Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92003E003892

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3892/03 von Nicole Thomas-Mauro (UEN) an die Kommission. Stellungnahme der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (AFSSA).

ABl. C 78E vom 27.3.2004, pp. 333–334 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

27.3.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 78/333


(2004/C 78 E/0351)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3892/03

von Nicole Thomas-Mauro (UEN) an die Kommission

(10. Dezember 2003)

Betrifft:   Stellungnahme der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (AFSSA)

Die „Agence française de sécurité sanitaire des aliments“ (französische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat in ihrer Stellungnahme vom 3. Dezember 2003 ernsthafte Vorbehalte in Bezug auf BT-11-Mais geäußert und die Auffassung vertreten, dass die Tierversuche, die von der Schweizer Firma Syngenta durchgeführt wurden, welche den Antrag eingereicht hat, unzureichend sind.

Die Behörde wurde am 18. November von der französischen Regierung mit dieser Angelegenheit im Vorfeld des europäischen Votums befasst, an dem Frankreich am Montag in Brüssel teilnehmen wird und bei dem es darum geht, ob die Einfuhr von solchem zum menschlichen Verzehr bestimmten Mais in Dosen genehmigt werden soll oder nicht. Die Stellungnahme der AFSSA hat allerdings konsultativen Charakter.

Es ist das dritte Mal, dass die französische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dieser Frage Stellung genommen hat. Sie hat bereits zwei Mal, und zwar am 21. Juli 2000 und am 20. März 2001, eine ablehnende Stellungnahme abgegeben, in der sie auf die Unzulänglichkeit der durchgeführten Tierversuche hinwies.

Die Kommission möchte eine Zulassung für BT-11-Mais erteilen, aber in welcher Weise berücksichtigt sie die Stellungnahmen der im Umfeld der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit tätigen nationalen Behörden und insbesondere die jüngste, oben genannte Stellungnahme?

Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

(14. Januar 2004)

Die erste Stellungnahme der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (AFSSA) über gentechnisch veränderten Bt11-Mais vom 21. Juli 2000 wurde der Kommission im Zusammenhang mit begründeten Einwänden gegen den Bericht über die Erstprüfung von Bt11-Mais durch die zuständigen niederländischen Behörden gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 258/97 (1) über neuartige Lebensmittel zugeleitet.

Die Kommission hat diese Einwände, ebenso wie die von anderen Mitgliedstaaten erhobenen, an den Wissenschaftlichen Ausschuss Lebensmittel (SCF) weitergeleitet. Die darauf folgende Stellungnahme der AFSSA vom 20. März 2001 wurde dem SCF ebenfalls zur Beratung vorgelegt.

Am 17. April 2002 erklärte der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss in seiner Stellungnahme, dass Bt11-Süßmais so sicher für den menschlichen Verzehr sei wie die entsprechenden herkömmlichen Sorten. Diese Stellungnahme konzentrierte sich im Auftrag der Kommission hauptsächlich auf die Fragen, welche die Behörden der Mitgliedstaaten in ihren Kommentaren aufgeworfen hatten: Antragsumfang, molekulargenetische Charakterisierung, Inhaltsstoffanalyse von Bt11-Mais, Toxizitätsstudien und Kennzeichnung.

Die vom Antragsteller und bei der Sicherheitsbewertung des Produkts vorgelegten Daten entsprechen den Kriterien und Anforderungen der Empfehlung 618/97/EG (2) der Kommission. Die bei der Sicherheitsbewertung von Bt11-Mais verwendete Methode stand im Einklang mit den jüngsten Leitlinien des Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses für die Bewertung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) und gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel (3) sowie mit den Grundsätzen und Leitlinien des Codex Alimentarius für biotechnologisch hergestellte Lebensmittel (4). Die in den beiden oben genannten Stellungnahmen der AFSSA geäußerten Bedenken, die in einer weiteren Stellungnahme der AFSSA am 3. Dezember 2003 noch einmal wiederholt wurden, enthalten keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, welche über die Feststellungen bei der von den niederländischen zuständigen Behörden durchgeführten Erstprüfung von Bt11-Mais hinausgingen. Diesen Bedenken hat der SCF in seiner Stellungnahme vom 17. April 2002 gebührend Rechnung getragen. Er bestätigte darin die Ergebnisse der von den niederländischen zuständigen Behören durchgeführten Erstprüfung, denen zufolge Bt11-Mais für den menschlichen Verzehr so sicher ist wie herkömmlicher Mais.


(1)  Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten, ABl. L 43 vom 14.2.1997.

(2)  Empfehlung der Kommission vom 29. Juli 1997 zu den wissenschaftlichen Aspekten und zur Darbietung der für Anträge auf Genehmigung des Inverkehrbringens neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten erforderlichen Informationen sowie zur Erstellung der Berichte über die Erstprüfung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 253 vom 16.9.1997.

(3)  „Guidance Document for the Risk Assessment of Genetically Modified Plants and Derived Food and Feed“ Leitfaden für die Risikobewertung gentechnisch veränderter Pflanzen und daraus hergestellter Lebens- und Futtermittel — Gemeinsame Arbeitsgruppe für neuartige Lebensmittel und GVO, 6.-7. März 2003, http://europa.eu.int/comm/food/fs/sc/ssc/out327_en.pdf

(4)  Codex-Alimentarius-Kommission, 2003. „Codex Principles and Guidelines on Foods Derived from Biotechnology“-Codex-Grundsätze und Leitlinien für biotechnologisch hergestellte Lebensmittel. Gemeinsames Programm der FAO und der WHO für Lebensmittelstandards, Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, Rom, ftp://ftp.fao.org/codex/standard/en/CodexTextsBiotechFoods.pdf


Top