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Document C2007/269/08

    Rechtssache C-260/04: Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 13. September 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik (Vertragsverletzung — Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr — Öffentliche Dienstleistungskonzessionen — Erneuerung von 329 Konzessionen für die Annahme und Abwicklung von Pferdewetten, ohne Ausschreibungsverfahren durchzuführen — Publizitäts- und Transparenzgebot)

    ABl. C 269 vom 10.11.2007, p. 4–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.11.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 269/4


    Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 13. September 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik

    (Rechtssache C-260/04) (1)

    (Vertragsverletzung - Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr - Öffentliche Dienstleistungskonzessionen - Erneuerung von 329 Konzessionen für die Annahme und Abwicklung von Pferdewetten, ohne Ausschreibungsverfahren durchzuführen - Publizitäts- und Transparenzgebot)

    (2007/C 269/08)

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Parteien

    Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: K. Wiedner, C. Cattabriga und L. Visaggio)

    Beklagte: Italienische Republik (Bevollmächtigte: I. M. Braguglia im Beistand von G. de Bellis, avvocato dello Stato)

    Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Dänemark (Bevollmächtigter: J. Molde), Königreich Spanien (Bevollmächtigter: F. Díez Moreno)

    Gegenstand

    Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der Transparenz und gegen die Offenlegungsverpflichtung aus Art. 43 ff. EG und Art. 49 ff. EG — Erneuerung von 329 Konzessionen für die Annahme von Pferderennwetten

    Tenor

    1.

    Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 43 EG und 49 EG, insbesondere den allgemeinen Transparenzgrundsatz und die Verpflichtung, einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen, verstoßen, dass sie 329 Konzessionen für die Annahme von Pferdewetten erneuert hat, ohne Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

    2.

    Die Italienische Republik trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 217 vom 28.8.2004.


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