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Document 92003E001272

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1272/03 von Hanja Maij-Weggen (PPE-DE) an die Kommission. Diskriminierung zwischen EU-Staatsangehörigen durch die türkische Regierung.

ABl. C 78E vom 27.3.2004, pp. 363–364 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

27.3.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 78/363


(2004/C 78 E/0383)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1272/03

von Hanja Maij-Weggen (PPE-DE) an die Kommission

(3. April 2003)

Betrifft:   Diskriminierung zwischen EU-Staatsangehörigen durch die türkische Regierung

Ist die Kommission über die Diskriminierung zwischen niederländischen und deutschen EU-Staatsangehörigen bei der Gebühr für eine Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei unterrichtet, wobei Niederländer 277 EUR und Deutsche 60 EUR für die gleiche Aufenthaltsgenehmigung bezahlen müssen?

Ist der Kommission bekannt, welche Gebühren die türkischen Behörden von EU-Staatsangehörigen aus anderen Mitgliedstaaten für eine Aufenthaltsgenehmigung verlangen?

Ist die Kommission bereit, Druck auf die türkischen Behörden auszuüben, um dieser Benachteiligung niederländischer EU-Staatsangehöriger und möglicherweise auch anderer EU-Bürger ein Ende zu machen?

Antwort von Herrn Verheugen im Namen der Kommission

(16. Mai 2003)

Der Kommission ist bekannt, dass je nach Staatsangehörigkeit der Unionsbürger unterschiedliche Gebühren für Aufenthaltsgenehmigungen erhoben werden und beabsichtigt, diese Frage im Rahmen ihrer regelmäßigen Kontakte mit den türkischen Behörden zur Sprache zu bringen.

Am 29. Februar 2003 wurde vom türkischen Parlament ein Gesetz über die „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ angenommen. Darin heißt es, dass den Unionsbürgern in der Türkei eine zeitlich unbefristete Arbeitserlaubnis erteilt wird. Unionsbürgern mit einer Arbeitserlaubnis wird automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt, die für denselben Zeitraum gilt. Ferner legt das Gesetz feste Gebührensätze für Arbeitserlaubnisse fest, die Ausländern erteilt werden (unabhängig von deren Staatsangehörigkeit). Das unlängst verabschiedete Gesetz kann sich auf die für Aufenthaltsgenehmigungen geltenden Gebührensätze auswirken.


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