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Document 32011H0722(03)

Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2011 zum nationalen Reformprogramm 2011 Rumäniens und zur Stellungnahme des Rates zum aktualisierten Konvergenzprogramm Rumäniens für 2011-2014

ABl. C 216 vom 22.7.2011, p. 6–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

22.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 216/6


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 12. Juli 2011

zum nationalen Reformprogramm 2011 Rumäniens und zur Stellungnahme des Rates zum aktualisierten Konvergenzprogramm Rumäniens für 2011-2014

2011/C 216/03

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 6. Mai 2009 erließ der Rat gemäß Artikel 143 AEUV die Entscheidung 2009/459/EG (2), um Rumänien drei Jahre lang einen mittelfristigen finanziellen Beistand zu gewähren. In der am 23. Juni 2009 unterzeichneten Absichtserklärung zu der Entscheidung und ihren nachfolgenden Ergänzungen wurden die wirtschaftspolitischen Auflagen niedergelegt, auf deren Grundlage die Finanzhilfe ausgezahlt wurde. Die Entscheidung 2009/459/EG wurde am 16. März 2010 mit Beschluss 2010/183/EU (3) geändert. Nach der erfolgreichen Umsetzung des Programms durch Rumänien und angesichts einer teilweisen Anpassung der Zahlungsbilanz aufgrund noch vorhandener struktureller Schwächen der Produkt- und Arbeitsmärkte Rumäniens, die dazu führen, dass das Land empfindlich auf internationale Preisschocks reagiert, erließ der Rat am 12. Mai 2011 gemäß Artikel 143 AEUV den Beschluss 2011/288/EU (4), um Rumänien drei Jahre lang einen vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand zu gewähren. Die entsprechende Absichtserklärung wurde am 29. Juni 2011 unterzeichnet.

(2)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) zu; diese Strategie stützt sich auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitik, die sich auf die Schlüsselbereiche konzentriert, in denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(3)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (5) an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen.

(4)

Am 12. Januar 2011 nahm die Kommission den ersten Jahreswachstumsbericht an, mit dem ein neuer Zyklus wirtschaftspolitischer Steuerung in der EU und gleichzeitig das erste Europäische Semester einer in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurden.

(5)

Am 25. März 2011 billigte der Europäische Rat (in Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar und 7. März 2011 und im Anschluss an den Jahreswachstumsbericht der Kommission) die Prioritäten für Haushaltskonsolidierung und Strukturreform. Er unterstrich die Notwendigkeit, der Wiederherstellung solider Staatshaushalte und der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, dem Abbau der Arbeitslosigkeit durch Reformen des Arbeitsmarkts sowie neuen Anstrengungen zur Steigerung des Wachstums Priorität einzuräumen. Er forderte die Mitgliedstaaten auf, diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen umzusetzen und sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufzunehmen.

(6)

Am 25. März 2011 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, ihre Verpflichtungen so zeitig vorzulegen, dass sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(7)

Am 2. Mai 2011 legte Rumänien seine Konvergenzprogrammaktualisierung 2011 für den Zeitraum 2011-2014 und sein nationales Reformprogramm 2011 vor. Beide Programme wurden parallel bewertet.

(8)

Zwischen 2002 und 2008 verzeichnete die Volkswirtschaft Rumäniens ein starkes, über seinem Potenzialwachstum liegendes Wachstum von real durchschnittlich 6,3 % des BIP. Das Wirtschaftswachstum wurde in erster Linie durch die Inlandsnachfrage angetrieben, da kräftige Kredit- und Lohnentwicklungen den privaten Konsum und Investitionen beflügelten. Dieser Boom wurde auch durch Kapitalzuflüsse aus dem Ausland angeheizt, was zu einer Überhitzung und zu nicht tragfähigen Ungleichgewichten im Außenhandel und im Haushalt führte. Das Leistungsbilanzdefizit erreichte 2007 mit 13,4 % des BIP einen Höchststand und verringerte sich 2008 nur geringfügig auf 11,6 % des BIP. Nach der jüngsten Bewertung der langfristigen Tragfähigkeit durch die Kommission sind die Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen als hoch einzustufen. Diese Bewertung berücksichtigt jedoch noch nicht die im Jahr 2010 vorgenommenen umfangreichen Maßnahmen zur Rentenreform, welche die langfristige Tragfähigkeit des rumänischen Rentensystems wesentlich verbessert haben. Die hohe Kreditaufnahme im Ausland wurde durch eine prozyklische Haushaltspolitik angetrieben, so dass infolge wiederholter Verfehlungen der Haushaltsziele, insbesondere bei den laufenden Ausgaben, das Gesamtdefizit von 1,2 % des BIP 2005 auf 5,7 % des BIP 2008 anstieg. Die Finanzkrise und der darauf folgende weltweite Konjunktureinbruch erhöhten die Risikoscheu der Anleger, so dass die Kapitalflüsse nach Rumänien deutlich zurückgingen. Trotz der günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erhöhte sich die Erwerbsbeteiligung nicht und die Erwerbsquote veränderte sich in den Boom-Jahren nur geringfügig. Infolge des wirtschaftlichen Abschwungs sank die Erwerbsquote 2010 auf 63,3 % und die Arbeitslosenquote, die 2008 noch bei 5,8 % lag, stieg 2010 auf 7,3 %. Unverändert hoch ist die Arbeitslosigkeit insbesondere bei besonders schutzbedürftigen Gruppen, z. B. den Roma. Vor diesem Hintergrund und angesichts des akuten privaten Finanzbedarfs beantragte Rumänien im Mai 2009 internationale und EU-Finanzhilfe.

(9)

Nach der erfolgreichen Umsetzung des EU-IWF-Anpassungsprogramms und zur Konsolidierung dieser Erfolge wurde mit der Regierung ein vorsorgliches EU-IWF-Programm für 2011-2013 ausgehandelt. Mit diesem neuen Programm werden die mit dem Programm 2009-2011 bereits eingeleitete Haushaltkonsolidierung, die fiskalpolitischen Reformen und die Aufrechterhaltung der Finanzstabilität fortgeführt. Ferner gilt ein Schwerpunkt des Programms den Strukturreformen der Produktmärkte (in den Sektoren Energie und Verkehr) und des Arbeitsmarkts, die notwendig sind, um das Potenzialwachstum Rumäniens zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen und die Inanspruchnahme von EU-Mitteln zu verbessern. Rumänien ist weiterhin auf gutem Wege, das Ziel für das Kassendefizit von 4,4 % des BIP 2011 (unter 5 % des BIP gemäß ESVG) zu erreichen. Dies böte auch eine angemessene Grundlage zur Erreichung des Defizitziels von unter 3 % des BIP 2012, wenngleich die Kommissionsdienststellen in ihrer Prognose vom Frühjahr 2011 davon ausgehen, dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein könnten. Die Regierung hat auch Maßnahmen ergriffen, um die in dem neuen Programm festgelegten Ziele für die Strukturreformen zu erreichen und um die Finanzstabilität weiterhin aufrechtzuerhalten.

(10)

Gestützt auf die Bewertung der Konvergenzprogrammaktualisierung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass die den Projektionen des Programms zugrunde liegenden makroökonomischen Annahmen plausibel erscheinen. Ziel des Konvergenzprogramms ist es, entsprechend der vom Rat in seiner Empfehlung vom 16. Februar 2010 gesetzten Frist das übermäßige Defizit bis zum Jahr 2012 zu korrigieren. Mit dem Programm soll Im Jahr 2013 das Gesamtdefizit auf 2,6 % des BIP und im Jahr 2014 auf 2,1 % des BIP zurückgeführt werden, wobei sich die geplante Konsolidierung in erster Linie auf die Ausgabenseite stützt. Gemäß der Neuberechnung des strukturellen Saldos durch die Kommissionsdienststellen wird das mittelfristige Ziel innerhalb des Programmzeitraums nicht erreicht. Die Konsolidierungsstrategie ist offenbar so ausgelegt, dass sich die strukturelle Verbesserung auf die Jahre 2011 und 2012 konzentriert. Dagegen wird sich in den Jahren 2013 und 2014 der strukturelle Saldo nicht verbessern. Der geplante Defizitpfad ist für die Jahre 2011 und 2012 angemessen, jedoch nicht für die Jahre 2013 und 2014. Die größten Risiken für die Haushaltsziele liegen in der Umsetzung sowie im Zahlungsrückstand der staatseigenen Unternehmen, die den Haushalt mit einer erheblichen Ausfallhaftung belasten, und dem Vorbehalt der Kommission (Eurostat) hinsichtlich der Meldungen Rumäniens im Rahmen des Defizitverfahrens (6). In Bezug auf den letzten Punkt hat Rumänien sich verpflichtet, der Verbesserung der Erstellung der Statistiken der Staats-finanzen gemäß ESVG 95 Priorität einzuräumen.

(11)

Rumänien hat in seinem nationalen Reformprogramm und in seinem Konvergenzprogramm, die am 2. Mai 2011 vorgelegt wurden, seine im Rahmen des Euro-Plus-Pakts bestehenden Verpflichtungen dargelegt. Die meisten dieser Verpflichtungen wurden bereits oder werden derzeit im Zuge des mittelfristigen Finanzhilfeprogramms erfüllt und sind im Großen und Ganzen geeignet, die Herausforderungen im Rahmen des Pakts zu bewältigen.

(12)

Die Kommission hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm einschließlich der Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen bewertet. Sie hat dabei nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Rumänien berücksichtigt, sondern auch die Einhaltung der EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben, da es notwendig ist, die generelle wirtschaftspolitische Steuerung der EU durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu stärken.

(13)

Angesichts dieser Bewertung und unter Berücksichtigung der gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union abgegebenen Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 hat der Rat die Aktualisierung des Konvergenzprogramms 2011 Rumäniens geprüft; seine Stellungnahme (7) findet sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung. Unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25. März 2011 hat der Rat das nationale Reformprogramm Rumäniens geprüft —

EMPFIEHLT, dass Rumänien

die Maßnahmen, die in der Entscheidung 2009/459/EG in ihrer durch Beschluss 2010/183/EU geänderten Fassung und in dem Beschluss 2011/288/EU festgelegt und in der Absichtserklärung vom 23. Juni 2009 und ihren nachfolgenden Ergänzungen sowie in der Absichtserklärung vom 29. Juni 2011 und ihren nachfolgenden Ergänzungen näher ausgeführt sind, umsetzt.

Geschehen zu Brüssel am 12. Juli 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. VINCENT-ROSTOWSKI


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 150 vom 13.6.2009, S. 8.

(3)  ABL. L 83 vom 30.3.2010, S. 19.

(4)  ABl. L 132 vom 19.5.2011, S. 15.

(5)  Für 2011 aufrechterhalten durch den Beschluss 2011/308/EU vom 19. Mai 2011 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 138 vom 26.5.2011, S. 56).

(6)  Eurostat hat hinsichtlich der Qualität der von Rumänien im Rahmen des Defizitverfahrens vorgelegten Zahlen Vorbehalte aus folgenden Gründen geäußert:

i)

Ungewissheiten hinsichtlich der Auswirkung einiger öffentlicher Unternehmen auf das Staatsdefizit,

ii)

Berichterstattung von ESVG95-Kategorien „sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten“,

iii)

Art und Auswirkungen einiger Finanztransaktionen und

iv)

Konsolidierung der Zahlungsströme innerhalb des Staatssektors.

(7)  Gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


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