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Documento C2008/178/21

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5199 — De Weide Blik/Atlanta) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 178 vom 15.7.2008, p. 25—25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.7.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 178/25


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.5199 — De Weide Blik/Atlanta)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2008/C 178/21)

    1.

    Am 4. Juli 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen De Weide Blik NV („De Weide Blik“, Belgien), das letztlich von der CVC Capital Partners Group Sàrl kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Atlanta AG („Atlanta“, Deutschland) durch Erwerb von Aktien und Vermögenswerten.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    De Weide Blik: Erzeugung, Einfuhr, Ausfuhr, Logistik und Umschlag von Frischobst, Gemüse, Blumen, Blumenzwiebeln, Pflanzen und Fertigmahlzeiten,

    Atlanta: Einfuhr, Ausfuhr, Verpackung, Logistik und Umschlag von Frischobst und Gemüse und Bananenreifungsdienste.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5199 — De Weide Blik/Atlanta per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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