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Document 62011TN0488
Case T-488/11: Action brought on 9 September 2011 — Sarc v Commission
Rechtssache T-488/11: Klage, eingereicht am 9. September 2011 — Sarc/Kommission
Rechtssache T-488/11: Klage, eingereicht am 9. September 2011 — Sarc/Kommission
ABl. C 331 vom 12.11.2011, p. 26–26
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
12.11.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 331/26 |
Klage, eingereicht am 9. September 2011 — Sarc/Kommission
(Rechtssache T-488/11)
2011/C 331/50
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Scheepsbouwkundig Advies- en Rekencentrum (Sarc) BV (Bussum, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Speyart)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
— |
den in dem Verfahren über staatliche Beihilfen, Aktenzeichen NN 68/2010, erlassenen Beschluss C(2011) 642 final der Kommission vom 10. Mai 2011, in dem festgestellt wurde, dass es sich bei der gewährten Beihilfe um keine staatliche Beihilfe handele, für nichtig zu erklären und |
— |
der Europäischen Kommission ihre eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin fünf Klagegründe geltend.
1. |
Erster Klagegrund: Die Kommission habe es versäumt, das förmliche Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV zu eröffnen, obwohl sie dies hätte tun müssen. |
2. |
Zweiter Klagegrund: Die Kommission habe SARC nicht hinreichend in die vorläufige Begründung einbezogen. |
3. |
Dritter Klagegrund: Die Kommission habe Art. 107 Abs. 1 AEUV fehlerhaft angewandt. |
4. |
Vierter Klagegrund: Die Kommission habe es versäumt, den niederländischen Behörden die Übermittlung einer Beurteilung vorzuschreiben oder eine unabhängige Beurteilung in Auftrag zu geben, obwohl sie dies hätte tun müssen. |
5. |
Fünfter Klagegrund: Die Kommission habe ihre Entscheidung nicht vorschriftsgemäß begründet. |