Bürger im Land zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass die für Gewalt Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;

4.

fordert die ägyptischen staatlichen Stellen auf, die uneingeschränkte Achtung aller Grundrechte einschließlich der Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf friedliche Versammlungen, der Meinungsfreiheit und der Religions-, Gewissens- und Gedankenfreiheit für alle Bürger in Ägypten sicherzustellen, einschließlich der koptischen Christen, und zu gewährleisten, dass die Gemeinschaften koptischer Christen nicht Opfer gewaltsamer Angriffe werden und in Frieden leben sowie ihrem Glauben landesweit frei Ausdruck verleihen können; fordert einen angemessenen Schutz der Kirchen, um den ständigen Angriffen auf Kirchen und deren Zerstörung durch islamische Extremisten ein Ende zu machen; begrüßt die andauernden Bemühungen um Annahme eines „gemeinsamen Gesetzes für den Bau von Gotteshäusern“; weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ein Grundrecht ist, das in Rechtsinstrumenten garantiert ist; fordert die ägyptischen staatlichen Stellen auf, der Diskriminierung von koptischen Christen ein Ende zu bereiten, beispielweise durch die Streichung von Verweisen auf die Religion aus allen amtlichen Dokumenten, und die gleiche Würde und die Chancengleichheit für alle Bürger in Ägypten sicherzustellen, was den Zugang zu allen öffentlichen und politischen Positionen, darunter die Vertretung in den Streitkräften, im Parlament und in der Regierung beinhaltet;

5.

fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, sich strikt an den Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Waffenausfuhren zu halten; fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, auf, an die Mitgliedstaaten zu appellieren, die Anforderungen des Gemeinsamen Standpunkts vollständig umzusetzen und sich an diese zu halten;

6.

vertritt die Auffassung, dass die neue Verfassung ausdrücklich den Schutz aller Grundrechte einschließlich der Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf friedliche Versammlungen, der Meinungsfreiheit sowie der Religions-, Gewissens- und Gedankenfreiheit wie auch den Schutz von Minderheiten vorsehen sollte; fordert die ägyptischen staatlichen Stellen auf, dafür zu sorgen, dass alle verfassungsrechtlichen Bestimmungen die Integration fördern und keine Möglichkeit der Diskriminierung von Menschen in der ägyptischen Gesellschaft zulassen;

7.

betont, wie wichtig es ist, Ende 2011 bzw. Anfang 2012 freie, faire und transparente Wahlen zur Volksversammlung und zum Shura-Rat sowie 2012 Präsidentschaftswahlen in Ägypten abzuhalten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die ägyptischen staatlichen Stellen, die Parteien und die Zivilgesellschaft weiterhin bei ihren Anstrengungen im Hinblick auf die Verwirklichung dieses Ziels zu unterstützen; fordert die ägyptischen staatlichen Stellen auf, die Arbeit der ausländischen Organisationen zu erleichtern, die den Wahlprozess vor Ort verfolgen möchten; fordert, dass die ägyptische Interimsregierung möglichst rasch durch eine Regierung ersetzt wird, die sich auf die Ergebnisse freier Wahlen stützt;

8.

fordert den Obersten Rat der Streitkräfte (SCAF) auf, die Notstandsgesetze unverzüglich außer Kraft zu setzen, da sie gegen die Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verstoßen, um zu verhindern, dass die für Ende des Jahres geplanten Parlamentswahlen unter dem Ausnahmezustand durchgeführt werden;

9.

begrüßt in diesem Zusammenhang die Änderung des Strafrechts, mit der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der Sprache, der Religion oder des Glaubens unter Strafe gestellt wird;

10.

ist der Ansicht, dass die EU Maßnahmen verabschieden sollte, die im Fall gravierender Verletzungen der Menschenrechte von Bürgern in Ägypten zur Anwendung gelangen; unterstreicht, dass die EU bereit sein muss, weitere Maßnahmen zu beschließen, um das ägyptische Volk zu unterstützen, das mit friedlichen Mitteln für eine demokratische Zukunft kämpft;

11.

fordert die ägyptischen staatlichen Stellen auf, in enger Abstimmung mit NRO und Menschenrechtsgruppen ein neues Vereinigungsrecht im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsstandards anzunehmen; betont, dass die Achtung der Rechte von Frauen, die Gleichstellung der Geschlechter und die Beteiligung von Frauen am politischen Prozess wesentliche Voraussetzungen für eine demokratische Entwicklung in Ägypten sind;

12.

verleiht seiner tiefen Besorgnis über den Gesundheitszustand des inhaftierten Bloggers Maikel Nabil Sanad Ausdruck und fordert dessen unverzügliche Freilassung; fordert die Regierung und die Behörden Ägyptens auf, Verfahren gegen Zivilisten vor Militärgerichten unverzüglich ein Ende zu machen; fordert die ägyptischen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass keine zivilgesellschaftliche Organisation im Land direkten oder indirekten Einschüchterungsversuchen ausgesetzt ist, und die Mitwirkung dieser Organisationen am Prozess des Übergangs zur Demokratie, einschließlich des Wahlprozesses, zu erleichtern;

Syrien

13.

verurteilt aufs Schärfste den unverhältnismäßigen und brutalen Einsatz von Gewalt gegen friedliche Demonstranten und die systematische Verfolgung von pro-demokratischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern, Journalisten, Ärzten und medizinischem Personal; ist zutiefst besorgt angesichts der Schwere der von den syrischen Staatsorganen begangenen Menschrechtsverletzungen, die unter anderem Massenverhaftungen, außergerichtliche Tötungen und willkürliche Verhaftungen vornehmen sowie Menschen, darunter auch Kinder, verschwinden lassen und foltern, wobei diese Menschenrechtsverletzungen unter Umständen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu werten sind; bekräftigt seine Forderung an Präsident Bashar al-Assad und sein Regime, die Macht unverzüglich abzugeben, damit in Syrien der Übergang zur Demokratie vollzogen werden kann und tiefgreifende demokratische Reformen in Gang gesetzt werden;

14.

spricht den Familien der Opfer sein tiefempfundenes Mitgefühl aus; würdigt den Mut und die Entschlossenheit des syrischen Volkes und unterstützt nachdrücklich dessen Bestrebungen, die uneingeschränkte Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie die Sicherstellung besserer wirtschaftlicher und sozialer Bedingungen zu erreichen;

15.

fordert erneut, dass unabhängige, transparente und wirksame Untersuchungen der Tötungen, Festnahmen, willkürlichen Verhaftungen und der mutmaßlichen Verschleppungen und Folterungen durch die syrischen Sicherheitskräfte durchgeführt werden, damit gewährleistet ist, dass die Täter von der Staatengemeinschaft für diese Straftaten zur Verantwortung gezogen werden; ist der Ansicht, dass der UN-Sicherheitsrat die Untersuchung der Lage in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof übergeben sollte, damit der syrischen Bevölkerung Gerechtigkeit widerfährt und weitere Opfer verhindert werden; fordert, dass Vertretern von internationalen humanitären und Menschenrechtsorganisationen und internationalen Medien die Einreise in das Land gestattet wird, und weist nachdrücklich auf die Forderungen von syrischen Oppositionellen und Demonstranten nach Entsendung internationaler Beobachter hin;

16.

äußert seine tiefe Besorgnis über die Lage der Christen in Syrien, insbesondere über ihre Sicherheit; verurteilt Maßnahmen, die darauf abzielen, einen Konflikt zwischen Konfessionen zu schüren; fordert die derzeitigen und die künftigen syrischen Regierungsstellen auf, den christlichen Gemeinschaften zuverlässigen und wirksamen Schutz zu bieten;

17.

betont, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere die Religions-, Glaubens-, Gewissens- und Gedankenfreiheit, in Syrien unbedingt geachtet werden müssen; bekundet in diesem Zusammenhang seine Unterstützung der christlichen Gemeinschaft im Land und fordert diese Gemeinschaft gleichzeitig auf, bei den aktuellen Ereignissen in Syrien eine positive und konstruktive Rolle zu übernehmen; fordert die oppositionellen Kräfte in Syrien ebenfalls auf, ihr Engagement für die Menschenrechte und Grundfreiheiten und insbesondere die Religions-, Glaubens-, Gewissens- und Gedankenfreiheit zu erklären oder zu bestätigen;

18.

begrüßt die befürwortende Erklärung des Rates zu den Anstrengungen der politischen Opposition in Syrien, eine gemeinsame Plattform zu schaffen; bekräftigt seine Forderung an die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin, den Rat und die Kommission, das Entstehen einer organisierten syrischen demokratischen Opposition innerhalb und außerhalb Syriens weiter zu fördern und zu unterstützen;

19.

begrüßt die Zusage der EU, weiterhin auf ein energisches Vorgehen der Vereinten Nationen zu drängen, um den internationalen Druck zu erhöhen; bekräftigt seine Forderung an die Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und insbesondere Russland und China, keine Resolution zu blockieren, in der der Einsatz tödlicher Gewalt durch das syrische Regime verurteilt wird und das Ende dieses Gewalteinsatzes und im gegenteiligen Fall die Verhängung von Sanktionen gefordert werden; unterstützt nachdrücklich den Beschluss der EU vom 23. September 2011, weitere Sanktionen gegen das syrische Regime zu verhängen; unterstreicht, dass die EU bereit sein muss, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um das syrische Volk zu unterstützen, das mit friedlichen Mitteln für eine demokratische Zukunft kämpft;

20.

begrüßt die Verurteilung des syrischen Regimes durch die Türkei und Saudi-Arabien und die Rolle, die die Türkei bei der Aufnahme von Flüchtlingen spielt;

21.

verurteilt auf Schärfste die Gewalt, Schikanen und Einschüchterungsversuche gegen syrische Bürger, die auf dem Gebiet der EU begangen werden, und weist darauf hin, dass das Recht auf freien und friedlichen Protest in Sicherheit in den EU-Mitgliedstaaten umfassend gewährleistet ist, auch für Menschen, die gegen die Herrschaft von Präsident Bashar al-Assad protestieren;

*

* *

22.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China, der US-Regierung und dem US-Kongress, dem Generalsekretär der Arabischen Liga, der Regierung der Arabischen Republik Ägypten sowie der Regierung und dem Parlament der Arabischen Republik Syrien zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0387.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0333.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0064.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0021.

(5)  ABl. L 228 vom 3.9.2011, S. 16.

(6)  ABl. L 228 vom 3.9.2011, S. 19

(7)  ABl. L 228 vom 3.9.2011, S. 1.

(8)  ABl. L 269 vom 14.10.2011, S. 18.


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