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Document 92003E003018

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3018/03 von Ilda Figueiredo (GUE/NGL) an die Kommission. Beförderungen in der Europäischen Kommission.

ABl. C 78E vom 27.3.2004, p. 209–209 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

27.3.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 78/209


(2004/C 78 E/0214)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3018/03

von Ilda Figueiredo (GUE/NGL) an die Kommission

(14. Oktober 2003)

Betrifft:   Beförderungen in der Europäischen Kommission

Die Kommission wird in Anbetracht der Beschwerden, die der Beamte der Europäischen Kommission, José A. Sequeira Carvalho, (Personalnummer 61779) bezüglich seiner Nichtbeförderung in die Laufbahngruppe A4, die seiner Meinung nach im Jahr 2000 hätte erfolgen müssen, vorgebracht hat, gebeten, ihren Standpunkt zu den genannten Beschwerden mitzuteilen.

Antwort von Herrn Kinnock im Namen der Kommission

(21. November 2003)

Die Gründe, weshalb Herr Sequeira ab 2000 nicht in die Besoldungsgruppe A4 befördert worden ist, sind in dem Vermerk vom 13. August 2003, den Herr Richelle, Generaldirektor der Generaldirektion Entwicklung, an Herrn Sequeira gerichtet hat, ausführlich erläutert worden.

Beamte, die mit einer Entscheidung der Anstellungsbehörde nicht einverstanden sind, können dies selbstverständlich kundtun und gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Beamtenstatuts Beschwerde einreichen. Solchen Beschwerden und auch Klagen wird mit der ihnen gebührenden Sorgfalt nachgegangen; dabei ist das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen geschützt.


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