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Document 92003E002765
WRITTEN QUESTION E-2765/03 by Raffaele Lombardo (PPE-DE)and Francesco Musotto (PPE-DE) to the Commission. Amending Regulation (EC) No 1623/2000 for the use of concentrated musts and rectified concentrated musts.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2765/03 von Raffaele Lombardo (PPE-DE)und Francesco Musotto (PPE-DE) an die Kommission. Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1623/2000 im Hinblick auf die Verwendung von konzentriertem Traubenmost und rektifiziertem Traubenmostkonzentrat.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2765/03 von Raffaele Lombardo (PPE-DE)und Francesco Musotto (PPE-DE) an die Kommission. Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1623/2000 im Hinblick auf die Verwendung von konzentriertem Traubenmost und rektifiziertem Traubenmostkonzentrat.
ABl. C 78E vom 27.3.2004, pp. 162–163
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
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27.3.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 78/162 |
(2004/C 78 E/0167)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2765/03
von Raffaele Lombardo (PPE-DE) und Francesco Musotto (PPE-DE) an die Kommission
(16. September 2003)
Betrifft: Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1623/2000 im Hinblick auf die Verwendung von konzentriertem Traubenmost und rektifiziertem Traubenmostkonzentrat
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union hat sich die Entwicklung des ländlichen Raums, die Sicherung der Agrareinkommen, die stärkere Diversifizierung der Kulturen und die Verbesserung der bereits hohen Standards für Qualität und Nahrungsmittelsicherheit zum Ziel gesetzt.
Wie in der vom Europäischen Rat in Berlin im Dezember 1999 angenommenen Agenda 2000 hervorgehoben, muss jede Reform der gemeinsamen Agrarpolitik die ökologische Nachhaltigkeit, die Stärkung der Wirtschaft in den ländlichen Gebieten und die Wahrung des kulturellen Erbes sowie der sozialen Gerechtigkeit zum Ziel haben.
Die Entwicklung der GAP ist in Anbetracht der Unterschiede hinsichtlich der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der EU-Regionen und der bevorstehenden Aufnahme der mittel- und osteuropäischen Länder auf eine Differenzierung der Rechtsordnung ausgerichtet.
Der Verwaltungsausschuss für Wein hat in seiner Sitzung vom 8. Juli 2003 die Möglichkeit vorgesehen, die Verordnung (EG) Nr. 1623/2000 (1) im Hinblick auf die Höhe der Beihilfen für die Verwendung von konzentriertem Traubenmost und rektifiziertem Traubenmostkonzentrat zu ändern.
Die Kommission möge dazu folgende Fragen beantworten:
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Welche Maßnahmen wurden erlassen, um zu garantieren, dass die Beihilfen für die Verwendung von konzentriertem Traubenmost und rektifiziertem Traubenmostkonzentrat mit Rücksicht auf die geografischen, wirtschaftlichen und sozialen Merkmale der einzelnen europäischen Regionen differenziert werden? |
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Welche spezifischen Maßnahmen werden, auch in Übereinstimmung mit Artikel 158 EG-Vertrag, getroffen, um die sizilianische Weinproduktion zu unterstützen, auf der — bedingt durch die Insellage — höhere Kosten lasten? |
Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission
(13. Oktober 2003)
Die erste Frage der Herren Abgeordneten bezieht sich auf die im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Wein festgelegte Beihilferegelung hinsichtlich der Verwendung von konzentriertem Traubenmost zur Erhöhung des Alkoholgehalts von Wein. Tatsächlich ist seit der Einführung dieser Regelung im Jahre 1982 eine Differenzierung der Beihilfen nach der Herkunft des Mostes vorgesehen. In der Regel ist die Beihilfe für Most aus der Weinbauzone CIII, zu der auch Sizilien gehört, höher als die Beihilfen für Most aus anderen Weinbauzonen. Für gewisse Mostsorten aus den anderen Weinbauzonen, die unter bestimmten, speziellen Bedingungen erzeugt werden, gelten sehr begrenzte Ausnahmen.
In Anbetracht der Entwicklung der allgemeinen Leitlinien der Gemeinsamen Agrarpolitik, die seit der Einführung dieser Maßnahme eingetreten ist und auf die die Herren Abgeordneten verweisen, beabsichtigt die Kommission jedoch die Durchführung einer eingehenden Untersuchung dieser Beihilferegelung in allen ihren Teilen.
Die zweite Frage der Herren Abgeordneten bezieht sich auf die Politik des wirtschaftlichen und regionalen Zusammenhaltes. Im Rahmen dieser Politik kommen die EU-Strukturfonds, in diesem Fall der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Ausrichtung, auch zugunsten des Weinbausektors zum Einsatz. Für den Zeitraum von 2000 bis 2006 sind solche Maßnahmen im regionalen Operationellen Programm für Sizilien vorgesehen. Bei den Maßnahmen, die unter anderem diesen Sektor betreffen, handelt es sich um die Förderung von Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe (4.06), die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (4.09) und die Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen (4.13).
Die Entscheidungen über künftige Maßnahmen werden in Partnerschaft mit der Kommission, insbesondere im Rahmen des Begleitausschusses dieses regionalen Operationellen Programmes getroffen.
(1) ABl. L 194 vom 31.7.2000, S. 45.