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Document C2007/269/128

    Rechtssache F-71/07: Klage, eingereicht am 16. Juli 2007 — Karatzoglou/EAR

    ABl. C 269 vom 10.11.2007, p. 70–71 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.11.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 269/70


    Klage, eingereicht am 16. Juli 2007 — Karatzoglou/EAR

    (Rechtssache F-71/07)

    (2007/C 269/128)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Kläger: Georgios Karatzoglou (Preveza, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. A. Pappas)

    Beklagte: Europäische Agentur für Wiederaufbau (EAR)

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die EAR zur Zahlung von 348 965,96 Euro als Ausgleich für den materiellen Schaden zu verurteilen, der durch die Nichtdurchführung des Urteils der Vierten Kammer des Gerichts erster Instanz vom 23. Februar 2006, Georgios Karatzoglou/Europäische Agentur für Wiederaufbau (T-471/04) (1), entstanden ist;

    die EAR zur Zahlung von 100 000 Euro als Ausgleich für den immateriellen Schaden zu verurteilen, der ihm durch die Nichtdurchführung des Urteils T-471/04 entstanden ist;

    die EAR zur Zahlung von 100 000 Euro als Ausgleich für den immateriellen Schaden zu verurteilen, der ihm durch die amtsfehlerhafte Weigerung der EAR entstanden ist, konkrete Maßnahmen zur Durchführung des Urteils T-471/04 zu treffen;

    die EAR für die genannten Beträge zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 3 % ab Verkündung des Urteils T-471/04 zu verurteilen;

    der EAR die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die EAR habe insofern gegen Art. 233 EG verstoßen, als sie nicht die Maßnahmen getroffen habe, die zur Durchführung des genannten Urteils des Gerichts erster Instanz erforderlich seien.


    (1)  ABl. C 96 vom 22.4.2006, S. 13.


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