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Document 52005XC1231(02)

Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 364/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 336 vom 31.12.2005, p. 3–10 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

31.12.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 336/3


Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 364/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 gewährt werden

(2005/C 336/03)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Nummer der Beihilfe

XS 72/2004

Mitgliedstaat

Spanien

Region

Katalonien

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Beihilfen für die Erstellung von Bewertungsgutachten oder Sachverständigenberichten im Hinblick auf Steuerermäßigungen für Projekte in den Bereichen Forschung, Entwicklung und technologische Innovation

Rechtsgrundlage

Orden TRI/235/2004, de 21 de junio, por la que se aprueban las bases para el otorgamiento de ayudas para la solicitud de acuerdos previos de valoración o de informes motivados en relación con la deducción fiscal de proyectos de R+D+IT y se abre la convocatoria para el año 2004. (DOGC 4174 de 14/07/04)

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

 0,3 Mio. EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 Absätze 2 bis 6 und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

15.7.2004

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 31.12.2006

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Centro de Innovación y Desarrollo Empresarial

Anschrift:

Passeig de Gràcia, 129, 6a planta

E-08008 Barcelona

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 82/04

Mitgliedstaat

Italien

Region

Piemont

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Maßnahmen zur Förderung von industrieller Forschung und vorwettbewerblicher Entwicklung

Rechtsgrundlage

Deliberazione della Giunta Regionale n 63 — 13094 del 19 luglio 2004 attuativa ed integrativa a livello regionale del regime d'aiuto previsto dall'art. 11 della Legge 598/84 e s.m.i già approvato dalla Commissione con Decisione C(2002)691cor. del 05.3.02

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

100 Mio. EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

Im Einklang mit Artikel 4 Absätze 2 bis 6 und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

13.10.2004.

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 31.12.2006

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Regione Piemonte — Assessorato all'Industria, Lavoro e Bilancio — Direzione Industria

Anschrift:

Regione Piemonte

Direzione Industria

Via Pisano, 6 — I-10152 Torino

Tel. (011) 432 14 61 — Fax (011) 432 34 83

e-mail: direzione16@regione.piemonte.it

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

Im Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 85/04

Mitgliedstaat

Vereinigtes Königreich

Region

West Wales & The Valleys (Ziel-1-Gebiet)

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Welsh Highland Railway Ltd.

Rechtsgrundlage

Industrial Development Act 1982

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

 

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

3 728 735 GBP

(Kosten für die Sanierung von Strecken im Sinne von Abschnitt 13 der Verordnung (EG) Nr. 70/2001)

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4(2) bis (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 26.8.2004

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 31.12.2006

Hinweis: Wie angegeben wurde der Zuschuss vor dem 31. Dezember 2006 bereit gestellt. Zahlungen aus diesen bereit gestellten Mitteln können (gemäß N+2) bis zum 30. Juni 2008 erfolgen

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

Nein

Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche

Ja

Sonstige Dienstleistungen (Tourismus: Infrastruktur)

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Welsh European Funding Office

Anschrift:

Cwm Cynon Business Park

Mountain Ash CF45 4ER, United Kingdom

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 90/04

Mitgliedstaat

Vereinigtes Königreich

Region

West Wales and the Valleys, Ziel-1-Gebiet

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Broadlands Industrial Park Ltd.

Rechtsgrundlage

Industrial Development Act 1982

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

 

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

229 375 GBP

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4(2) bis (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 1.11.2004

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 31.3.2005

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Welsh European Funding Office

Anschrift:

Cwm Cynon Business Park

Mountain Ash CF45 4ER, United Kingdom

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 92/04

Mitgliedstaat

Vereinigtes Königreich

Region

West Wales & The Valleys (Ziel-1-Gebiet)

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Recreating Pride in Cardigan (Stärkung des Stolzes in Cardigan)

Rechtsgrundlage

Industrial Development Act 1982

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

640 000 GBP

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4(2) bis (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 1.9.2004

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 31.12.2006

Hinweis: Wie angegeben wurde der Zuschuss vor dem 31. Dezember 2006 bereit gestellt. Zahlungen aus diesen bereit gestellten Mitteln können (gemäß N+2) bis zum 31. August 2007 erfolgen

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Welsh European Funding Office

Anschrift:

Cwm Cynon Business Park

Mountain Ash CF45 4ER, United Kingdom

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 135/04

Mitgliedstaat

Polen

Region

Alle 16 Wojewodschaften

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Finanzhilfen für Unternehmen in Form nicht rückzahlbarer Beihilfen für Beratungsleistungen

Rechtsgrundlage

Art. 6 ustawy z dnia 9 listopada 2000 r. o utworzeniu Polskiej Agencji Rozwoju Przedsiębiorczości.

§ 5 punkt 1 c, d, e Rozporządzenia Ministra Gospodarki i Pracy z dnia 17 sierpnia 2004 w sprawie udzielania przez Polską Agencję Rozwoju Przedsiębiorczości pomocy finansowej niezwiązanej z programami operacyjnymi

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

0,43 Mio. EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4(2) bis (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

Bewilligungszeitpunkt

28.8.2004 — Tag des Inkrafttretens des ministeriellen Erlasses

Laufzeit der Regelung bzw. der Einzelbeihilfe

Bis zum 30.11.2005

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Polska Agencja Rozwoju Przedsiębiorczości (Polnische Agentur für Unternehmensentwicklung)

Anschrift:

Ul. Pañska 81/83

00-834 Warszawa

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

Gemäß Artikel 6 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 150/04

Mitgliedstaat

Tschechische Republik

Region

Tschechische Republik

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Beihilfe zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen

Rechtsgrundlage

Zákon č. 47/2002 Sb., o podpoře malého a středního podnikání

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

 1,6 Mio. EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

0,03 Mio. EUR

Der Betrag richtet sich nach der geschätzten Zahl der Beihilfeempfänger

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

Im Einklang mit Artikel 4 Absätze 2 bis 6 und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

1.1.2005

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis 31.12.2006

Zweck der Beihilfe

Beihilfe an kleine und mittlere Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Ministerstvo průmyslu a obchodu

Anschrift:

Na Františku 32

CZ-110 15 Praha 1

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

Im Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 151/04

Mitgliedstaat

Tschechische Republik

Region

Tschechische Republik

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Beihilfe für Design-Beratungsleistungen

Rechtsgrundlage

Zákon č. 47/2002 Sb., o podpoře malého a středního podnikání

Voraussichtliche jährliche Kosten bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

 0,32 Mio. EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

0,005 Mio. EUR

Der Betrag richtet sich nach der geschätzten Zahl der Empfänger.

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

Im Einklang mit Artikel 4 Absätze 2 bis 6 und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

1.1.2005

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis 31.12.2006

Zweck der Beihilfe

Beihilfe an kleine und mittlere Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Ministerstvo průmyslu a obchodu

Anschrift:

Na Františku 32

CZ-110 15 Praha 1

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

Im Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 152/04

Mitgliedstaat

Tschechische Republik

Region

Tschechische Republik

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Beihilfe für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Beratungsleistungen

Rechtsgrundlage

Zákon č. 47/2002 Sb., o podpoře malého a středního podnikání

Voraussichtliche jährliche Kosten bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

 1,0 Mio. EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

0,002 Mio. EUR

Der Betrag richtet sich nach der geschätzten Zahl der Empfänger.

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

Im Einklang mit Artikel 4 Absätze 2 bis 6 und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitraum

1.1.2005

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis 31.12.2006

Zweck der Beihilfe

Beihilfe an kleine und mittlere Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen Beihilfen an kleine oder mittlere Unternehmen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Ministerstvo průmyslu a obchodu

Anschrift:

Na Františku 32

CZ-110 15 Praha 1

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

Im Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 153/04

Mitgliedstaat

Tschechische Republik

Region

Tschechische Republik

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Nachrangiger vergünstigter Kredit

Rechtsgrundlage

Zákon č. 47/2002 Sb., o podpoře malého a středního podnikání

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung Kredite

Gesamtbetrag pro Jahr

7,09 Mio. EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

0,81 Mio. EUR

Es handelt sich um den auf Grundlage der geschätzten Empfängerzahl berechneten Betrag

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4(2) bis (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

1.1.2005

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis 31.12.2006

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Ministerstvo průmyslu a obchodu

Anschrift:

Na Františku 32

CZ-110 15 Praha 1

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 155/04

Mitgliedstaat

Tschechische Republik

Region

Tschechische Republik

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Bürgschaften für Bankdarlehen, Bürgschaften für Kapitaleinlagen, Bietungsgarantien

Rechtsgrundlage

Zákon č. 47/2002 Sb., o podpoře malého a středního podnikání

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

24,3 Mio. EUR

Darlehensbürgschaft (Volumen)

92,3 Mio. EUR

Einzelbeihilfe — vergünstigte Bürgschaften/Garantien

Gesamtbetrag der Beihilfe

0,04 Mio. EUR

Es handelt sich um den auf Grundlage der geschätzten Empfängerzahl berechneten Betrag.

Darlehensbürgschaft — bis

0,14 Mio. EUR

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4(2) bis (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

1.1.2005

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis 31.12.2006

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Ministerstvo průmyslu a obchodu

Anschrift:

Na Františku 32

CZ-110 15 Praha 1

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Ja

 


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