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Document C2007/269/22
Case C-74/06: Judgment of the Court (Fourth Chamber) of 20 September 2007 — Commission of the European Communities v Hellenic Republic (Failure of a Member State to fulfil obligations — Article 90 EC — Registration tax on imported second-hand cars — Determination of taxable value — Depreciation of vehicles based solely on age — Publicising of criteria of calculation — Possibility of challenging the application of the fixed method of calculation)
Rechtssache C-74/06: Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 20. September 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Art. 90 EG — Zulassungsteuer auf eingeführte Gebrauchtfahrzeuge — Bestimmung des steuerlichen Werts — Allein auf das Alter gestützte Wertminderung der Fahrzeuge — Publizität der Berechnungskriterien — Möglichkeit, die Anwendung der pauschalen Berechnungsmethode anzufechten)
Rechtssache C-74/06: Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 20. September 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Art. 90 EG — Zulassungsteuer auf eingeführte Gebrauchtfahrzeuge — Bestimmung des steuerlichen Werts — Allein auf das Alter gestützte Wertminderung der Fahrzeuge — Publizität der Berechnungskriterien — Möglichkeit, die Anwendung der pauschalen Berechnungsmethode anzufechten)
ABl. C 269 vom 10.11.2007, p. 11–12
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
10.11.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 269/11 |
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 20. September 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik
(Rechtssache C-74/06) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 90 EG - Zulassungsteuer auf eingeführte Gebrauchtfahrzeuge - Bestimmung des steuerlichen Werts - Allein auf das Alter gestützte Wertminderung der Fahrzeuge - Publizität der Berechnungskriterien - Möglichkeit, die Anwendung der pauschalen Berechnungsmethode anzufechten)
(2007/C 269/22)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigter: D. Triantafyllou)
Beklagte: Hellenische Republik (Bevollmächtigte: P. Mylonopoulos und K. Boskovits)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 90 EG — Diskriminierende Besteuerung von eingeführten gebrauchten Kraftfahrzeugen
Tenor
1. |
Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 90 EG verstoßen, dass sie zur Bestimmung des steuerlichen Werts von aus einem anderen Mitgliedstaat in das griechische Hoheitsgebiet eingeführten Gebrauchtfahrzeugen zur Festlegung der Zulassungsteuer ein einziges, auf das Alter dieser Fahrzeuge gestütztes Wertminderungskriterium anwendet und eine Minderung des Werts um 7 % bei sechs bis zwölf Monate alten Fahrzeugen und von 14 % bei ein Jahr alten Fahrzeugen zugrunde legt, was nicht gewährleistet, dass die geschuldete Steuer, sei es auch nur in einigen Fällen, den Restbetrag der Steuer nicht übersteigt, der im Wert gleichartiger bereits im Inland zugelassener Gebrauchtfahrzeuge noch enthalten ist. |
2. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
3. |
Die Hellenische Republik und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten. |