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Document C2007/269/125

Rechtssache F-146/06: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 10. September 2007 — Speiser/Europäisches Parlament (Öffentlicher Dienst — Bedienstete auf Zeit — Dienstbezüge — Auslandszulage — Verspätete Beschwerde — Offensichtliche Unzulässigkeit)

ABl. C 269 vom 10.11.2007, p. 69–69 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.11.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 269/69


Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 10. September 2007 — Speiser/Europäisches Parlament

(Rechtssache F-146/06) (1)

(Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Dienstbezüge - Auslandszulage - Verspätete Beschwerde - Offensichtliche Unzulässigkeit)

(2007/C 269/125)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Michael Alexander Speiser (Neu-Isenburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: F. Theumer, Rechtsanwalt)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: A. Lukosiute und N. Lorenz)

Gegenstand der Rechtssache

Annullierung der Entscheidung des Generalsekretariats des Europäischen Parlaments vom 11. September 2006, die Beschwerde des Klägers wegen Ablehnung der Zahlung der Auslandszulage zurückzuweisen.

Tenor des Beschlusses

1.

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2.

Herr Speiser trägt ein Drittel seiner eigenen Kosten.

3.

Das Europäische Parlament trägt neben seinen eigenen Kosten zwei Drittel der Kosten von Herrn Speiser.


(1)  ABl. C 56 vom 10.3.2007, Seite 42.


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