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Dokument 62012CN0306

    Rechtssache C-306/12: Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Saarbrücken (Deutschland) eingereicht am 26. Juni 2012 — Spedition Welter GmbH gegen Avanssur S.A.

    ABl. C 287 vom 22.9.2012, s. 18 – 19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.9.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 287/18


    Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Saarbrücken (Deutschland) eingereicht am 26. Juni 2012 — Spedition Welter GmbH gegen Avanssur S.A.

    (Rechtssache C-306/12)

    2012/C 287/34

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Vorlegendes Gericht

    Landgericht Saarbrücken

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Klägerin: Spedition Welter GmbH

    Beklagte: Avanssur S.A.

    Vorlagefragen

    1.

    Ist Art. 21 Abs. 5 der Richtlinie 2009/103/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (1) dahin auszulegen, dass die Befugnisse des Schadensregulierungsbeauftragten eine passive Zustellungs- vollmacht für das Versicherungsunternehmen umfassen, so dass in dem Klageverfahren des Geschädigten gegen das Versicherungsunternehmen auf Ersatz des Unfallschadens eine gerichtliche Zustellung mit Wirkung gegen das Versicherungsunternehmen an den von ihm benannten Schadens- regulierungsbeauftragten bewirkt werden kann?

    Falls die Frage zu 1) bejaht wird:

    2.

    Entfaltet Art. 21 Abs. 5 der Richtlinie 2009/103/EG unmittelbare Wirkung dergestalt, dass sich der Geschädigte vor dem nationalen Gericht darauf berufen kann mit der Folge, dass das nationale Gericht von einer gegenüber dem Versicherungsunternehmen wirksamen Zustellung auszugehen hat, wenn eine Zustellung an den Schadensregulierungsbeauftragten „als Vertreter“ des Versicherungsunternehmens bewirkt worden ist, eine Zustellungsvollmacht jedoch weder rechtsgeschäftlich erteilt worden ist, noch das nationale Recht für diesen Fall eine gesetzliche Zustellungsvollmacht begründet, die Zustellung jedoch im Übrigen alle durch das nationale Recht vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt?


    (1)  ABl. L 263, S. 11


    Začiatok